Selbstbestimmung am Lebensende

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 Präsentation transkript:

Selbstbestimmung am Lebensende Rechtsanwalt Stephan Thomae - Fachanwalt für Familienrecht - Selbstbestimmung am Lebensende Vorsorgevollmacht • Betreuungsverfügung • Patientenverfügung Volmar • Thomae • Haase Rechtsanwälte • Fachanwälte Hirnbeinstraße 2 87435 Kempten Tel.: 0831-522 94-0 Fax: 0831-522 94-40 E-Mail: thomae@rechtsanwalt-volmar.de Internet: www.rechtsanwalt-volmar.de

Geschäftsunfähigkeit/ Einwilligungsunfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäftsunfähigkeit/ Einwilligungsunfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

Gesetzliches Sorgerecht

Geschäftsunfähigkeit/ Einwilligungsunfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäftsunfähigkeit/ Einwilligungsunfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Gesetzliches Sorgerecht Eltern – minderjährige Kinder (§ 1629 BGB)

Geschäftsunfähigkeit/ Einwilligungsunfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäftsunfähigkeit/ Einwilligungsunfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung § 1629 BGB: Vertretung des Kindes (1) Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes. Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich; ist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil. Ein Elternteil vertritt das Kind allein, soweit er die elterliche Sorge allein ausübt oder ihm die Entscheidung nach § 1628 übertragen ist. Bei Gefahr im Verzug ist jeder Elternteil dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der andere Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten. (2) Der Vater und die Mutter können das Kind insoweit nicht vertreten, als nach § 1795 ein Vormund von der Vertretung des Kindes ausgeschlossen ist. Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinsam zu, so kann der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen. Das Familiengericht kann dem Vater und der Mutter nach § 1796 die Vertretung entziehen; dies gilt nicht für die Feststellung der Vaterschaft. (3) Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet, so kann ein Elternteil, solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil nur im eigenen Namen geltend machen. Eine von einem Elternteil erwirkte gerichtliche Entscheidung und ein zwischen den Eltern geschlossener gerichtlicher Vergleich wirken auch für und gegen das Kind. Gesetzliches Sorgerecht Eltern – minderjährige Kinder (§ 1629 BGB)

Geschäftsunfähigkeit/ Einwilligungsunfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäftsunfähigkeit/ Einwilligungsunfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Gesetzliches Sorgerecht Eltern – minderjährige Kinder (§ 1629 BGB) Kein gesetzliches Vertretungsverhältnis bei Erwachsenen Eltern – volljährige Kinder Kinder – Eltern Ehegatten Geschwister

Vorsorgevollmacht

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Form Inhalt Wirksamkeit Widerruf Verwahrung Vergütung Grundsatz: Formfreiheit Schriftform empfehlenswert aus Gründen des Nachweises aus Gründen der Klarheit Formularform empfehlenswert bei Bank-/Kontovollmacht Handschriftliche Form oder notarielle Form empfehlenswert Wegen Fälschungssicherheit Notarielle Form erforderlich bei Grundbesitz Aufnahme eines Darlehens Handelsgewerbe

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Form Inhalt Wirksamkeit Widerruf Verwahrung Vergütung Vollmachtgeber Innenverhältnis Auftrag (§§ 662 ff BGB) oder Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 675 ff BGB) Regelungsinhalt: Bedingungen Bevollmächtigter Befristungen Beschränkungen (inhaltlich) Außenverhältnis Vollmacht (§§ 164 ff BGB) keine Wirksamkeitsbedingungen (z. B. „Falls ich selbst nicht mehr entscheiden kann ...“) Erklärungsempfänger und Befristungen (Tod) empfehlenswert (außer Erfordernis der Vorlage der Originalvollmacht) Beschränkungen (inhaltlich) möglich

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Form Inhalt Wirksamkeit Widerruf Verwahrung Vergütung Regelungsinhalte Gesundheitsfürsorge, Pflegebedürftigkeit (§§ 1904, 1906 BGB) Schweigepflichtentbindungserklärung Aufenthaltsfragen, Wohnungsfragen (§ 1907 BGB) Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern Vermögenssorge Post- und Fernmeldeverkehr gerichtliche Vertretung (§ 79 ZPO) Untervollmachtserteilung Betreuungsverfügung

