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Die zulässige Lautstärke bei Veranstaltungen

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Präsentation zum Thema: "Die zulässige Lautstärke bei Veranstaltungen"—  Präsentation transkript:

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2 Die zulässige Lautstärke bei Veranstaltungen
Dipl-Ing(FH) Michael Ebner

3 Wesentliche Vorschriften
TA Lärm (Schutz der Nachbarschaft)

4 Wesentliche Vorschriften
TA Lärm (Schutz der Nachbarschaft) BGV B3 (Schutz der Beschäftigten)

5 Wesentliche Vorschriften
TA Lärm (Schutz der Nachbarschaft) BGV B3 (Schutz der Beschäftigten) DIN Teil 5 (Schutz des Publikums)

6 Wesentliche Vorschriften
TA Lärm (Schutz der Nachbarschaft) BGV B3 (Schutz der Beschäftigten) DIN Teil 5 (Schutz des Publikums) (Situation in Deutschland)

7 TA Lärm Ausführungsbestimmung des Bundesimmisionsschutzegsetz
Ausführungsbestimmung des Bundesimmisionsschutzegsetz Messung (durch zugelassene Messstelle nach § 26/28 BImSchG) 0,5 m vor dem Fenster des nächsten Anwohners

8 4.1 Grundpflichten des Betreibers
Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BIm SchG so zu errichten und zu betreiben, dass a) schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind, und b) nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

9 Zulässige Schallpegel
Äquivalenter Dauerdruckpegel A-bewertet (Leq(A))

10 BGV B 3 http://www.pr-o.info/makeframe.asp? url=/bc/uvv/121/inhalt.HTM
Wenn abhängig Beschäftigte anwesend Gilt neben §15 Arbeitsstättenverordnung Bußgeldvorschriften nach § 209, SGB VII (bis zu ,- Euro)

11 BGV B3 Maximal 85 dB(A) Lärmminderungsprogramm
Lärmbereiche fachkundig zu ermitteln und zu kennzeichnen Unterweisung Persönlicher Schallschutz Ist vom Arbeitgeber zu stellen und vom Arbeitsnehmer zu benutzen

12 DIN 15905 Teil 5 www.din.de (30,30 Euro inkl. MWSt & Versand)
Allgemeine Verkehrssicherungspflichten bei Nichteinhaltung Schmerzensgeld und Behandlungskosten Wird gerade überarbeitet Gesetzliche Regelung?

13 DIN Teil 5 Maximal 99 dB (Leq(A)) bei 2 Stunden

14 DIN 15905 Teil 5 Maximal 99 dB (Leq(A)) bei 2 Stunden
Am maßgeblichen Imissionsstandort (lautester Punkt, an den noch Publikum hinkommt)

15 DIN 15905 Teil 5 Maximal 99 dB (Leq(A)) bei 2 Stunden
Am maßgeblichen Imissionsstandort (lautester Punkt, an den noch Publikum kommt) Abweichender Mikrofonstandort (deshalb oktavgemitelte Korrekturwerte)

16 Landgericht Trier vom 29. Oktober 1992 (3 S 191/92 - LG Trier) Diese Haftung konnten die Beklagten nicht durch den kleingedruckten Aufdruck auf der Eintrittskarte (S. 7 GA) "keine Haftung für Sach- und Körperschäden" ausschließen.

17 Oberlandesgericht Koblenz
vom 13. September 2001 (5 U 1324/00) Der Einwand der Beklagten, die Klägerin sei durch das Gekreische der sie umgebenden Konzertbesucher geschädigt worden, hat keine tragfähigen Grundlagen. Dass nicht alle Konzertbesucher in vergleichbarer Weise Schäden erkennen ließen, vermag die Schadenskausalität der Konzertmusik nicht entscheidend in Frage zu stellen.

18 Bundesgerichtshof vom 13. März 2001 (VI ZR 142/00)
in Revision zum Urteil vom OLG Karlsruhe In diesem Fall wäre der Beklagte seiner Verkehrssicherungs-pflicht nicht nachgekommen, wenn er nur gelegentliche Messungen mit einem Handmeßgerät, statt in der von der technischen Regel vorgesehenen Weise hat durchführen lassen.

19 Fazit TA Lärm - beschränkend vor allem bei Open Air

20 Fazit TA Lärm - beschränkend vor allem bei Open Air
BGV B3 - lästig Lärmbereiche kennzeichnen und Gehörschutz austeilen

21 Fazit TA Lärm - beschränkend vor allem bei Open Air
BGV B3 - lästig Lärmbereiche kennzeichnen und Gehörschutz austeilen DIN Teil 5 Risiko von Massenklagen vergleichsweise aufwändige Messung gleichmäßige Beschallung erforderlich


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