Die Beschlüsse der Regionalkommission Mitte vom 6.2.2013.

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Die Beschlüsse der Regionalkommission Mitte vom

Tarifrunde 2012/2013 Erhöhung aller von der Erhöhung erfassten Werte um 6,42% für die Zeit ab dem 1. Januar 2013 für die Mitarbeiter (außer Ärzte und Auszubildende). Erhöhung aller von der Erhöhung erfassten Werte um 2,9% für die Zeit ab dem 1. Januar 2013 für die Ärzte Erhöhung aller Ausbildungsvergütungen um 90 € ab dem

Tarifrunde 2012/2013 Werte, die von den prozentualen Erhöhungen erfasst werden: Alle Werte der Regelvergütungstabellen Urlaubsgeld /Weihnachtszuwendung Alle dynamisierten Besitzstandszulagen aus der Tarifrunde 2008 Vergütungsgruppenzulage in Anlage 2 b und 2d Zeitzuschläge

Tarifrunde 2012/2013 Einmalzahlung Einmalzahlung für alle Mitarbeiter (außer Ärzte und Auszubildende). Höhe ist der Differenzbetrag aus dem individuellen alten Tabellenlohn und dem um 3,5% erhöhten Lohn. Differenzbetrag wird für die Monate September bis Dezember gezahlt

Tarifrunde 2012/2013 Einmalzahlung Einmalzahlung für Ärzte Höhe ist der Differenzbetrag aus dem individuellen alten Tabellenlohn und dem um 2,9% erhöhten Lohn. Differenzbetrag wird für die Monate September bis Dezember gezahlt.

Tarifrunde 2012/2013 Sonderzahlung Sonderzahlung für Ärzte Höhe 440 € Voraussetzung ist, dass der Arzt im Januar 2012 beschäftigt war und immer noch im Dienstverhältnis steht.

Tarifrunde 2012/2013 Arbeitszeit Mitarbeiter der Pflege im Krankenhaus arbeiten weiterhin 39 Std./Woche Im Gegenzug bleibt der AZV Tag weiterhin erhalten.

Tarifrunde 2012/2013 Einmalzahlung - Berechnung Stufe Avr 6b alt 2.075, , , , , , , , , ,16 Avr 6b neu 2.147, , , , , , , , , ,33 Differenz 72,6375,0977,5579,2881,0782,8684,7386,7288,7190,17 Kr 7a alt 2.060, , , , , ,05 Kr 7a neu 2.132, , , , , ,09 Differenz 72,1177,8182,7490,3394,1398,04 S 6 alt 2.087, , , , , ,34 S 6 neu 2.160, , , , , ,90 Differenz 73,0580,2285,9591,6896,87102,56 EG 1 alt 3.735, , , , ,67Ø EG 1 neu 3.844, , , , , ,50 Differenz 108,34114,48118,87126,47135,54

Tarifrunde 2012/2013 Mitgeltende Regelungen Urlaubsregelung analog zum TVöD gilt ab – 29 Tage für alle MA – 30 Tage ab Alter 55 – Ebenfalls 30 Tage als Besitzstand für MA. die in 2012 wegen Vollendung des 40. Lebensjahres den Anspruch auf 30 Tage erworben haben, solange sie beim gleichen Dienstgeber beschäftigt sind.

Tarifrunde 2012/2013 Mitgeltende Regelungen Leistungsentgelt / Sozialkomponente für die Anlagen 31, 32 und 33 wird ab auf 2 % erhöht. Keine Vorgaben zur Ausschüttung

Tarifrunde 2012/2013 Umsetzung Beschlüsse sind mit Wirkung zum in Kraft getreten Beschluss gilt spätestens mit Veröffent- lichung im jeweiligen kirchlichen Amtsblatt Zeitschiene kann sich noch einige Monate ziehen