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Form Inhalt Wirksamkeit Widerruf Verwahrung Vergütung In der Regel Generalvollmacht („Vertretung in allen Angelegenheiten“) Gilt nicht für ärztliche Behandlung oder Eingriffe mit Lebensgefahr oder Gefahr dauerhafter Gesundheitsschäden einschließlich Einwilligung in Unterlassung oder Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen freiheitsbeschränkende Maßnahmen Organspende Sofern nicht ausdrücklich in der Vollmacht erwähnt

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Form Inhalt Wirksamkeit Widerruf Verwahrung Vergütung jederzeit möglich Vollmacht endet nicht automatisch mit Tod des Vollmachtsgebers, sofern nicht Vollmacht ausdrücklich zeitlich bis zum Tod befristet dann wird aber häufig eine Lebensbescheinigung verlangt zeitliche Befristung daher besser nur im Innenverhältnis regeln Vollmacht muß nötigenfalls von Erben widerrufen werden

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Form Inhalt Wirksamkeit Widerruf Verwahrung Vergütung Vormundschaftsgericht Bevollmächtigter Verwahrungstreuhänder (Notar, Rechtsanwalt, Hausarzt) Eigenverwahrung Vollmachtsregister der Bundesnotarkammer

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Form Inhalt Wirksamkeit Widerruf Verwahrung Vergütung Auftrag (§§ 662 ff BGB): Honorierung gesetzlich nicht geregelt Aufwandsentschädigung: § 670 BGB Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 675 ff BGB): Honorierung entsprechend Werkvertrag oder Dienstvertrag: vereinbarte oder übliche Vergütung Aufwandsentschädigung (§§ 675 Abs. 1, 670 BGB)

§ 670 BGB: Ersatz von Aufwendungen Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet. § 675 BGB: Entgeltliche Geschäftsbesorgung Auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes bestimmt wird, die Vorschriften der §§ 663, 665 bis 670, 672 bis 674 und, wenn dem Verpflichteten das Recht zusteht, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, auch die Vorschriften des § 671 Abs. 2 entsprechende Anwendung. (2) Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet. * * * * * § 611 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein. § 612 BGB: Vergütung (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. (3) (weggefallen) § 632 BGB: Vergütung (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (3) Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.

Betreuungsverfügung

Gericht wählt Betreuer aus Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Gericht wählt Betreuer aus Ohne Betreuungs-verfügung Betreuungs-verfügung Form Inhalt Verwahrung Vergütung persönlich sachlich

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Ohne Betreuungs-verfügung Betreuungs-verfügung Form Inhalt Verwahrung Vergütung persönlich sachlich

Formfrei Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Ohne Betreuungs-verfügung Betreuungs-verfügung Formfrei Form Inhalt Verwahrung Vergütung persönlich sachlich

Auswahl eines Betreuers und Ersatzbetreuers Negativ: Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Ohne Betreuungs-verfügung Betreuungs-verfügung Form Inhalt Verwahrung Vergütung persönlich sachlich Positiv: Auswahl eines Betreuers und Ersatzbetreuers Negativ: Ausschluß eines Betreuers Aufgabenkreise Gesundheitsfürsorge Vermögenssorge Aufenthaltsbestimmung

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Ohne Betreuungs-verfügung Betreuungs-verfügung Form Inhalt Verwahrung Vergütung Vormundschaftsgericht Betreuungsperson Verwahrungstreuhänder (Notar, Rechtsanwalt, Hausarzt) Eigenverwahrung persönlich sachlich

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Ohne Betreuungs-verfügung Betreuungs-verfügung Form Inhalt Verwahrung Vergütung persönlich sachlich

Patientenverfügung

Geschäftsunfähigkeit/ Einwilligungsunfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäftsunfähigkeit/ Einwilligungsunfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung fremder Wille entscheidet bei Geschäftsunfähigkeit/Einwilligungsunfähigkeit

