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Bildungsharmonisierung

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Präsentation zum Thema: "Bildungsharmonisierung"—  Präsentation transkript:

1 Bildungsharmonisierung
Informationen für Kollegien Integrative Schulung Alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von ihren Lernvoraussetzungen – sind Schülerinnen und Schüler der Volksschule und werden ihren Voraussetzungen entsprechend gefördert. Damit gehören auch die Kinder und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf, insbesondere aufgrund einer Behinderung, dem gleichen Schulsystem an wie alle übrigen Kinder. Die Volksschule nimmt alle Schülerinnen und Schüler auf und fördert sie gemäss ihrem individuellen Lernbedarf. Die integrative Schulung wird bevorzugt. Separative Schulungsformen in Kleinklassen oder Sonderschulen stehen nach Bedarf weiterhin zur Verfügung.

2 Projektstand / Ampelsystem
Lösungsoption noch zu bearbeiten Erarbeitungsprozess im Gange Kantonale Grundlagen erarbeitet

3 Vorarbeiten heute SJ 14/15 Umsetzung Landratsvorlagenentwurf
neu einschliesslich Entwurf Folgeerlasse heute Beabsichtigt ist, die Landratsvorlage im Hinblick auf die Inkraftsetzung der Gesetzesrevision auf Schuljahr 2014/2015 hin zu terminieren. Konzeptüberarbeitung Konzeptentwurf und Informelles Rückmeldeverfahren Schlussbericht PHZ Analyse / Echoräume / Experteninterviews

4 Hintergründe Konzept Integrative Landrats- Schulung vorlage
NFA, Sonderpädago- gisches Konzept für die Kantone BS und BL § Rechtliche Grundlagen Konzept Integrative Schulung Analyse-Bericht Spez. Förderung BL Landrats- vorlage Das Bundesgesetz vom Jahr 2002 über die Beseitigung von Benachteiligungen von Men­schen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz) und das vom Baselbieter Souverän am 26. September 2010 angenommene EDK-Konkordat Sonderpädagogik verpflichten den Kanton, die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelschule zu fördern und die Struktur der Speziellen Förderung und der Sonderschulung anzupassen. Sonderpädagogik Konkordat und Regierungsvereinbarung für den Bildungsraum Nordwestschweiz Gesellschaftliche Entwicklungen

5 Die Volksschule – eine Schule für alle
Behindertengleichstellungsgesetz NFA Sonderpädagogikkonkordat Bildungsgesetz BL: „Die Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung werden vorzugsweise integrativ geschult, unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungs-möglichkeiten des Kindes oder des Jugendlichen sowie unter Berücksichtigung des schulischen Umfeldes und der Schulorganisation.“ (§ 5a Integrative Schulung)

6 Neue Zuordnung der Angebote entlang der Kaskade
Sonderschulung Sonderschulung (integrativ und separativ) Verstärkte Massnahmen Spezielle Förderung Spezielle Förderung im Einzelfall (SFiE) Vorschulheilpädagogik (VHP) Einführungsklasse (EK) Integrative Schulungsform (ISF) Kleinklassen (KK) u. Werkjahr (WJ) Förderunterricht (FU) Begabtenförderung (BBF) Logopädie Psychomotorik Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Förderangebot Neu werden die Schulangebote entlang der Kaskade in Grundangebot, Förderangebot und Verstärkte Massnahmen eingeteilt. Der besondere Bildungsbedarf wird über die Förderangebote und die Verstärkten Massnahmen abgedeckt. Grundangebot Grundangebot Schulung nach Lehrplan und Stundentafel

7 Bündelung der Angebote
Sonderschulung (integrativ u. separativ) Spezialangebot Kleinklasse (inkl. Werkjahr) Sonderschulung Sonderschulung (integrativ u. separativ) Verstärkte Massnahmen Spezielle Förderung Spezielle Förderung im Einzelfall (SFiE) Vorschulheilpädagogik (VHP) Einführungsklasse (EK) Integrative Schulungsform (ISF) Kleinklassen (KK) u. Werkjahr (WJ) Förderunterricht (FU) Begabtenförderung (BBF) Logopädie und Psychomotorik Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Pädagogisch-Therapeutische Massnahmen Integrative Förderung (IF) Einführungsklasse (EK) Integration fremdsprachiger SuS Förderangebot Neu werden die Angebote SFIE, VHP, ISF, FU, BBF in das Angebot der Integrativen Förderung (IF) zusammen gefasst. Die Logopädie und Psychomotorik werden unter dem Begriff der Pädagogisch-Therapeutischen Massnahmen Teil der Förderangebote. Konsequente Ausrichtung auf Integrative Schulungsformen aber keine Abschaffung der Kleinklassen. Das „Werkjahr“ wird als Kleinklasse auf der Sekundarstufe weitergeführt. Allerdings werden die KK neu auf der 3. Kaskadenstufe geführt, wie auch die Spezialangebote (z.B. Schulung in Privatschulen) Grundangebot Unterricht nach Lehrplan und Stundentafel Grundangebot Unterricht nach Lehrplan und Stundentafel

