Richtlinien besondere Förderung Veranstaltung für Schlüsselpersonen zur Umsetzungsunterstützung in den gemeindlichen Schulen September 2013.

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 Präsentation transkript:

Richtlinien besondere Förderung Veranstaltung für Schlüsselpersonen zur Umsetzungsunterstützung in den gemeindlichen Schulen September 2013

Inhalt – Was gibt es und was gibt es nicht mehr? – Was steht drin und was steckt dahinter? – Wo sind die Schulen gefragt? – Zusammenfassend: Wo wollen wir hin? Seite 2

Was gibt es? Richtlinien als Gesamtpaket – Zusammenfassung aller gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf, die keinen Anspruch auf integrative oder separative Sonderschulung ausweisen – Rahmen, innerhalb dessen die Umsetzung der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf im Kanton Zug umgesetzt werden soll. Seite 3

Orientierungshilfe als Empfehlung und Diskussions- grundlage – Empfehlungen für die Umsetzung der integrativen Förderung an den gemeindlichen Schulen – Klasse und die Schule im Fokus – Aufgabenbeschreibungen der verschiedenen Fachpersonen – Diskussionsgrundlage für die Umsetzung der integrativen Förderung in den Gemeinden und die Präzisierung der gemeindeinternen Prozesse Seite 4

Und was gibt es nicht mehr? – Integrative Schulungsform für Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe I ISF (2005) – Merkblatt Lernzielanpassungen. Präzisierungen zu den Richtlinien für Integrative Schulungsformen ISF (2008) – Richtlinien für die Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen oder Hochbegabungen (2002) – Empfehlungen des Erziehungsrates zur Schulung fremdsprachiger Kinder und Jugendlichen im Kanton Zug (1993) – Merkblatt LRS. Auswirkungen der Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) auf die Notengebung in den Sprachfächern (2010) Seite 5

Inhalt – Was gibt es und was gibt es nicht mehr? – Was steht drin und was steckt dahinter? – Wo sind die Schulen gefragt? – Zusammenfassend: Wo wollen wir hin? Seite 6

Was steckt drin und was steckt dahinter? – Der Ablauf der besonderen Förderung wird vereinheitlicht. – Das schulische Standortgespräch bildet ein Kernstück bei der Massnahmenplanung und Zielsetzung. – Lernzielanpassungen, Dispensation und Verzicht auf die Notengebung sind geregelt. – Die Zusammenarbeit der Lehrpersonen mit den SHP und weiteren Fachpersonen wird gestärkt. – Die integrative Schule steht vor der separativen Förderung. Seite 7

Kontext der besonderen Förderung Regelklasse Seite 8

Kontext der besonderen Förderung Schulisches Standortgespräch (SSG) laufbahnbestimmende Massnahmen, z.B. üLZA in mehreren Fächern inkl. Stellungnahme SPD Regelklasse ohne besondere Massnahme Regelklasse mit punktueller, zeitlich befristeter Unterstützung durch SHP Massnahmen der besonderen Förderung, die den Lehrplan, bzw. die Lernziele oder Stundentafel betreffen Entscheid Rektorin, Rektor Massnahmen der besonderen Förderung, die länger als 4 Monate andauern Informationsblatt, S. 2 Seite 9

Ablauf der besonderen Förderung – Interdisziplinäre Zusammenarbeit von SHP und LP wird gestärkt – SSG holt alle Beteiligten an einen Tisch – Massnahmen werden protokolliert und von den Beteiligten bestätigt – Umsetzung der Massnahmen und Ziele wird periodisch überprüft Richtlinien, S. 6 und 7 Seite 10

Das schulische Standortgespräch – Die Durchführung von Standortgesprächen und das Gesprächsprotokoll sind verbindlich. – Das Protokoll enthält die Förderziele, Massnahmen, Zuständigkeiten und die Dauer bis zur Überprüfung. – Das Gesprächsprotokoll kann via Link im LehrerOffice heruntergeladen und elektronisch oder von Hand ausgefüllt werden. Richtlinien, S. 17, Orientierungshilfe, S. 5f Seite 11

Das schulische Standortgespräch – Jede Gemeinde entscheidet für sich, ob sie das schulische Standortgespräch nach ICF nach dem zürcherischen Modell durchführen will. – Broschüre ist erhältlich. Einführungsvideos (HfH) und Weiterbildungsangebote (WBZA) sind vorhanden. Seite 12

Lernzielanpassungen I Was bleibt wie bisher? – Lernzielanpassungen (LZA) sind eine Form der besonderen Förderung. – Es gibt vorübergehende (vLZA) und überdauernde Lernzielanpassungen (üLZA). – üLZA in mehreren Fächern brauchen eine Stellungnahme des SPD. Seite 13

Lernzielanpassungen II Was ist neu? – Die LZA werden neu im Reglement zum Schulgesetz geregelt. – Bei üLZA können in Ausnahmefällen auch Lernziele in den Lern-, Sozial- oder Selbstkompetenzen angepasst werden. – Die Massnahme im Rahmen von üLZA kann in Ausnahmefällen in eine Fächerdispensation "münden". Richtlinien, S. 15ff Seite 14

