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Veröffentlicht von:Kilian Winter Geändert vor über 8 Jahren
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Folie 1 Neu definierter Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule März 2016 März 20 Februar 2016
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Folie 2 Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule 1.Aktueller Stand 2.Ziele des neu definierten Berufsauftrages 3.Jahresarbeitszeit 4.Tätigkeitsbereiche 5.Lehrpersonen 6.Musterschule 7.Arbeitszeiterfassung
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Folie 3 Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule 1.Aktueller Stand 2.Ziele des neu definierten Berufsauftrages 3.Jahresarbeitszeit 4.Tätigkeitsbereiche 5.Lehrpersonen 6.Musterschule 7.Arbeitszeiterfassung
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Folie 4 Aktuell 2 Montag September 2013 18 Mittwoch März 2015 24 Montag August 2015 Kantonsrat Regierungsrat GesetzesänderungÄnderung der Verordnung Kantonsrat Projektstart VSA
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Folie 5 In Kraft ab Schuljahr 2017/18 1 Dienstag August 2017
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Folie 6 Projektstart September 2015 Dienstag 8 VSA
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Folie 7 Projektorganisation VSA Gesamtprojekt TP 1 Grundlagen Auslegungs- definitionen TP 2 Information TP 3 Technische Unter- stützung TP 4 Schulung Umsetzung TP 5 An- passungen Puls
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Folie 8 Teilprojekte Gesamtprojekt TP 1 Grundlagen Auslegungs- definitionen TP 2 Information TP 3 Technische Unter- stützung TP 4 Schulung Umsetzung TP 5 An- passungen Puls VSA
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Folie 9 Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule 1.Aktueller Stand 2.Ziele des neu definierten Berufsauftrages 3.Jahresarbeitszeit 4.Tätigkeitsbereiche 5.Lehrpersonen 6.Musterschule 7.Arbeitszeiterfassung
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Folie 10 Berufsauftrag Der Berufsauftrag der Lehrpersonen ist schon heute inhaltlich festgelegt. § 18 LPG
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Folie 11 § 18 LPG B. Pflichten (bisher) Unterricht
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Folie 12 § 18 LPG B. Pflichten (bisher) Zusammenarbeit
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Folie 13 § 18 LPG B. Pflichten (bisher) Weiterbildung
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Folie 14 § 18 LPG B. Pflichten (bisher) Schule
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Folie 15 § 18 LPG bisher Unterricht Zusammenarbeit Weiterbildung Schule
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Folie 16 Ziele des neudefinierten Berufsauftrags 1.Klärung quantitativer Erwartungen 2.Schutz vor zeitlicher Überlastung 3.Nutzung professioneller Stärken 4.Verbindlichkeit und Transparenz 5.Stärkung der Schulleitungen 6.Keine zusätzliche Belastung Der neu definierte Berufsauftrag ist in erster Linie ein neues Arbeitszeitmodell.
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Folie 17 Neues Arbeitszeitmodell Der neu definierte Berufsauftrag ist in erster Linie ein neues Arbeitszeitmodell Keine Veränderung zum bisherigen Berufsauftrag Flexiblere Handhabung Unterrichtsverpflichtung zu Gunsten anderer Stärken Vermehrte Ausrichtung auf Schulorganisation als Ganzes statt auf die einzelne Lehrperson Kenntnis und damit bessere Steuerung der zeitlichen Belastung der Lehrperson
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Folie 18 Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule 1.Aktueller Stand 2.Ziele des neudefinierten Berufsauftrages 3.Jahresarbeitszeit 4.Tätigkeitsbereiche 5.Lehrpersonen 6.Musterschule 7.Arbeitszeiterfassung
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Folie 19 Heute: Unterrichtstätigkeit Kinder- gartenstufe 23 Stunden Sekundar- stufe 28 Lektionen Unterstufe 29 Lektionen Mittelstufe 28 Lektionen 39 Schulwochen
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Folie 20 2184 Arbeitsstunden pro Jahr brutto Neu: Jahresarbeitszeit
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Folie 21 Jahresarbeitszeit brutto52Wo42h2184h Ferien4Wo42h168h Feiertage10d8.4h84h netto1932h Alter 50+5WoFerien210h1890h Alter 60+6WoFerien252h1848h
