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Seite 1 Baden-Württemberg Kompetenzzentrum Jugend + Berufliche Bildung Schule (BKTK) mit mindestens 5 Stunden Fachpraxis Gemeinsame schriftliche Abschlussprüfung.

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1 Seite 1 Baden-Württemberg Kompetenzzentrum Jugend + Berufliche Bildung Schule (BKTK) mit mindestens 5 Stunden Fachpraxis Gemeinsame schriftliche Abschlussprüfung (Prüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife) Anrechnung von einem Jahr Ausbildungsvertrag 1. Jahr Schule (BKTM) mit mindestens 5 Stunden Fachpraxis Betrieb mind. 4 Wo 2. Jahr 3. Jahr 3,5 Jahr Modell zur Verzahnung von Berufskolleg und dualer Ausbildung (mit Baden-Württembergischen Handwerkstag abgestimmt) Betrieb (ÜBA) Abschlussprüfung Teil 1 u. 2 Betrieb (ÜBA) Betrieb mind. 4 Wo

2 Seite 2 Baden-Württemberg Kompetenzzentrum Jugend + Berufliche Bildung Handwerkskammern : unterstreichen, dass sie dies nur als ergänzendes + gedeckeltes Modell 1 wollen. die Jugendlichen gehen in das 2 jährigen schulischen BK (gewerblich-Technisch) im BK machen sie mind. 4 Wochen Praktika in Betrieben die gemeinsame schriftliche Abschlussprüfung soll am Ende der 2jährigen Schulzeit geprüft werden danach würden die Jugendlichen einen Ausbildungsvertrag bekommen. In den verbleibenden 1,5 Jahren sollten sie nicht mehr in die Berufsschule gehen. ÜBA-Kurse sollten mindestens in der für diese Lehrjahre vorgesehen erfolgen. wollen dies dort durchführen, wo sich Innungen dafür bereit erklären. Vorgesehene Beruf sind:1.) Elektroniker/in (Versuche laufen in KA+RA) 2.) Feinmechaniker/in 3.) Metallbauer/in 4.) Anlagenmechaniker/in HSK (Versuche laufen in FR) 5.) KFZ-Mechatroniker/in

3 Seite 3 Baden-Württemberg Kompetenzzentrum Jugend + Berufliche Bildung Vollzeitschulische Ausbildungsgänge- Probleme bei der Zulassung zur Kammerprüfung Bypass wird geöffnet, der später evtl. nicht mehr geschlossen werden kann evtl. mangelnde Akzeptanz der Ausbildung der Betriebe oder Betriebe verzichten auf Ausbildung und holen sich ihre Leute von der Schule Duale Ausbildung wird in ihrer Existenz gefährdet Zunahme der Übergangsjugendarbeitslosigkeit-ähnlich wie in anderen Staaten Verstaatlichung der Berufsausbildung auf Kosten der Steuerzahler und wer zahlt eigentlich die Prüfungsgebühren deshalb (verbindliche) Anrechnung ja (z.B. 1 BFS) - Anerkennung nein! mehr Durchstiegsmöglichkeiten zu einer Hochschulausbildung flächendeckendes Angebot an dualen Berufskollegs oder die Fachhochschulreife im Rahmen von Zusatzqualifikationen.

4 Seite 4 Baden-Württemberg Kompetenzzentrum Jugend + Berufliche Bildung Vollzeitschulische Ausbildungsgänge- Auf was ist zu achten? Gemeinsame Prüfung darf und kann nicht in schriftlich + praktisch entkoppelt werden eine schriftliche Berufsabschlussprüfung kann nicht in der 2-jährigen Schulzeit durchgeführt werden die Lernortkooperation und die sachlich und zeitliche Gliederung (§43 Abs.2 Ziff 1-3 BBiG) kann nicht bei Entkoppelung von Berufsschule in den ersten zwei und die Praxis in den letzten eineinhalb Jahren erfolgen im LAB überprüfen ob Modelle den Anforderungen §43 Abs.2 Zif.1,2,3 erfüllen Überprüfen in wie weit Rechtssicherheit für Jugendliche gesichert wird die in die Vollzeitschulen gehen mind. 50% betriebl. Anteil. Wer meldet zur Prüfung an? Wer zahlt Prüfungsgebühren? §37 Abs.4 beachten (Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende gebührenfrei) Regelung in Rechtsverordnung aufnehmen. Praktikantenplätze dürfen reguläre Ausbildungsplätze nicht verdrängen §7 verbindliche Anrechnung ja, Zulassung zu Kammerprüfung nach §43 Abs.2 nur in besonderen Fällen, die den o.g. Grundsätzen entsprechen es muss verhindert, dass keine 16 verschiedenen Länderreglungen + 100 Kammerregelungen entstehen

5 Seite 5 Baden-Württemberg Kompetenzzentrum Jugend + Berufliche Bildung Arbeitslosenrate der Abgänger/innen der Sekundarstufe II (ISCED 3) Wenn verstärkt vollzeitschulische Bild- ungsgänge einführen, müssen wir mit Übergangsjugendarbeitslosigkeitsraten wie in anderen Ländern mit ähnlichen Systemen rechnen

6 Seite 6 Baden-Württemberg Kompetenzzentrum Jugend + Berufliche Bildung

7 Seite 7 Baden-Württemberg Kompetenzzentrum Jugend + Berufliche Bildung Ausbildung gegen Bezahlung: -fehlt eine entsprechende Rechtsgrundlage bzw. -verordnung -Auszubildenden muss laut §17 BBiG Ausbildungsvergütung bezahlt werden - Ausbildung muss nach BBiG kostenfrei sein


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