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Übertrittsverfahren an der Volksschule, Kanton Aargau

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Präsentation zum Thema: "Übertrittsverfahren an der Volksschule, Kanton Aargau"—  Präsentation transkript:

1 Übertrittsverfahren an der Volksschule, Kanton Aargau
Neuerungen ab Schuljahr 2016/17

2 Übersicht 1. Übertritt Primarschule an Oberstufe
2. Promotion und Typenwechsel an Oberstufe 3. Übertritt von Oberstufe in die Mittelschule

3 Übertritt Primarschule an Oberstufe
Orientierung der Eltern durch verantwortliche Lehrperson: Zeitpunkt: 2. Semester der 5. Klasse sowie 1. Semester der 6. Klasse Inhalt: Leistungsstand, Lernfortschritte, allfällige Förderungsmöglichkeiten, Tendenz

4 Übertritt Primarschule an Oberstufe
Keine Übertrittsprüfungen mehr von Primarschule an Oberstufe sowie innerhalb der Oberstufe Letztmals im Juni 2016 Erfolgt ausschliesslich über das Empfehlungsverfahren Übertrittsgespräch bis spätestens Ende April: Lehrperson begründet Empfehlung basierend auf Beurteilungsdossier; schriftliches Festhalten, ob Eltern einverstanden Falls keine Einigung, entscheidet die Schulpflege; Eltern haben rechtliches Gehör vor der Schulpflege Schriftlicher Entscheid durch Schulpflege; innert 30 Tagen kann Beschwerde beim Schulrats des Bezirks (Baden) erhoben werden

5 Übertritt Primarschule an Oberstufe
Anforderungen werden leicht erhöht Übertritt in die Leistungen in den Kernfächern Leistungen in den Erweiterungsfächern bisher neu Bezirksschule überwiegend gute bis sehr gute überwiegend genügende überwiegend gute Sekundarschule überwiegend genügende bis gute Realschule Neu werden auch für die Sekundarschule „Selbstständigkeit, Problemlösefähigkeit und Auffassungsgabe“ verlangt

6 Promotion und Typenwechsel an Oberstufe
Repetition nicht mehr möglich; stattdessen Wechsel an den nächsttieferen Leistungstyp Freiwillige Repetition in Ausnahmefällen (z.B. bei längerer Krankheit) Mit Empfehlung Wechsel an nächsthöhere Leistungsstufe bereits nach 1. Semester möglich (ohne Repetition) Über das Empfehlungsverfahren ist wie bisher Wechsel an nächsthöheren Leistungstyp am Ende des Schuljahres möglich (mit oder ohne Repetition eines Schuljahrs) Wechsel ohne Repetition ist von der Schulpflege zu prüfen

7 Promotion und Typenwechsel an Oberstufe
Kein Sitzenbleiben mehr im gleichen Oberstufentyp 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 1. Sem. 2. Sem. Bezirksschule Sekundarschule Realschule

8 Übertritt von Oberstufe in die Mittelschule
Keine Bezirksschulabschlussprüfung mehr Übertritt an Mittelschule nur basierend auf Noten im Zwischenbericht bzw. Jahreszeugnis Bezirksschule: Notenschnitt >= 4.7: Gymnasium Notenschnitt >= 4.4: Fach-, Wirtschafts-, Informatik- mittelschule, Berufsschule mit Berufsmaturität Neu: Sekundarschule: Notenschnitt >= 5.3: Fach-, Wirtschafts-, Informatik- mittelschule, Berufsschule mit Berufsmaturität Aber: mind. Note 4 in Mathematik und Deutsch in Semester- und Jahreszeugnis der Abschlussklasse

9 Übertritt von Oberstufe in die Mittelschule
Aufnahmeprüfungen an Mittelschulen möglich Schriftlich geprüft werden Mathematik, Deutsch, Französisch, Englisch Keine mündlichen Prüfungen mehr Details siehe Merkblatt „Übertrittsverfahren an der Volksschule: Neuregelung ab Schuljahr 2016/17“ Google; „Merkblatt Übertrittsverfahren Kanton Aargau“


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