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Folie 22 Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule 1.Aktueller Stand 2.Ziele des neudefinierten Berufsauftrages 3.Jahresarbeitszeit 4.Tätigkeitsbereiche 5.Lehrpersonen 6.Musterschule 7.Arbeitszeiterfassung
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Folie 23 Lehrpersonalgesetz, Änderungen Kantonsratsbeschluss vom Beschäftigungsgrad in der Regel mindestens 35%* Minimum 60% Unterricht Festlegung der Tätigkeitsbereiche * gilt ab Schuljahr 2015/16 In der Regel mind. 10 WL 2 Montag September 2013
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Folie 24 Tätigkeitsbereiche Unterricht Schule Zusammenarbeit Weiterbildung Klassenlehrperson Vor- & Nachbereitung, Beurteilung Schuleinheit, -gemeinde, Team Schülerinnen & Schüler, Eltern intern & extern, Schulentwicklung Schullaufbahnentscheide, Anlässe
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Folie 25 Tätigkeitsbereiche, Jahresarbeitsstunden pauschal 58**h pro WL Minimum 60* h (bei 100%) Minimum 50* h (bei 100%) Minimum 30* h (bei 100%) pauschal 100* h Unterricht Schule Zusammenarbeit Weiterbildung Klassenlehrperson *Zahlen in Verordnung *Lehrpersonen in der Berufseinführung + 1.5 h pro WL
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Folie 26 Tätigkeitsbereich Unterricht Planung, Vorbereitung und Durchführung der Lektionen Nachbereitung und Auswertung der Lektionen Korrekturarbeit Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Exkursionen, Schulreisen, Projektwochen und anderen besonderen Anlässen Durchführung von Klassenlagern Führen der Absenzenliste
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Folie 27 Tätigkeitsbereich Unterricht Zur Arbeitszeit zählen zudem: a.die Pausen zwischen zwei aufeinander folgenden Unterrichtslektionen und b.die begleiteten Pausen und die Auffangzeit in der Regelklasse der Kindergartenstufe.
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Folie 28 Tätigkeitsbereich Schule pädagogische Mitgestaltung der Schule Zusammenarbeit im Kollegium, mit Schulbehörden und Amtsstellen Mitarbeit bei Qualitätssicherung und -entwicklung die Teilnahme an Sitzungen der Schulkonferenz Übernahme von Aufgaben für die Schule
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Folie 29 Tätigkeitsbereich Zusammenarbeit Beurteilung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Beurteilungs- und Übertrittsgespräche und deren Lern- und Laufbahnberatung Besprechung mit Erziehungsberechtigten Zusammenarbeit mit anderen Lehrpersonen, Therapeutinnen und Therapeuten, weiteren Fachpersonen im schulischen Umfeld, abnehmenden Schulen und Betrieben sowie weiteren Amts- und Fachstellen
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Folie 30 Tätigkeitsbereich Weiterbildung Weiterbildung in Form von gemeindeeigener Weiterbildung, Kursen und Zertifikatslehrgängen sowie im Rahmen der Berufseinführung die professionell begleitete Reflexion der eigenen Tätigkeit und Arbeit Finden gemeindeeigene Weiterbildungen während der Unterrichtszeit statt, können sie nicht diesem Tätigkeitsbereich zugerechnet werden.
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Folie 31 Tätigkeitsbereich Klassenlehrperson Organisation von Klassenlagern Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Elternabenden, Zeugnis-, Standort- und Übertrittsgespräche Vermittlung in Konflikten Vertretung der Klasse in der Schule Verfassen der Zeugnisse
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Folie 32 Ferien 4 (bzw. 5 oder 6) Wochen Ferien Kompensation von Arbeitszeit in den Schulferien Beispiele: 47 h pro Schulwoche 5 h · 39 4 Wo 1 d 50 h pro Schulwoche8 h · 39 7 Wo 2 d Kompetenz Schulleitung: maximal eine Arbeitswoche in Schulferien für Tätigkeitsbereiche Schule und Zusammenarbeit
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Folie 33 Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule 1.Aktueller Stand 2.Ziele des neudefinierten Berufsauftrages 3.Jahresarbeitszeit 4.Tätigkeitsbereiche 5.Lehrpersonen 6.Musterschule 7.Arbeitszeiterfassung
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Folie 34 Jahresarbeitszeit brutto52 · 42=2184 h Ferien4 · 42 =168 h Feiertage10· 8.4=84 h netto1932 h 100 %
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Folie 35 Jahresarbeitszeit netto1932 h 100 % Unterricht28 · 58 =1624 h~ 84 % Schule60 h Zusammenarbeit50 h 140 h ~ 7 % 30 h Weiterbildung30 h Klassenlehrperson 100 h~ 5 % Rest68 h~ 4 %