8 Angebotsstruktur neu entlang Kaskade
Sonderschulung (integrativ/separativ) Kleinklassen (inkl. Werkjahr) Spezialangebote (SFiE) Verstärkte Massnahmen Einführungsklasse Integrative Förderung (ISF,FU,VHP,BBF) Pädagog. - therapeutische Massnahmen (Logopädie, P‘motorik) Integration von fremdsprachiger SuS (DaZ) KG, PS, Sek A,E,P Förderangebot Das Kaskadenmodell definiert die Angebots-, die Zuweisungs- sowie die Ressourcenstruktur. Für die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf stehen der Schule zusätzliche Ressourcen zur Verfügung. Die Schule erhält mit dem Kaskadenmodell die Verantwortung und die Kompetenz für den zielgerichteten Einsatz dieser Ressourcen. Die Angebote stehen allen Schulstufen und Niveaus zur Verfügung. Das Kaskadenmodell der EDK als Orientierungsrahmen führt die Angebotsstruktur der Volksschule aus und definiert die Zuweisungs- sowie die Ressourcenstruktur nach dem Subsidiaritätsprinzip. Grundangebot Unterricht nach Lehrplan und Stundentafel

9 Abläufe und Zuweisungen
Gemäss dem Kaskadenmodell erfolgt die Abklärung für den Förderbedarf über zwei Stufen: Es wird ermittelt, ob und wie dem besonderen Bildungsbedarf im Rahmen des Förderangebots entsprochen werden kann. Dies erfolgt im Rahmen der schulinternen Diagnostik. Zur Ermittlung des Förderbedarfs im Bereich Integrative Förderung (IF) ist die Förderlehrperson (SHP) zuständig. Für die Pädagogisch-therapeutischen Massnahmen braucht es zusätzlich eine logopädische oder eine psychomotorische Fachabklärung. Die Schulleitung entscheidet über die Zuweisung der entsprechenden Förderangebote. Reicht das Förderangebot nicht aus wird durch eine schulexterne Abklärungsstelle (SPD oder KJPD) der individuelle Bildungsbedarf für Verstärkte Massnahmen ermittelt. Das Amt für Volksschulen entscheidet über die Zuweisung Verstärkter Massnahmen.

10 Modellberechnung der Förderangebote auf Kostenbasis 2009
Finanzierung Modellberechnung der Förderangebote auf Kostenbasis 2009 Angebotssteuerung und Kostendach für alle Förderangebote (Pool -und Referenz-Zahlen) auf der Kostenbasis 2009.

11 Kostenzusammensetzung Verstärkte Massnahmen
Zusatzkosten KIGA/ Primar/ Sek I: Kanton + Förderangebot Kostenträger Standardkosten KIGA/Primar: Gemeinde Sek I: Kanton + Hier wird die Zusammensetzung der Standardkosten und Zusatzkosten anhand der Kaskade erklärt. Die Standardkosten werden auf Stufe Kindergarten/Primar von den Wohngemeinde getragen unabhängig davon, wo eine Schülerin/ein Schüler geschult wird. = Grundangebot

12 Ressourcierung und Kostenträger Zukunft
KIGA/Primar Sekundarstufe I Verstärkte Massnahmen individuell Kanton (Zusatz- kosten) Kanton Sonderschulung (integrativ u. separativ) Spezialangebot Kleinklasse (inkl. Werkjahr) Förderangebot nominal Integration fremdsprachiger SuS Pädagog.- therapeut. Massnahmen Integrative Förderung (IF) Einführungsklasse (EK) Gemeinde (Standard- Kosten) Auf Ebene Spezielle Förderung Ressourcierung bisher sowohl kollektiv (Psychomotorik, Förderunterricht) als auch nominal (DaZ), vor allem aber individuell (SFiE, BBF, ISF) mit Abklärungen durch SPD. Grundangebot kollektiv Unterricht nach Lehrplan und Stundentafel

13 Neu: Lektionenpool der Schulleitung für IF
Kollektive Ressourcen für Einführungsklasse Integrative Förderung (ISF, FU, VHP, BBF) Restkontingent Innerhalb der Förderangebote werden die Ressourcen kollektiv zugeteilt und die Schulleitung entscheidet über die Angebotsstruktur und die Zuteilung an einzelne Schülerinnen und Schüler. Logopädie und Psychomotorik sind als pädagogisch-therapeutische Massnahme Teil der Förderangebote. . Logo, P‘motorik  nicht im IF-Pool  aber kollektiv ressourciert DaZ  nicht im IF-Pool  nominal (wie bisher)

14 AG IS Bereich KK, WJ, ISF heute SJ 14/15 Umsetzung Entscheid Landrat
off. Vernehmlassungsverfahren Umsetzungs- Planungsarbeiten AG1 KK/ WJ/ ISF AG2 Instrument Förderplanung AG3 Instrument Schulleitungscockpit AG4 Governance  Echogruppe Mit der Arbeit haben die Arbeitsgruppe 1 (KK/WJ/ ISF) und Arbeitgruppe 2 Instrument Förderplanung begonnen. Dabei handelt es sich um Fachgruppen. Die Resultate werden durch eine paritätisch zusammengesetzte Begleitgruppe (Echogruppe) kritisch geprüft und ergänzt. Die Arbeitsgruppe Governance und Arbeitsgruppe Instrument SL-Cockpit werden erst zu einem späteren Zeitpunkt rekrutiert und ihre Aufgabe aufnehmen. heute


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