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Dr. jur. Matthis Söffing Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht www.soeffing-partner.com Steueranwaltstag 2005 Berlin Nießbrauch / Renten / Dauernde Last.

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1 Dr. jur. Matthis Söffing Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht www.soeffing-partner.com Steueranwaltstag 2005 Berlin Nießbrauch / Renten / Dauernde Last

2 07. Oktober 2005 All rights reserved 2 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Vermögensübertragung interne Nachfolge externe Nachfolge unentgeltliche Nachfolge entgeltliche Nachfolge wiederkehrende Leistung im Austausch mit einer Gegenleistung Unterhalts- leistung Versorgungs- leistung ohne Gegenleistung gegen wieder- kehrende Leistung Einmalbetrag

3 07. Oktober 2005 All rights reserved 3 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Versorgungsleistungen Sonstige dauernde Lasten Versorgungsrente Typus 1 ausreichend ertrag- bringende existenz- sichernde Wirtschafteinheit Typus 1 ausreichend ertrag- bringende existenz- sichernde Wirtschafteinheit Typus 2 existenzsichernde Wirtschafteinheit ohne ausreichende Erträge Typus 2 existenzsichernde Wirtschafteinheit ohne ausreichende Erträge

4 07. Oktober 2005 All rights reserved 4 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last „Denn die steuerrechtliche Zurechnung der Versor- gungsleistungen zu den wiederkehrenden Bezügen und Sonderausgaben beruht auf dem Umstand, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versor- gungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermö- gens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermö- gensübernehmer erwirtschaftet werden müssen“ (BFH- Beschluss vom 12. Mai 2003 GrS 1/00 unter C.II.1.c.).

5 07. Oktober 2005 All rights reserved 5 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Es ist zu befürchten, dass häufig eine Vermögensüber- gabe gegen Versorgungsleistungen nicht mehr möglich ist. Zukünftige Erträgnisse können nicht zuverlässig vorherge- sagt werden. Gefahr der Aufdeckung stiller Reserven.

6 07. Oktober 2005 All rights reserved 6 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Vermögensarten sind: -Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteile -Anteile an Kapitalgesellschaften -Geschäfts- oder Mietwohngrundstücke -Vermietete Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen -Geldvermögen -Wertpapiere -Typisch stille Beteiligungen

7 07. Oktober 2005 All rights reserved 7 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last a.Der Begriff der Vermögensart wird weitergefasst. b.Die Ertragsprognose ist letztlich stichtagbezogen auf den Tag des Vertragsabschlusses zu fertigen.

8 07. Oktober 2005 All rights reserved 8 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Ertragsprognose: -Verhältnisse bei Vertragsschluss maßgebend -durchschnittlicher Nettoertrag des Jahres der Übergabe und der zwei vorangegangenen Jahre -Ausnahme: zukünftige Ertragslage maßgebend

9 07. Oktober 2005 All rights reserved 9 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Ausnahme: Es ist auf einen überschaubaren Prognosezeitraum abzu- stellen (Übergabejahr + 2 Jahre). Darlegungs- und Nachweislast liegt beim Steuerpflichtigen. Aber Beweiserleichterungen. Dazu später unter V. 1.

10 07. Oktober 2005 All rights reserved 10 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Ertragsprognose  geringfügiges Unterschreiten  keine absolute Grenze

11 07. Oktober 2005 All rights reserved 11 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Problemkreis: Nettoertrag  Ausgangspunkt der Ermittlung  Nutzungsvorteile  Unternehmerlohn  Zinsen

12 07. Oktober 2005 All rights reserved 12 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Berechnung der Nettoerträge: -Hinzurechnung von Absetzungen für Abnutzungen -Hinzurechnungen von erhöhten Absetzungen -Hinzurechnungen von Sonderabschreibungen -Hinzurechnungen von außerordentlichen Aufwendungen

13 07. Oktober 2005 All rights reserved 13 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Nutzungsvorteile: -Eigengenutztes Einfamilienhaus (Mietersparnis) -Geld zur Schuldentilgung (Zinsersparnis)

14 07. Oktober 2005 All rights reserved 14 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last „ Ist nach Abzug des Unternehmerlohns ein Unternehmenswert nicht mehr vorhanden, können – abgesehen davon, dass der übergebene Betrieb kein Vermögen darstellt – die Leistungen, die der Übergeber vom Übernehmer zu seiner Versorgung erhält, nicht mehr als vorbehaltene Erträge des übergebenen Unternehmens verstanden werden. Sie werden vielmehr ausschließlich durch die Arbeitsleistung des Übernehmers finanziert.“

15 07. Oktober 2005 All rights reserved 15 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last „Ein Unternehmerlohn ist nicht abzusetzen. Er spielt nur dort eine Rolle, wo es – wie etwa im Fall des Beschlusses vom heutigen Tag GrS 2/00 – darauf ankommt, ob das übergebene Unternehmen überhaupt »Vermögen« darstellt.“

16 07. Oktober 2005 All rights reserved 16 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 2000€3.000,00 2001€10.000,00 2002€ 5.000,00 Durchschnittliche Einkünfte € 6.000,00 SchuldzinsenAfA 2000€7.500,00€5.000,00 2001€ 5.500,00€ 5.000,00 2002€9.375,00€ 6.500,00 Durchschnitt€8.125,00€ 5.500,00

17 07. Oktober 2005 All rights reserved 17 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Lösung: S hat Anschaffungskosten für das Mehrfamilienhaus von insgesamt € 250.000,00 (Gleichstellungsgeld € 100.000,00, Verbindlichkeit € 150.000,00). S erwirbt nach dem Ver- hältnis des Verkehrswerts des Grundstücks zu den An- schaffungskosten das Mehrfamilienhaus zu ½ entgeltlich und zu ½ unentgeltlich. Bei der Ermittlung der Erträge sind den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die AfA und Schuldzinsen hinzuzurechnen

18 07. Oktober 2005 All rights reserved 18 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Durchschnittliche Einkünfte€6.000,00 Durchschnittliche AfA€8.125,00 Durchschnittliche Schuldzinsen€5.500,00 Durchschnittsertrag€19.625,00 ½ Durchschnittsertrag€9.812,50 Wiederkehrende Leistung€9.000,00

19 07. Oktober 2005 All rights reserved 19 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Beweiserleichterungen bei § 15 EStG 1.Der Betrieb wird auf Dauer ausreichende Gewinne erwirtschaften, um die Rente abzudecken, wenn er fortgeführt wird (Vermutung). 2Widerlegung der Vermutung nur in seltenen Fällen möglich. 3.Beweiserleichterung gilt nicht für verpachtete Betriebe sowie für gewerblich geprägte Gesellschaften.

20 07. Oktober 2005 All rights reserved 20 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Beweiserleichterungen bei § 21 EStG. Sind wohl auch anzunehmen, obgleich der Große Senat ausführt: „Im Bereich der Vermietung und Verpachtung dürfte die Prognose der zu erwartenden Nettobeträge keine Schwierigkeiten aufwerfen, die über das hinausgehen, was in anderem Zusammenhang von Finanz- behörden und Steuerpflichtigen verlangt wird (z.B. Feststellung der ortsüblichen Miete i.S.d. § 21 Abs. 2 EStG oder der Jahresrohmiete i.S.d. § 79 des Bewertungsgesetzes).“

21 07. Oktober 2005 All rights reserved 21 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Beweiserleichterungen bei § 20 EStG: Wenn es um die Übertragung von Gesellschaftsanteilen geht. Abzustellen ist auf die mögliche Gewinnausschüttung und nicht die tatsächliche Ausschüttung.

22 07. Oktober 2005 All rights reserved 22 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Ausschluss der Beweiserleichterung gem. Rdnr. 23 des Renten- erlasses „Wird im Rahmen einer einheitlichen Vermögensübergabe neben einem Unternehmen weiteres begünstigtes Vermögen übertra- gen, greift die Beweiserleichterung nicht.“

23 07. Oktober 2005 All rights reserved 23 Nießbrauch / Renten / Dauernde Last Nachträgliche Umschichtung V schenkt S im Jahr 2003 Mietwohngrund gegen lebenslange Versorgungsrente i.H.v. € 5.000 monatlich. Oktober 2004 veräußert S das Grundstück für € 1 Mio. November 2004 Erwerb eines Mietwohnhauses für € 950.000 und Jahresertrag € 68.000 sowie Erwerb eines Bildes für € 5.000

24 07. Oktober 2005 All rights reserved 24 Ansprechpartner Dr. iur. Matthias Söffing Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Niederkasseler Lohweg 18, 40547 Düsseldorf Tel.: 0211/5 20 27 – 0 (Zentrale) Tel.:0211/520 27 – 115 (Sekretariat) Fax: 0211/5 20 27 – 100 E-Mail: m.soeffing@soeffing-partner.com Internet:www.soeffing-partner.com


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