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Aktuelle Steuerfragen zur KSt und zum UmwStG Prof. Matthias Alber

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Präsentation zum Thema: "Aktuelle Steuerfragen zur KSt und zum UmwStG Prof. Matthias Alber"—  Präsentation transkript:

1 Aktuelle Steuerfragen zur KSt und zum UmwStG Prof. Matthias Alber

2 Gemischt veranlasste Aufwendungen; Auswirkungen BFH-Beschluss vom 21
Gemischt veranlasste Aufwendungen; Auswirkungen BFH-Beschluss vom bei der KSt Fall 1: private Belange des AE nur untergeordnet ≠ vGA Fall 2: betriebliche Belange der GmbH untergeordnet = vGA Fall 3: gemischt betriebliche und private Belange = Aufteilung nach geeignetem Maßstab

3 Inkongruente Gewinnausschüttungen
X-GmbH Dividende € 50 v.H. 50 v.H. A B Gewinnverteilung zivilrechtlich wirksam? § 42 AO bei Steuervorteil? außersteuerliche Gründe?

4 Zweifelsfragen zu § 8c KStG
Übertragung von Anteilen innerhalb 5 Jahre: Bis zu 25 v.H.: kein Wegfall Verlustabzug Mehr als 25 v.H., anteiliger Wegfall nicht mehr Verlustabzug als 50 v.H.: Mehr als 50 v.H.: vollständiger Wegfall Verlustabzug

5 Zweifelsfragen zu § 8c KStG
Ausnahmefälle: Erbfall / voll unentgeltlicher Erwerb bei Erbauseinandersetzung Konzernklausel greift (100 % - Beteiligungen!) soweit stille Reserven vorhanden Aber: Wegfall Sanierungsklausel (Entscheidung EU-Kommission vom )

6 Zweifelsfragen zu § 8c KStG
Konzernklausel = 100% - Beteiligung am übertragenden und übernehmenden Rechtsträger / „dieselbe Person“ erforderlich!

7 Zweifelsfragen zu § 8c KStG
Beispiel 1: Streubesitz A-AG 100 v.H. 100 v.H. Verkauf der Anteile Verlust-GmbH T-GmbH Nach dem Gesetzeswortlaut in § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG greift Konzernklausel bei Streubesitz nicht.

8 Zweifelsfragen zu § 8c KStG
Beispiel 2: Anwendung Konzernklausel? Streubesitz A-AG 100 v.H. Verschmelzung T-GmbH 100 v.H. Verlust-GmbH Nach dem Gesetzeswortlaut greift die Konzernklausel nicht, da als „Person“ nur eine einzige (natürliche oder juristische) Person in Betracht kommt.

9 Zweifelsfragen zu § 8c KStG
Beispiel 3: GmbH & Co. KG / dieselbe Person? A-GmbH A 0 v.H. 100 v.H. A-GmbH & Co. KG 100 v.H. 100 v.H. Verlust-GmbH B-GmbH Verlust-GmbH Kann die A-GmbH & Co. KG, an der eine natürliche Person zu 100 % als Kommanditist am Vermögen beteiligt ist, übertragender oder übernehmender Rechtsträger im Sinne der Konzernklausel sein?

10 Zweifelsfragen zu § 8c KStG
Beispiel 4: Anwachsung als schädlicher Beteiligungserwerb? Beteiligungs-GmbH AG 0 v.H. 100 v.H. GmbH & Co. KG 100 v.H. Verlust-GmbH Ist bei der Anwachsung ein schädlicher Beteiligungserwerb zu verneinen?

11 Zweifelsfragen zu § 8c KStG
Beispiel 5: Stille-Reserven-Klausel bei Organschaft Anteilsübertragung AE Erwerber 100 v.H. Organträger-GmbH (Verluste) 100 v.H. Organgesellschaft (stille Reserven) Können die stillen Reserven der OG in die „Stille Reserven-Klausel“ des OT einbezogen werden?

12 Verschmelzung Beispiel 6: Anwendung Konzernklausel bei Abwärtsverschmelzung AE 100 v.H. Mutter-GmbH (Gewinne) T-GmbH (Verluste) Anwendung § 8c Abs. 1 KStG Aber: Konzernklausel nach § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG greift

13 Verschmelzung Beispiel 7: Wegfall Verlustvortrag bei Aufwärtsverschmelzung Verlust-Tochter auf Gewinn-Mutter Mutter-GmbH (Gewinne) Verschmelzung in 2011 zum Verlustvortrag geht unter (§ 12 Abs HS i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG) T-GmbH (Verluste)

14 Einbringung nach § 20 UmwStG
BFH-Urteil vom , BStBl II S. 1094: Anwendung von § 20 UmwStG bei Bargründung mit Sacheinlage als Aufgeld!

15 Einbringung nach § 20 UmwStG
Beispiel 8: Aufdeckung stiller Reserven bei negativem Eigenkapital Eröffnungsbilanz GmbH zum Aktiva € Aufdeckung stiller Reserven (§ 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG) € Ausgleichsposten (Tz UmwSt-Erlass) € Stammkapital € Verbindlichkeiten € Vermeidung Einbringungsgewinn durch Zurückbehaltung von Verbindlichkeiten (rückwirkend!)


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