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Vienna International Airport 1 Vortrag für den Arbeitskreis Lärm Lärmmessungen und FANOMOS am Flughafen Wien Schwechat Flughafen, 23.4.2001 Vortrag für.

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1 Vienna International Airport 1 Vortrag für den Arbeitskreis Lärm Lärmmessungen und FANOMOS am Flughafen Wien Schwechat Flughafen, 23.4.2001 Vortrag für den Arbeitskreis Lärm Lärmmessungen und FANOMOS am Flughafen Wien Schwechat Flughafen, 23.4.2001

2 Vienna International Airport 2 FANOMOS - System (1) u Flight Track And Noise Monitoring System seit 1990 u Anschaffung auf freiwilliger Basis u Gesamtinvestitionen für Anschaffung und Upgrading bisher öS 10 Mio. u Jährliche Aufwendungen rund öS 5,5 Mio. u Flight Track And Noise Monitoring System seit 1990 u Anschaffung auf freiwilliger Basis u Gesamtinvestitionen für Anschaffung und Upgrading bisher öS 10 Mio. u Jährliche Aufwendungen rund öS 5,5 Mio.

3 Vienna International Airport 3 FANOMOS - System (2) u Fluggeräuscherfassung mit 13 fixen und 2 mobilen Messanlagen mit automatischer Korrelation der gemessenen Ereignisse zum Verursacher u Aufzeichnung der Flugspuren aller An- und Abflüge inkl. Höhen- und Geschwindigkeitsprofile u Dient zur Qualitätssicherung und -verbesserung, nicht zur Überprüfung der Flugsicherheit (Verantwortlichkeit bei ACG) u Fluggeräuscherfassung mit 13 fixen und 2 mobilen Messanlagen mit automatischer Korrelation der gemessenen Ereignisse zum Verursacher u Aufzeichnung der Flugspuren aller An- und Abflüge inkl. Höhen- und Geschwindigkeitsprofile u Dient zur Qualitätssicherung und -verbesserung, nicht zur Überprüfung der Flugsicherheit (Verantwortlichkeit bei ACG)

4 Vienna International Airport 4 FANOMOS - System VIE 13 NMT´s + 2 mobile Einheiten Datentransfer via ISDN Zentrale Workstation (2 PC´s) Farb -Laser Printer On-Line Flugspurdarstellung und -erfassung

5 Vienna International Airport 5 FANOMOS - System u Kontrolle der Einhaltung der lärmmindernden Flugverfahren u Behandlung von Fluglärmbeschwerden u Basis für weitere lärmmindernde Flugverfahren in Zusammenarbeit mit ACG und Airlines u Erfassung der Fluggeräuschimmission in besiedelten Gebieten im Nahbereich des Flughafens u Basis für Lärmzonenberechnung u Kontrolle der Einhaltung der lärmmindernden Flugverfahren u Behandlung von Fluglärmbeschwerden u Basis für weitere lärmmindernde Flugverfahren in Zusammenarbeit mit ACG und Airlines u Erfassung der Fluggeräuschimmission in besiedelten Gebieten im Nahbereich des Flughafens u Basis für Lärmzonenberechnung Einsatz des FANOMOS - Systems

6 Vienna International Airport 6 Fixe Lärmmessstellen

7 Vienna International Airport 7 Fluggeräuscherfassung (1) Einzelereignis: u Maximaler Überflugpegel u Zeitpunkt und Dauer des Ereignisses u Pegelwert pro Sekunde u Schallereignispegel (Energieinhalt des Geräusches bezogen auf eine Sekunde) Mit neuem Schallpegelanalysator zusätzlich: u Frequenzspektrum u Sound-file Aufzeichnung Einzelereignis: u Maximaler Überflugpegel u Zeitpunkt und Dauer des Ereignisses u Pegelwert pro Sekunde u Schallereignispegel (Energieinhalt des Geräusches bezogen auf eine Sekunde) Mit neuem Schallpegelanalysator zusätzlich: u Frequenzspektrum u Sound-file Aufzeichnung

8 Vienna International Airport 8 Einzelereignis: Pegel-Zeit-Verlauf

9 Vienna International Airport 9 Fluggeräuscherfassung (2) Messeinstellungen: u Ziel: Differenzierung zu anderen Geräuschquellen u Ansprechpegel bei 65 dB am Tag bzw. 60 dB in der Nacht (Messstelle Essling 60 dB bzw. 55 dB) u Mindestdauer des Ereignisses 8 Sekunden (bzw. an einigen Messstellen 10 Sekunden) u Mikrofonhöhe mindestens 7 m über Grund Messeinstellungen: u Ziel: Differenzierung zu anderen Geräuschquellen u Ansprechpegel bei 65 dB am Tag bzw. 60 dB in der Nacht (Messstelle Essling 60 dB bzw. 55 dB) u Mindestdauer des Ereignisses 8 Sekunden (bzw. an einigen Messstellen 10 Sekunden) u Mikrofonhöhe mindestens 7 m über Grund