Geschäftsunfähigkeit/ Einwilligungsunfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäftsunfähigkeit/ Einwilligungsunfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Antizipation des Patientenwillens (Verlängerung der Wirkung des eigenen Willens) fremder Wille entscheidet bei Geschäftsunfähigkeit/Einwilligungsunfähigkeit

Geschäftsunfähigkeit/ Einwilligungsunfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäftsunfähigkeit/ Einwilligungsunfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Grundsatz: Patient, nicht Arzt entscheidet über Art und Umfang medizinischer Behandlung Keine Zwangsbehandlung ohne Eigenwilligung des Patienten Ausnahme: Eigen- oder Fremdgefährdung Problem: Einwilligungsunfähigkeit des Patienten Lösung: Entscheidung eines Bevollmächtigten oder Betreuers (sofern Gesundheitsfürsorge umfaßt) mutmaßlicher Patientenwille antizipierter Patientenwille (Patientenverfügung)

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Form Inhalt Verwahrung Verbindlichkeit der Errichtung: formfrei empfehlenswert: Form des Testaments (handschriftlich oder notariell) des Widerrufs: formfrei empfehlenswert: Formfreiheit des Widerrufs anordnen Bestätigungsrhythmus

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Form Inhalt Verwahrung Verbindlichkeit Anweisung für Art und Umfang ärztlicher Behandlung bei Einwilligungsunfähigkeit Entscheidung zwischen kurativer und palliativer Behandlung Reanimation bei Herz-Kreislauf- oder Atemstillstand Anwendung nicht zugelassener Behandlungsmethoden, Verwendung nicht zugelassener Medikamente Bluttransfusion Organtransplantation (TransplantationsG vom 01.12.1997) Organspende Sterbehilfe [aktive/passive, direkte/indirekte] ( Verbindlichkeit) künstliche Beatmung Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr durch PEG-Sonde (perkutane endoskopisch kontrollierte Gastronomie)

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Form Inhalt Verwahrung Verbindlichkeit Rechtliche Grundlagen für Ernährung durch PEG-Sonde Legen der PEG-Sonde = operativer Eingriff, setzt also Einwilligung voraus Entfällt Einwilligung nachträglich, muß Sondenernährung abgebrochen werden nicht Abbruch der Sondenernährung ist einwilligungsbedürftig, sondern weiterer Vollzug derselben Nachteile: Fütterung nicht nur Akt der Nahrungsaufnahme, sondern auch Moment menschlicher Zuwendung Gefahr der Isolation und Vernachlässigung durch Wegfall der Fütterung Folge: seelische Auszehrung Bedürfnis nach erhöhter Zuwendung Gefahr, PEG-Sondenernährung als bloße Rationalisierungsmaßnahme einzusetzen

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Form Inhalt Verwahrung Verbindlichkeit Behandlungsort (Inland/Ausland, Wohnung/Heim/Angehörige/Krankenhaus/Hospiz) Seelsorgerische Betreuung Benennung eines Patientenanwalts (Hausarzt/Rechtsanwalt/Seelsorger/Angehöriger)

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Form Inhalt Verwahrung Verbindlichkeit Sorgfalt bei der Formulierung: Unbestimmte Rechtsbegriffe vermeiden („in Würde sterben“, „erträgliches Leben“ u. ä.) Beratung mit Arzt, Rechtsanwalt/Notar, Seelsorger Formularsammlungen www.medizinethik.de/verfuegungen.htm www.justiz.bayern.de/buergerservice/broschueren/ der Formulierung der Patientenverfügung muß ein Selbstklärungsprozeß vorangehen

Formulierungsbeispiel Bundesministerium der Justiz Textbausteine aus der Broschüre „Patientenverfügung“ Seite 15 bis 26 Die Textbausteine verstehen sich lediglich als Anregungen und Formulierungshilfen. Auf die Erläuterungen in der Broschüre wird verwiesen. Eingangsformel Ich..... (Name, Vorname, geboren am, wohnhaft in) bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann ....   2. Exemplarische Situationen, für die die Verfügung gelten soll Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde ... ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufen den Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist... ich infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte (können namentlich benannt werden) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z.B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z.B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist. ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.B. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zunehmen. Eigene Beschreibung der Anwendungssituation: -------------------------------------------------------------------------------------------- (Anmerkung: Es sollten nur Situationen beschrieben werden, die mit einer Einwilligungsunfähigkeit einhergehen können.)

3. Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen Lebenserhaltende Maßnahmen In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, dass alles medizinisch Mögliche getan wird, um mich am Leben zu erhalten und meine Beschwerden zu lindern. auch fremde Gewebe und Organe zu erhalten, wenn dadurch mein Leben verlängert werden könnte. ODER dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome. Schmerz- und Symptombehandlung In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung, aber keine bewusstseinsdämpfenden Mittel zur Schmerz- und Symptombehandlung. wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle versagen, auch bewusstseinsdämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung. die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme ich in Kauf.   Künstliche Ernährung dass eine künstliche Ernährung begonnen oder weitergeführt wird. dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung (z.B. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, venöse Zugänge) erfolgt.

Künstliche Flüssigkeitszufuhr In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine künstliche Flüssigkeitszufuhr. ODER die Reduzierung künstlicher Flüssigkeitszufuhr nach ärztlichem Ermessen. die Unterlassung jeglicher künstlichen Flüssigkeitszufuhr.   Wiederbelebung A. In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich in jedem Fall Versuche der Wiederbelebung. die Unterlassung von Versuchen zur Wiederbelebung. dass der Notarzt nicht verständigt wird bzw. dass ein ggf. hinzugezogener Notarzt unverzüglich über meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen informiert wird. B. Nicht nur in den oben beschriebenen Situationen, sondern in allen Fällen eines Kreislaufstillstands oder Atemversagens lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab. lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab, sofern diese Situationen nicht im Rahmen medizinischer Maßnahmen unerwartet eintreten. Künstliche Beatmung eine künstliche Beatmung, falls dies mein Leben verlängern kann. dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusst-seinsdämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in Kauf.

Dialyse In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine künstliche Blutwäsche (Dialyse), falls dies mein Leben verlängern kann. ODER dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird. Antibiotika Antibiotika, falls dies mein Leben verlängern kann. Antibiotika nur zur Linderung meiner Beschwerden.   Blut/Blutbestandteile die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen, falls dies mein Leben verlängern kann. die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen nur zur Linderung meiner Beschwerden.

4. Organspende Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu (ggf.: Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann (Alternativen) geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor. gehen die Bestimmungen in meiner Patientenverfügung vor. ODER Ich lehne eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken ab.   5. Ort der Behandlung, Beistand Ich möchte zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden. wenn irgend möglich zu Hause bzw. in vertrauter Umgebung sterben. wenn möglich in einem Hospiz sterben. Beistand durch folgende Personen: ... Beistand durch eine Vertreterin oder einen Vertreter folgender Kirche oder Weltanschauungsgemeinschaft: ... hospizlichen Beistand.

6. Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzung und zum Widerruf der Patientenverfügung Ich erwarte, dass der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt wird. Mein(e) Vertreter(in) – z.B. Bevollmächtigte(r)/ Betreuer(in) – soll dafür Sorge tragen, dass mein Wille durchgesetzt wird. Sollte eine Ärztin oder ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung gesorgt wird. Von meiner Vertreterin/meinem Vertreter (z.B. Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in)) erwarte ich, dass sie/er die weitere Behandlung so organisiert, dass meinem Willen entsprochen wird. In Situationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Die letzte Entscheidung über anzuwendende oder zu unter-lassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen liegt bei: (Alternativen) meiner/ meinem Bevollmächtigten. meiner Betreuerin/ meinem Betreuer. der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärztinnen und Ärzte/das Behandlungsteam/mein(e) Bevollmächtigte(r)/ Betreuer(in) aufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen die Auffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen in meiner Patienten-verfügung doch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann ist möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Die letzte Entscheidung über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen liegt bei: (Alternativen) meiner Betreuerin/ meinem Betreuer.   

7. Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevoll macht für Gesundheitsangelegenheiten erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen: Bevollmächtigte(r) Name:________________________________________________ Anschrift:______________________________________________ Telefon:_____________________ Telefax:_________________ Ich habe eine Betreuungsverfügung zur Auswahl des Betreuers erstellt (ggf.: und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der/dem von mir gewünschten Betreuerin/Betreuer besprochen). Gewünschte(r) Betreuerin/Betreuer Ich habe einen Notfallbogen ausgefüllt, den auch meine Hausärztin/mein Hausarzt bestätigt hat.   8. Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung Als Interpretationshilfe zu meiner Patientenverfügung habe ich beigelegt: Darstellung meiner allgemeinen Wertvorstellungen. Sonstige Unterlagen, die ich für wichtig erachte: 9. Schlussformel Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung. 10. Schlussbemerkungen Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs einer Patientenverfügung bekannt. Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner darin getroffenen Entscheidungen bewusst. Ich habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne Äußeren Druck erstellt. Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.

11. Information/Beratung Ich habe mich vor der Erstellung dieser Patientenverfügung informiert bei/durch ... und beraten lassen durch ...   12. Ärztliche Aufklärung/Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit Herr/Frau______________________________________________ wurde von mir am_______________________________________ bzgl. der möglichen Folgen dieser Patientenverfügung aufgeklärt. Er/sie war in vollem Umfang einwilligungsfähig. Datum________________________________________________ Unterschrift, Stempel der Ärztin/des Arztes___________________ _____________________________________________________ Die Einwilligungsfähigkeit kann auch durch eine Notarin oder einen Notar bestätigt werden. 13. Aktualisierung Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich sie widerrufe. ODER Diese Patientenverfügung soll nach Ablauf von (Zeitangabe) ihre Gültigkeit verlieren, es sei denn, dass ich sie durch meine Unterschrift erneut bekräftige. Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich diesen nachstehend: in vollem Umfang. mit folgenden Änderungen: ... Ort, Datum, Unterschrift

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Form Inhalt Verwahrung Verbindlichkeit Vormundschaftsgericht (in Bayern kostenlos) Betreuungsperson/Bevollmächtigter Verwahrungstreuhänder (Notar, Rechtsanwalt, Hausarzt) Eigenverwahrung Zentralarchive: Deutsches Rotes Kreuz, Zentralarchiv, Mainz Deutsche Hospizstiftung, Dortmund Humanistischer Bundesverband Deutschland, Abt. Patientenverfügung, Berlin

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Form Inhalt Verwahrung Verbindlichkeit Grundsatz: Patientenwunsch maßgeblich: BGH, Beschluß vom 17.03.2003 – Az. XII ZB 2/03 -: Patientenverfügung nicht nur Indiz für Patientenwillen ärztliche Kompetenz zum Behandlungsabbruch wesentlich erweitert Mißachtung des Patientenwillens: Körperverletzung (§ 223 StGB) Problem: Patientenwille nicht klar Patientenwille nicht aktuell Patientenwille hat sich geändert Patientenwille sitten- oder rechtswidrig (aktive/direkte Sterbehilfe)

Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Indirekte Sterbehilfe Stephan Thomae Patientenautonomie: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Geschäfts-unfähigkeit/ Einwilligungs-unfähigkeit Gesetzliches Sorgerecht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung Patienten-verfügung Form Inhalt Verwahrung Verbindlichkeit Sterbehilfe zulässig unzulässig Passive Sterbehilfe Verzicht auf lebensverlängernde Behandlung Indirekte Sterbehilfe Lebensverkürzung als Nebenfolge einer schmerzlindernden Behandlung Aktive/Direkte Sterbehilfe Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) Hilfe beim Sterben (Sterbeprozeß hat bereits eingesetzt) Hilfe zum Sterben (Sterbeprozeß hat noch nicht eingesetzt)

Rechtsanwalt Stephan Thomae Volmar • Thomae • Haase Rechtsanwälte • Fachanwälte Hirnbeinstraße 2 87435 Kempten Tel.: 0831-522 94-0 Fax: 0831-522 94-40 E-Mail: thomae@rechtsanwalt-volmar.de Internet: www.rechtsanwalt-volmar.de © 2007