Ersatzangebot und Repetition Was bleibt wie bisher? – Ersatzangebot (gemäss Stundentafel) bleibt bestehen. – Repetition und Rückversetzung sind in Ausnahmefällen möglich. Richtlinien, S. 17 Seite 15

Lernbericht – Wird aufgrund von Lernzielanpassungen auf die Beurteilung mit Noten im Zeugnis verzichtet, wird ein Lernbericht erstellt. – Der Lernbericht ist verbindlich, im LehrerOffice integriert und Bestandteil des Zeugnisses. Richtlinien, S. 17 Seite 16

Lernbericht – Im Lernbericht zum Zeugnis werden die angepassten Ziele beschrieben und beurteilt. – In der Regel sind die SHP oder DaZ-LP für die Erstellung des Lernberichts zuständig. Richtlinien, S. 17, Orientierungshilfe, S. 11, S. 21 Seite 17

Förderplanung – Es gibt keine verbindlichen Vorgaben über die Förderplanung der SHP, Therapeutinnen oder DaZ-Lehrpersonen. Seite 18

Inhalt – Was gibt es und was gibt es nicht mehr? – Was steht drin und was steckt dahinter? – Wo sind die Schulen gefragt? – Zusammenfassend: Wo wollen wir hin? Seite 19

Ablauf der besonderen Förderung – Klärung des Ablaufs innerhalb der Gemeinde – Wann/wie werden die Therapeutinnen und Therapeuten einbezogen? – Wann erfolgen die therapeutischen oder schulpsychologischen Abklärungen? – Wann/wie wird die Rektorin, der Rektor einbezogen? – Wer übernimmt in der Regel die Fallführung? – … Richtlinien, S. 6f Seite 20

Das schulische Standortgespräch – Wird das gesamte Verfahren nach ICF durchgeführt? – Welche Einführung/Weiterbildung ist dafür notwendig? – Wie/wo werden die Gesprächsprotokolle aufbewahrt? – … Richtlinien, S. 17, Orientierungshilfe, S. 5f Seite 21

Lernzielanpassungen – Welche Kriterien gelten an unserer Schule für das Ersatz- angebot? – Lernzielanpassungen können weitreichende Konsequenzen für die schulische Laufbahn und den Übertritt in die Sek II haben. Welche Haltung betreffend LZA, Verzicht auf die Notengebung und Dispensationen "leben" wir an unserer Schule? – … Richtlinien, S. 15ff Seite 22

Zuständigkeiten GrundlageWasWer Reglement zum SchulG § 6cSchulisches Standortgespräch Eltern, Klassenlehrperson, SHP, bei Bedarf Schulleiterin/Schulleiter, Rektorin/Rektor, weitere Fachpersonen, Schülerin/Schüler KLPSHPSSGRSPD Reglement zum SchulG §§ 6a, 6b Überdauernde Lernzielanpassungen in mehreren Fächern XXXES Reglement zum SchulG § 6b Zuweisung in eine Kleinklasse für besondere Förderung XXXES Reglement zum SchulG § 6a, SchulG § 33 bis Überdauernde Lernzielanpassungen in einem Fach XXXE Promotionsreglement § 5 Anpassungen in den überfachlichen Lernzielen XXXE(S) Reglement zum SchulG § 6aVorübergehende LernzielanpassungenXXXE Temporäre Unterstützung im Regelunterricht ohne LZA XX Promotionsreglement §§ 5, 6 Verzicht auf Zeugnisnoten XXXE Reglement zum SchulG § 6a Fächerdispensation bei überdauernden Lernzielanpassungen XXXE(S) Stundentafel Ersatzangebot XXXE Promotionsreglement §§ 8, 25 Repetition und Rückversetzung XXXE Promotionsreglement § 5Lernbericht erstellenXX Informationsblatt, S. 8 Seite 23

Inhalt – Was gibt es und was gibt es nicht mehr? – Was steht drin und was steckt dahinter? – Wo sind die Schulen gefragt? – Zusammenfassend: Wo wollen wir hin? Seite 24

Wo wollen wir hin? Unter welchen Bedingungen und mit welchen Lernangeboten ist der Schülerin oder dem Schüler möglichst effizientes Lernen in der Klasse möglich? Seite 25

Wo wollen wir hin? In einer integrativen Schule – werden die Abläufe, Zuständigkeiten und Prozesse der besonderen Förderung gemeinsam geklärt. Die Zusammen- arbeit von SHP und Lehrpersonen und weiterer Fachpersonen ist innerhalb der Stufen sowie stufenübergreifend abgestimmt – tragen die SHP und die Lehrperson gemeinsam - evtl. zusammen mit weiteren Fachpersonen - die Verantwortung für die Erreichung der Unterrichtsziele und engagieren sich für eine systematische Weiterentwicklung des förderorientierten Unterrichts. Referenzrahmen Schulqualität Seite 26

Wo wollen wir hin? In einer integrativen Schule – machen sich alle auf den Weg. – holen sich die Beteiligten interne oder externe Unterstützung, wenn es gemeinsam nicht mehr weitergeht. – sind alle Schülerinnen und Schüler willkommen und werden dabei unterstützt, neugierig zu bleiben und den Aus- und Weitblick zu behalten… Seite 27