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Folie 36 Jahresarbeitsstunden. Lehrperson 1 (28-jährig) 100% (brutto 2184 h) Ferien168h Feiertage84h Unterricht 28WL Schule60h Zusammenarbeit50h Weiterbildung30h Klassenlehrperson100h Rest, Flex-Teil 68 h
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Folie 37 Jahresarbeitsstunden. Lehrperson 2 (61-jährig) 100% (brutto 2184 h) Ferien252h Feiertage84h Unterricht 27WL Schule60h Zusammenarbeit50h Weiterbildung30h Klassenlehrperson100h Rest, Flex-Teil 42 h
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Folie 38 Jahresarbeitsstunden. Lehrperson 3 (42-jährig) 100% (brutto 2184 h) Ferien168h Feiertage84h Unterricht 20WL Schule60h Zusammenarbeit50h Weiterbildung30h Klassenlehrperson0h Rest, Flex-Teil 632h
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Folie 39 Jahresarbeitsstunden. Lehrperson 4 (34-jährig) 50% (brutto 1092 h) Ferien84h Feiertage42h Unterricht 14WL Schule30h Zusammenarbeit25h Weiterbildung15h Klassenlehrperson50h Rest, Flex-Teil 34h
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Folie 40 Jahresarbeitsstunden. Kindergartenlehrperson (40-jährig) 88% (brutto 1921 h) Ferien148h Feiertage74h Unterricht 24WL Schule60h Zusammenarbeit50h Weiterbildung30h Klassenlehrperson100h Rest, Flex-Teil 68h
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Folie 41 Gestaltungsspielraum Flex-Teil, einsetzbar in den Tätigkeitsbereichen Unterricht Schule Zusammenarbeit Weiterbildung Wird zwischen Lehrpersonen und Schulleitung ausgehandelt.
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Folie 42 Gestaltungsspielraum Schulleitung Unterricht 55 56 57 58 59 60 61 Schule 57 58 59 60 61 62 63 Zusammenarbeit 47 48 49 50 51 52 53 Weiterbildung 27 28 29 30 31 32 33 Kompetenz Schulleitung
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Folie 43 Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule 1.Aktueller Stand 2.Ziele des neudefinierten Berufsauftrages 3.Jahresarbeitszeit 4.Tätigkeitsbereiche 5.Lehrpersonen 6.Musterschule 7.Arbeitszeiterfassung
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Folie 44 Gestaltungsspielraum begrenzt durch VZE Lektionen Klasse
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Folie 45 Musterschule Primarschule 2 Klassenzüge (12 Klassen) 250 Schülerinnen und Schüler alle 4 Wochen Ferien (unter 50 Jahre alt)
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Folie 46 Musterschule Zur Verfügung 31’975 h Unterricht23‘701 h Schule930 h Zusammenarbeit775 h Weiterbildung465 h Klassenlehrpersonen1‘200 h IF 2‘030 h Schulleitung1‘198 h Rest, Flex-Teil1‘676 h
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Folie 47 Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule 1.Aktueller Stand 2.Ziele des neudefinierten Berufsauftrages 3.Jahresarbeitszeit 4.Tätigkeitsbereiche 5.Lehrpersonen 6.Musterschule 7.Arbeitszeiterfassung
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Folie 48 Arbeitszeiterfassung Unterrichtpauschal* SchuleErfassung ZusammenarbeitErfassung WeiterbildungErfassung Klassenlehrpersonpauschal* * keine gesetzliche Grundlage zur Erfassung
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Folie 49 Arbeitszeitsaldo für Lehrpersonen Die Lehrpersonen erfüllen die Arbeitsleistung innerhalb der festgelegten Arbeitszeit. Ein positiver Arbeitszeitsaldo kann entstehen, wenn a)die Schulleitung der Lehrperson zusätzliche Unterrichtslektionen oder Aufgaben übergibt, b) die Lehrperson in Bezug auf die weiteren Tätigkeiten ausserordentliche, nicht vorgesehene Leistungen erbringen muss und darüber die Schulleitung innert zwei Wochen informiert hat.
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Folie 50 Maximaler Beschäftigungsgrad 100% Kann nicht überschritten werden.
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Folie 51 Arbeitszeitsaldo für Lehrpersonen Übertragung auf das nächste Schuljahr maximal 300 h maximal 50 h + _
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Folie 52 Fragen an: Martin Kull Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Pädagogisches, Aufsicht Privatschulen Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich Tel. 043 259 53 36 www.volksschulamt.zh.ch/berufsauftrag berufsauftrag@vsa.zh.ch
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