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Freiwillige Anrechnung – keinen rechtlichen Anspruch

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Präsentation zum Thema: "Freiwillige Anrechnung – keinen rechtlichen Anspruch"—  Präsentation transkript:

1 Freiwillige Anrechnung – keinen rechtlichen Anspruch
Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen Aufhebung der landesweiten Verbindlichkeit Zukünftig: Freiwillige Anrechnung – keinen rechtlichen Anspruch Neben einem einjährigen Berufsfachschulangebot auch die duale Ausbildung in den 15 Bauberufen -1-

2 Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen
Duale Ausbildung mit dreijährigem Lehrvertrag (18/9/9) (Stufenausbildungsverordnung für die 15 Berufe der Bautechnik) 1. Jahr 20 Wochen Berufsschule 17 – 20 Wochen überbetriebliche Ausbildung – 9 Wochen betriebliche Ausbildung 2. Jahr 10 Wochen Berufsschule 11 – 13 Wochen überbetriebliche Ausbildung Wochen betriebliche Ausbildung 3. Jahr 10 Wochen Berufsschule Wochen überbetriebliche Ausbildung Wochen betriebliche Ausbildung -2-

3 Berufsfachschule Bautechnik
Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen Berufsfachschule Bautechnik 36 Wo. Schulische Ausbildung Std. berufsübergreifender Lernbereich Std. berufsbezogener Lernbereich (Theorie) Std. berufsbezogener Lernbereich (Praxis) Std. Planungsunterricht pro Woche möglich 4 Wo (160 Std.) betreute betriebliche Ausbildung in geeigneten Betrieben In den Ferien Praktika möglich Bei ausreichender Schülerzahl Schwerpunktbildung -3-

4 Innerhalb der ersten 6 Wochen Überweisung in BEK/ BVJ möglich
Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen Aufnahmevoraussetzung: Mind. HS – Abschluss Innerhalb der ersten 6 Wochen Überweisung in BEK/ BVJ möglich -4-

5 Unterricht in der Berufsfachschulklasse:
Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen Unterricht in der Berufsfachschulklasse: 20 Wochen gleichlaufender Unterricht für alle Bauberufe 16 Wochen gleichlaufende Ausbildungsinhalte im Hochbau, Ausbau oder Tiefbau 4 Wochen berufsbezogene Vertiefung (betriebliche Ausbildung) Zusätzlich nach freier Vereinbarung zwischen Schüler und Ausbildungsbetrieb Praktika in den Ferien (ohne schulische Betreuung) möglich -5-

6 Berufsfachschulstandorte genehmigen die Schulträger
Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen Einrichten einer BFS: Berufsfachschulstandorte genehmigen die Schulträger Die Schule/ Fachgruppe entwickelt auf der Grundlage des Rahmenlehrplans und des Ausbildungsrahmenplans den Lehrplan für die Berufsfachschule Bautechnik (Fachtheorie und Fachpraxis) Die Schulen stimmen sich mit den Nachbarschulen und Schulträgern über die Grundstufenbeschulung in den Einzelberufen ab Mitteilung an die Kammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Ausbildungsbetriebe, Arbeitsagenturen, Lschb. -6-

7 Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds.
Ist eine parallele Einrichtung von BFS Klassen (z.B. BFS Ausbau) und von Grundstufenklassen (z.B. 1. Lehrjahr Zimmerer) an einem Schulstandort möglich? Ja, … wenn die entsprechenden Anmeldungen vorliegen. -7-

8 Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds.
Dürfen Auszubildende der dualen Ausbildung (z.B. Grundstufe Maurer) mit BFS Schülern (z. B.: BFS Hochbau) gemeinsam in einer Klasse unterrichtet werden? Ja, jedoch ist aus organisatorischen Gründen ein inhaltlicher Gleichlauf zwischen den beiden Schülergruppen kaum umsetzbar. Grundstufen Schüler: 20 Wo. Blockbeschulung – 20 Wo. ÜA Wo. Betrieb BFS Schüler: 2 Tage p. Wo. Theorie + 3 Tage Praxis + 4 Wo. betriebl. Ausbildung Vereinzelte Grundstufenschüler sollten nach Absprache mit Nachbarschulen und Schulträgern in reinen Grundstufenklassen gebündelt werden. -8-

