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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

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Präsentation zum Thema: "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst"—  Präsentation transkript:

1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
der Länder (TV-L) vom 19. Mai 2006 Fachbereich 6 Bund/Länder NRW Gregor Falkenhain 20. Mai FB 6

2 Ausgangslage Seit Februar 2004 Ausstieg aus TVöD - Verhandlungen - Abschluss Bund/VKA tarifliche Nachwirkung - Neueinstellungen bzw. nach Befristung werden Beschäftigte schlechter gestellt politische Aussage der C-Länder: „stellen uns ohne TV besser - Frage der Zeit, wann die Mehrheit der Beschäftigten ohne Tarifbindung sind“ - Ziel: Aufgabe des Flächentarifvertrages Antwort ver.di: nach monatelangem Versuchen über Verhandlungen Tarifbindung zu schaffen: STREIK Streik: 14 Wochen !!! Merke: gewerkschaftliche Handlungsfähigkeit = Tarifvertrag 20. Mai FB 6

3 Inhalte des Tarifabschlusses im Überblick
Arbeitszeit 38,5 Stunden für bestimmte Bereiche durchschnittliche Arbeitszeit in NRW.: 39,83 Stunden Einmalzahlungen Jahressonderzahlung Leistungsentgelt Allgemeine Mantelfragen Überleitung Maßregelungsklausel Inkrafttreten/Laufzeit Ausblick/Schluss 20. Mai FB 6

4 Arbeitszeiten in den Ländern
Weitere (Streik-)Bereiche bleiben bei 38,5 Std./Wo.: Beschäftigte mit ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit Übrige Dienststellen….. Liste kann landesbezirklich erweitert werden, In NRW arbeiten die Schwerbehinderten mit MdB von 80% 39 Stunden Grundlage 1. Febr festgestellte Arbeitszeit Bx38,5 plus Bx 41 plus Diff. zu 38,5 Std. höchstens plus 0,4; plus Ausnahmebereiche umgerechnet ergibt die ergibt neue wöchentliche Arbeitszeit  in NRW von 39,83 Std. d.h. 39 Std. und 50 Min. 20. Mai FB 6

5 Weitere Regelungen zu Arbeitszeit
Bei Teilzeitverträgen mit festgeschriebener Stundenzahl muss auf Antrag diese angepasst werden (Einkommenssicherung!) Unterschiedliche Arbeitszeiten in den Ländern haben keine Auswirkung auf das Tabellenentgelt Inkrafttreten: 1. November 2006 Kann auf landesbezirklicher Ebene frühestens zum gekündigt werden damit fast Synchronisation mit VKA/Kommunen hergestellt 20. Mai FB 6

6 Zuordnungen E Keine Zuweisung aus jetzigen VG E X, IX, IX a /1a E 2a /2/2a 2/2a E VIII /3/3a 3/3a E /4/4a 4/4a E VII (einschl. Aufsteiger aus VIII) 4/5/5a 5/5a E VI b (einschl. Aufsteiger aus VII) 5/6/6a 6/6a E /7/7a 7/7a E V c (einschl. Aufsteiger aus VI b) 7/8/8a 8/8a E V b und IV b (einschl. Aufst. Vc bzw. V b) 9 E IV b/IV a (einschl. V a-Starter) E IV a/III und III E III/II a Unterscheide: E II a Überführung aus Vergütungsgruppen E 13 Ü. II a/ I b (11/15-j-Aufstieg) oder E IIa / I b (3-6j. Aufstieg) aus „Laufbahnen“ E I b/I a, I a (Aufstiegs“ketten“) 20. Mai FB 6

7 Einmalzahlungen Mit den Bezügen werden in West und Ost ausbezahlt:
im Juli 2006: (wird vor Inkrafttreten TV gezahlt) E 1 bis E ,- € E 9 bis E ,- € E 13 bis E ,- € im Januar 2007: (*kann auch bereits 2006 ausbezahlt werden) E 1 bis E ,- € E 9 bis E ,- € E 13 bis E ,- € im September 2007: E 1 bis E ,- € E 9 bis E ,- € E 13 bis E ,- € 20. Mai FB 6

8 Einmalzahlungen insgesamt
E 1 bis E ,- € E 9 bis E ,- € E 13 bis E ,- € Azubi/Schüler ,- € 20. Mai FB 6

9 Einmalzahlungen Teilzeitbeschäftigte anteilig ihrer vereinbarten Arbeitszeit Auszubildende nach BBiG und Schüler/innen im Pflegebereich für 2006 und 2007: Juli ,- € Januar ,- € September ,- € 20. Mai FB 6

10 Entgelt Entgelterhöhung: in West: ab 1. Januar 2008 - 2,9 % in Ost:
ab 1. Mai ,9 % Hinweis: Ostangleichung bleibt unverändert wie in 2003 beschlossen: Ende 2007/2009 und damit in unmittelbarer Nähe der Entgelterhöhung Beträge werden auf volle 5,- € aufgerundet 20. Mai FB 6

11 Entgelttabelle TV-L - „Berufserfahrung zählt“
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13 Stufenzuordnung 3253,22 Euro Beispiel Grundvergütung : 2636,26 Euro
Angestellter ledig BAT IVa 41 Jahr alt Grundvergütung : ,26 Euro Ortszuschlag 1: ,36 Euro allgemeine Zulage: ,60 Euro Vergleichsentgelt 3253,22 Euro 20. Mai FB 6

