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Die Individualförderungen 2012:
Referentin: Irene Sacherer
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Zuschüsse zu den Lohnkosten
Förderung Personenkreis Förderdauer Förderhöhe Integrationsbeihilfe für Jugendliche bei Lehre (bei bereits bestehender Förderung durch das BSB) Behinderte Lehrlinge: begünstigte Behinderte Passinhaber begünstigbar ab 30% restliche Dauer der Lehrzeit 400€
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Zuschüsse zu den Lohnkosten
Förderung Personenkreis Förderdauer Förderhöhe Entgeltbeihilfe Nur für Begünstigte Behinderte 1 Jahr bei Erst-bewilligung (jeweils) 2 Jahre bei Folgebewilligung 500€ max. monatlich
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Zuschüsse zu den Lohnkosten
Förderung Personenkreis Förderdauer Förderhöhe Arbeitsplatz- sicherungs-beihilfe Begünstigte Behinderte Passinhaber begünstigbar ab 30% 1 Jahr In Ausnahme-fällen: bis 3 Jahre 700€ max.
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Arbeitsplatzbezogene Förderungen
Personenkreis Förderdauer Förderhöhe Schulungs-kosten Begünstigte Behinderte Passinhaber begünstigbar ab 30% Ohne Belang Bis 100% für Arbeitslose mit Einstellungszusage Bei bestehendem DV : 100 % behinderungs-bedingt, 50 % zur Arbeitsplatzsicherung Max. Förderung 5000€ (BSB-Anteil)
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Arbeitsplatzbezogene Förderungen
Personenkreis Förderdauer Förderhöhe Technische Arbeitshilfen Technische Arbeitshilfen für Blinde & Sehbehinderte Begünstigte Behinderte Passinhaber begünstigbar ab 30% Ohne Belang Kostenüber-nahme im Regelfall in voller Höhe bis zur Höchstförderung € (BSB-Anteil pro Person, pro Förderfall)
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Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit
Förderung Personenkreis Förderdauer Förderhöhe Zuschuss zur Existenz-gründung Begünstigte Behinderte Passinhaber begünstigbar ab 50% Ohne Belang Bis 50% der förderbaren Kosten, max € (Stand 2012)
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Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit
Förderung Personenkreis Förderdauer Förderhöhe Förderung für selbstständig Erwerbstätige und Land-wirtInnen Begünstigte Behinderte Passinhaber begünstigbar ab 50% EinzelunternehmerInnen (ohne Bilanzierungspflicht oder von dieser befreit) oder als landwirt-schaftliche Betriebs-führerInnen (beschäftigen ausschließlich Familien-mitglieder oder führen den Betrieb gemeinsam) Höchstens 6 Monate Mögliche Wieder-holung bei gleichbleibenden Voraussetzungen pauschal in Höhe der monatlichen Ausgleichstaxe, Verdoppelung bei Vorliegen besonderer Gründe (z. B. Gefährdung des Unternehmens durch behinderungs-bedingte Abwesen-heiten und dafür notwendige Einstellung einer Ersatzkraft)
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Verbesserung der Barrierefreiheit von Betrieben
Förderung Personenkreis Förderdauer Förderhöhe Investive Maßnahmen Nur für Betriebe unter 50 DN Wenn nicht durch materialrechtliche Vorschriften vorgegeben Keine Neubauten und General-sanierungen (Antrag vor Realisierung notwendig) Ohne Belang max €
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Einschränkungen des förderbaren Personenkreises und der Fördervergabe:
Folgende Rechtsträger können keine Zuschüsse zu den Lohnkosten erhalten: Der Bund Die Länder Träger öffentlichen Rechts, die selbst Träger der Rehabilitation sind (z.B. Sozialversicherungsträger, Arbeitsmarktservice) Sozialhilfeverbände Städte und Gemeinden, soweit sie mehr als 400 Dienstnehmer/innen beschäftigen Politische Parteien und Parlamentsklubs
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Einschränkungen des förderbaren Personenkreises und der Fördervergabe:
Diese genannten Rechtsträger erhalten arbeitsplatzbezogene Förderungen (technische Arbeitshilfen, