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Veröffentlicht von:Ediltrudis Heigel Geändert vor über 10 Jahren
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Sanierung Definition: Unter einer Sanierung versteht man alle Massnahmen, die zur finanziellen (Liquidität) und wirtschaftlichen (Erfolg) Gesundung eines Unternehmens führen (B. Röösli). Problemstellung: Die Unternehmung ist Zahlungs-unfähig, der Verlustvortrag weist auf eine Unterbilanz hin, eine Überverschuldung (Fremdkapital übersteigt Aktiven) liegt vor oder die Erfolgsrechnung weist eine ungenügende Wirtschaftlichkeit aus. Beispiel: Mistery-Park Dr. John Hess
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Unterbilanz Unterbilanz (OR 725) Verlustvortrag < 50 % des Aktienkapitals und gesetzlichen Reserven = keine gesetzlichen Folgen Verlustvortrag > 50 % = GV und Sanierungsmassnahmen Verlustvortrag > Eigenkapital = Überschuldung. Es muss eine Zwischenbilanz erstellt werden und der Richter muss benachrichtigt werden. Dr. John Hess
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Überschuldung Echte: Es sind keinerlei stille Reserven vorhanden
Unechte: Stille Reserven können aufgelöst werden Verdeckte: Überbewertung oder Unterbewertung der Aktiven Passiven liegt vor. Dr. John Hess
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Finanzielle Sanierungsmassnahmen
Veränderung des Eigenkapitals Herabsetzung des Aktienkapitals und neue Aktienemission Veränderung des Fremdkapitals Aussergerichtlicher Nachlassvertrag Gerichtlicher Nachlassvertrag Dr. John Hess
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Finanzielle Sanierungsmassnahmen
Veränderung der Struktur der Aktiven Zession (Abtretung von Forderungen), Herabsetzung von Beständen (Waren, Debitoren) Veräusserung von langfristigen Aktiven (Bsp. Liegenschaften) Dr. John Hess
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Betriebswirtschaftliche Sanierungsmassnahmen
Aenderung der Strategie Redimensionierung (Abbau des Volumens) Reorganisation (Hierarchie, Ablauf, Führung) Verbesserung der Finanzierungsstruktur Controlling (Planung, Kostenmanagement, Kalkulation etc.) Expansion (Schritt nach vorne!) Dr. John Hess
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