10 Vienna International Airport 10 Fluggeräuscherfassung (3) Durch Zuordnung zum Einzelereignis: u Kenntnis des Verursachers (Flugnr., Lfz-Typ, S/L, etc.) u Maximal-Pegel-Statistik nach Flugbewegungsart (z.B. Starts auf bestimmten An- oder Abflugstrecken, etc.) u Flugzeugtypenpegel-Statistik Weitere Auswertungen: u LEQ: Standard: Tag, Nacht, 24-Stunden, Monat getrennt nach Flugverkehr und andere Fremdgeräusche u Grundgeräuschpegel L95, sowie andere Perzentile (z.B. L50, L1, etc.) Durch Zuordnung zum Einzelereignis: u Kenntnis des Verursachers (Flugnr., Lfz-Typ, S/L, etc.) u Maximal-Pegel-Statistik nach Flugbewegungsart (z.B. Starts auf bestimmten An- oder Abflugstrecken, etc.) u Flugzeugtypenpegel-Statistik Weitere Auswertungen: u LEQ: Standard: Tag, Nacht, 24-Stunden, Monat getrennt nach Flugverkehr und andere Fremdgeräusche u Grundgeräuschpegel L95, sowie andere Perzentile (z.B. L50, L1, etc.)

11 Vienna International Airport 11 Lärmzonenberechnung: Basis Im Bescheid vom 28.Dezember 1972 zur Errichtungsbewilligung der zweiten Piste wurde unter Punkt VI. Auflagen Pkt. 5 der Flughafen Wien u.a. dazu verpflichtet, a) einmal im Jahr, beginnend ein Jahr nach Betriebsaufnahme auf der Instrumentenpiste 16/34 durch eine autorisierte Stelle die aufgetretene Fluglärmbelastung auf Grund der tatsächlichen Flugbewegungen ermitteln zu lassen (....) und b) wenn sich aus diesem Gutachten ergibt, dass Baulichkeiten ausserhalb der Flughafengrenzen, (....) in einem Gebiet liegen, dessen Fluglärmbelastung größer als 66 dB(A) äquivalenter Dauerlärm (Q) im Freien war, ist beim BMfV als OZB die Festlegung lärmmindernder An- und Abflugverfahren über diesem Gebiet zu beantragen und für die Überwachung ihrer Einhaltung eine Fluglärmüberwachungsanlage einzurichten. Im Bescheid vom 28.Dezember 1972 zur Errichtungsbewilligung der zweiten Piste wurde unter Punkt VI. Auflagen Pkt. 5 der Flughafen Wien u.a. dazu verpflichtet, a) einmal im Jahr, beginnend ein Jahr nach Betriebsaufnahme auf der Instrumentenpiste 16/34 durch eine autorisierte Stelle die aufgetretene Fluglärmbelastung auf Grund der tatsächlichen Flugbewegungen ermitteln zu lassen (....) und b) wenn sich aus diesem Gutachten ergibt, dass Baulichkeiten ausserhalb der Flughafengrenzen, (....) in einem Gebiet liegen, dessen Fluglärmbelastung größer als 66 dB(A) äquivalenter Dauerlärm (Q) im Freien war, ist beim BMfV als OZB die Festlegung lärmmindernder An- und Abflugverfahren über diesem Gebiet zu beantragen und für die Überwachung ihrer Einhaltung eine Fluglärmüberwachungsanlage einzurichten.

12 Vienna International Airport 12 Fluglärmzonenberechnung u Basis ist der Bewilligungsbescheid zur Errichtung der zweiten Piste u Berechnungsvorschrift ist gebunden an das Deutsche Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Q) u Als Grenzwert wurden 66 dB(A) festgelegt (dt.Gesetz: Zwei Zonen: 75 dB(A) und 67 dB(A), die heute noch Gültigkeit haben) u Seit über 20 Jahren Berechnungen durchgeführt (mit genehmigter Ausnahme vom BMfV für das Jahr 1991 aufgrund Umstellung in der Datenerfassung) u Basis ist der Bewilligungsbescheid zur Errichtung der zweiten Piste u Berechnungsvorschrift ist gebunden an das Deutsche Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Q) u Als Grenzwert wurden 66 dB(A) festgelegt (dt.Gesetz: Zwei Zonen: 75 dB(A) und 67 dB(A), die heute noch Gültigkeit haben) u Seit über 20 Jahren Berechnungen durchgeführt (mit genehmigter Ausnahme vom BMfV für das Jahr 1991 aufgrund Umstellung in der Datenerfassung)

13 Vienna International Airport 13 Entwicklung der Fluglärmzone

14 Vienna International Airport 14 Vergleich der Fluglärmzone 1980 mit 2000


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