1 Lerneinheit 20 – 23.06.2009 Überblick A.Leistungsstörungen § 29 Mietvertragsrecht im Überblick 10. AbschnittRückabwicklung von Verträgen § 30 Rechtsfolgen.

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1 Lerneinheit 20 – Überblick A.Leistungsstörungen § 29 Mietvertragsrecht im Überblick 10. AbschnittRückabwicklung von Verträgen § 30 Rechtsfolgen des Rücktritts

2 § 29 Mietvertragsrecht im Überblick I.Allgemeines 1.Grundlagen V überlässt dem M für ein halbes Jahr gegen Entgelt: - Einen Pkw - Eine Wohnung

3 2.Pflichten des Vermieters (§ 535) a)Gebrauchsgewährung/-überlassung b)Instandhaltung > Schönheitsreparaturen (Verlagerung auf Mieter grds. möglich, aber zunehmend strengere AGB-Kontrolle durch BGH) c)Nebenpflichten - Sicherstellen von Versorgung - Lastentragung (§ 535 I 3) - Schutzpflichten

4 II.Ansprüche des Mieters bei Mängeln 1.Mangelbegriff (Sach- oder Rechtsmangel) 2.Rechte des Mieters (eigenständige Regelung) a)Erfüllungsanspruch (§ 535 I 2) b)Minderung (§ 536) c)Schadensersatz (§ 536a I) b)Selbstvornahme und Aufwendungsersatz (§ 536a II) c)Fristlose Kündigung (§ 543)

5 10. AbschnittRückabwicklung von Verträgen § 30 Rechtsfolgen des Rücktritts Beispiel 1: K kauft von V eine aus mehreren Komponenten zusammengesetzte Kopiereinrichtung und überweist umgehend den gesamten Kaufpreis. V liefert nur einen Teil der Anlage. Nach erfolgloser Nachfristsetzung tritt K vom Kaufvertrag zurück.

6 10. AbschnittRückabwicklung von Verträgen § 30 Rechtsfolgen des Rücktritts Beispiel 2: K kauft von V eine aus mehreren Komponenten zusammengesetzte Kopiereinrichtung und überweist umgehend den gesamten Kaufpreis. Die gelieferte Anlage funktioniert nicht richtig. Mehrere an sich mögliche Reparaturversuche des V schlagen fehl. Daraufhin tritt K vom Kaufvertrag zurück.

7 10. AbschnittRückabwicklung von Verträgen § 30 Rechtsfolgen des Rücktritts I.Verweisung auf Rücktrittsrecht (zB §§ 323, 326 V, 437, 634; ferner §§ 281 V, 326 IV, 439 IV, 635 IV) II.Umwandlung zum Rückgewährschuldverhältnis 1.Empfangene Leistungen werden zurückgewährt, § 346 I 2.Rückgewährschuldverhältnis stellt Rechtsgrund iS des § 812 I 2 Alt. 1 dar

8 3.Wertersatz a)Wertersatz (dazu § 346 II 2) statt Rückgewähr, § 346 II 1 Nr. 1: Natur des Erlangten bedingt Unmöglichkeit der Herausgabe (zB Dienstleistungen) Nr. 2: Handlungen des zur Rückgabe Verpflichteten (zB K hat eine Teil der Kopieranlage bereits weiterveräußert oder Herstellung von Kleidern aus Seide) Nr. 3: Verschlechterung oder Untergang des Empfangenen (Grenze: bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme) (zB ein Bauteil der Kopieranlage wird bei K durch Zufall beschädigt)

9 b)Ausschluss des Wertersatzes, § 346 III 1 Nr. 1: Erscheinen des Mangels während Verarbeitung oder Umgestaltung (zB erst bei Herstellung der Kleider stellt sich fehlende Reißfestigkeit der Seide heraus) Nr. 2: Vertretenmüssen des Gläubigers der Rückforderung oder gleichfalls Schadenseintritt (zB V beschädigt Bauteil der Kopieranlage) Nr. 3: Beachtung eigenüblicher Sorgfalt durch den Rücktrittsberechtigten bei gesetzlichem Rücktrittsrecht (zB ein Bauteil der Kopieranlage wird bei K trotz Anwendung eigenüblicher Sorgfalt beschädigt)

10 3.Herausgabe verbleibender Bereicherung, §§ 346 III 2, 818 ff. (zB Herausgabe der beschädigten Kopieranlage) 4.Herausgabe von Nutzungen und Verwendungen, § 346 I a.E. a)Begriffe der Nutzungen (§ 100) und Verwendungen (= sachbezogene Aufwendungen) b)Anforderungen des § 347 c)Bereicherungsrechtlicher Ersatz sonstiger Verwendungen (§ 347 II 2)

11 5.Erfüllung der Rückgewährpflichten Zug-um-Zug, § Schadensersatzanspruch bei Pflichtverletzung, §§ 346 IV, I, III.Rücktritt als rechtsvernichtende Einwendung bzgl. noch nicht erbrachter Leistungen IV.Nebeneinander von Rücktritt und Schadensersatz, § 325