9 Welche Berufsfachschulen können prinzipiell angeboten werden?
Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds. Welche Berufsfachschulen können prinzipiell angeboten werden? (1) BFS Bautechnik es brauchen keine Schüler abgewiesen werden akzeptable Lerngruppengröße auch für kleinere Berufsschulen keine Schwerpunktbildung. Unternehmen erkennen dies evtl. nicht an, da BFS = BGJ Schüler können theoretisch in allen Berufen die Anerkennung erhalten, da keine Schwerpunktbildung Es können keine reine „Realschulklassen“ installiert werden -9-

10 (2) BFS Bautechnik mit den Schwerpunkten (Hochbau, Ausbau, Tiefbau)
Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds. (2) BFS Bautechnik mit den Schwerpunkten (Hochbau, Ausbau, Tiefbau) Schulen können nicht alle Schwerpunkte vorhalten, Schüler müssen evtl. an Nachbarschulen überwiesen werden akzeptable Lerngruppengröße für „mittelgroße“ Berufsschulen (evtl. Beschulung mit Grundstufenschülern) Unternehmen erkennen die Bfs eher an, da berufsnahe Schwerpunktbildung Schüler finden jedoch bei einer anschließenden Berufsorientierung, die nicht dem gewählten Schwerpunkt entspricht, schwerer eine Anrechnung -10 -

11 Unternehmen erkennen die Bfs an, da berufsnah
Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds. (3) BFS Bautechnik mit den Schwerpunkten (nach Ausbildungsberufen, z.B. Maurer) Schulen können nicht alle Berufe vorhalten, Schüler werden an Nachbarschulen überwiesen. Evtl. reduzierte Stundenzahl, da intensive Beschulung in kleinen Lerngruppen möglich akzeptable Lerngruppengröße nur für „große“ Berufsschulen (evtl. Beschulung mit Grundstufenschülern) Unternehmen erkennen die Bfs an, da berufsnah Schüler finden jedoch bei einer anschließenden Berufsorientierung, die nicht dem gewählten Beruf entspricht, eher keine Anrechnung es müssten im Sinne der Schüler Vorverträge mit den Betrieben abgeschlossen werden -11 -

12 Wie wird die betriebliche Ausbildung organisiert?
Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds. Wie wird die betriebliche Ausbildung organisiert? 160 Stunden, d.h. 4 Wochen während der Unterrichtszeit Betreuung und Bewertung durch die LfFp ,5 Anrechnungsstunden pro Schüler Schule regelt die betriebliche Ausbildung. Angebot in Absprache mit Innungen und Ausbildungsbetrieben. Bei zu wenig Angeboten: Staffelung oder Schule bietet an -12 -

13 Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds.
der Schüler ist während der betrieblichen Ausbildung (Schulzeit) über die Schule (GUV) versichert. Der Schüler ist beim freiwilligem Praktikum (Ferienzeit) über die Betriebe (Bau- BG) versichert -13 -

14 Wie soll der Unterricht gestaltet werden?
Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds. Wie soll der Unterricht gestaltet werden? Ziel: Kompetenzen vermitteln, die den lückenlosen Übergang in die erste Fachklasse einer dualen Ausbildung ermöglicht Für den Theorieunterricht sind die Rahmenlehrpläne für die Berufsbildung in der Bauwirtschaft maßgeblich Für den praktischen Unterricht sind die Ausbildungs- Rahmenpläne maßgeblich Alle Abschluss- und Zwischenprüfungen beziehen sich auf diese beiden Ausbildungsgrundlagen Werden Änderungen (Inhalte, Stunden) vorgenommen, sind diese mit den Vertretern der Bauwirtschaft ab zu klären -14 -

15 Es werden neue Schullehrpläne (Ausbildungslehrpläne) erstellt
Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds. Es werden neue Schullehrpläne (Ausbildungslehrpläne) erstellt Die Schüler führen ein Berichtsheft, die betriebliche Ausbildungszeit wird dokumentiert -15 -

16 Wie sollen die Prüfungen gestaltet werden?
Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds. Wie sollen die Prüfungen gestaltet werden? Theorie : Jahrgangsabschlussarbeit (90 Minuten) Praxis: Praktische Aufgabe aus dem berufsbezogenen Lernbereich Auswahl Beurteilung der Prüfung durch die unterrichtenden Lehrkräfte Ergebnisse gehen in die berufsbezogenen Lernbereiche anteilig mit ein -16 -


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