14 Stufenzuordnung  individuelle Zwischenstufe 4/5 der EG 11
Vergleichsentgelt 3253,22 Euro  individuelle Zwischenstufe 4/5 der EG 11  3253,22 Euro vom bis  3380 Euro ab  3635 Euro ab + 2,9% auf volle 5 Euro gerundet ab = 3480 Euro Aufrücken in die nächst höhere Stufe plus 2,9% gerundet auf volle 5 Euro = 3740 Euro 20. Mai FB 6

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16 Bewährungs-, Zeit- und Tätigkeitsaufstiegen (50%-Regel):
Beendigung von Bewährungs-, Zeit- und Tätigkeitsaufstiegen (50%-Regel): In den EG 5, 6, 8 und für den Bewährungsaufstieg VGr. Vc-Vb BAT findet eine Zuordnung zu einer EG, die der Aufstiegsvergütungsgruppe entspricht, nur noch statt, wenn am Stichtag = 50% und mehr der maßgeblichen Zeit zurückgelegt sind. die 50%-Regel gilt auch für doppelte Aufstiege; der 2. Aufstieg findet statt, wenn durch die Addition der Zeiten des 1. und des 2. Aufstieges 50% am Stichtag und mehr zurückgelegt sind die Zuordnung zur höheren Entgeltgruppe erfolgt zum Zeitpunkt der Höhergruppierung nach dem alten Tarifrecht 20. Mai FB 6

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18 Einstellungen Ohne Berufserfahrung: Stufe 1
Berufserfahrung über einem Jahr bei demselben Arbeitgeber: volle Berücksichtigung (in entsprechender Tätigkeit) sonst: ab 1 Jahr Beruferfahrung: Stufe 2 ab 31. Januar 2010 ab 3 Jahre Berufserfahrung: Stufe 3 für höhere Stufen „kann“-Regelung 20. Mai FB 6

19 Entgeltordnung Ab Eingruppierungen vorläufig (nicht Überleitung)  kein Besitzstandsschutz noch nicht verhandelt tätigkeitsbezogen diskriminierungsfreier durchlässiger 20. Mai FB 6

20 Jahressonderzahlung I
Arbeitsverhältnis am bestanden und in tariflicher Nachwirkung: Entgeltgruppen West Ost E 1 bis E % 71,5 % E 9 bis E % 60 % E 12/E % 45 % E 14/E % 30 % des durchschnittlichen Entgelts Juli bis Sept. ohne Überstd. und Leistungszulagen/-prämien 2006 zusätzlich Urlaubsgeld (nach bisherigem Urlaubsgeld-Tarifvertrag) 20. Mai FB 6

21 Jahressonderzahlung II
Beschäftigte die Abweichungen zu Zuwendung und Urlaubsgeld vor diesem TV vereinbart haben: 2006: Anspruch nach der zum 19. Mai 2006 geltenden Landesregelung 2007: Hälfte der Differenzbeträge zusätzlich 2008: Anpassung an „Alt“-Beschäftigte Arbeitgeber kann Anpassung schneller vollziehen Regelung gilt auch für Neueingestellte in 2006/2007 Vereinbarung Jahressonderzahlung kann auf landesbezirklicher Ebene zum jeden Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens nach voller Angleichung 20. Mai FB 6

22 Leistungsentgelt Ab 1. Januar 2007 Leistungsentgelt zusätzlich zum Tabellenentgelt Zielgröße 8 % Start-Volumen: 1 % der ständigen Monatsentgelte aller Tarifbeschäftigten im Vorjahr größerer Topf landesbezirklich möglich Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung Ausgestaltung: landesbezirklicher Tarifvertrag Keine Vereinbarung in 2007: 12 % des September-Entgelts Ausschüttung an alle tariflich möglich (zusätzlich mit Jahressonderzahlung) 20. Mai FB 6

23 Allg. Mantelfragen I Schadenshaftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsätzlichkeit analog BAT/BAT-O geregelt Entgeltfortzahlung § 71 BAT bleibt für Privatversicherte 26 Wochen Zahlung Krankengeldzuschuss in West und Ost verlängert auf 39 Wochen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Bestimmungen Unkündbarkeit und SR 2y BAT werden wie im TVöD übernommen 20. Mai FB 6

24 Allg. Mantelfragen II Vorweggewährung von Stufen möglich (in der Endstufe plus 20 % der Stufe 2) für Personalgewinnung zur Bindung von qualifiziertem Personal Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten Pauschalierung Überstundenentgelte möglich Auszubildende sollen für ein Jahr übernommen werden Azubi ab 2007erhalten Abschlussprämie von 400,- € 20. Mai FB 6

25 Überleitung Tabelle Strukturausgleiche Bund mit Ergänzung/ Änderungen (Strukturausgleiche ab ) Vergleichsentgelt berücksichtigt Ortszuschlag Stufe 1 oder 2 Kinderbezogene Zuschläge - Stichtag: bis zum geborene Kinder Beihilfe bleibt für Anspruchsberechtigte am unverändert 20. Mai FB 6

26 Maßregelungsklausel und Inkrafttreten
Maßregelungsklausel - Schutz für Streikende Überleitung aller Landesbeschäftigten (Tarif) in TV-L am 1. November 2006 Arbeitszeit tritt 1. November 2006 in Kraft landesbezirklich kündbar zum 31. Dezember 2007 Mindestlaufzeit (Tabelle und sonstiges) bis 31. Dezember 2009 20. Mai FB 6

27 Verhindert: Flächendeckende 40 Std./Woche Vorteile: Einmalzahlung
Lineare Erhöhung Sonderzuwendung Erhalt des Flächen-TV für 14 Länder (weitgehende) Tarifeinheit mit Bund u. VKA TV anstatt Lohndiktat 20. Mai FB 6


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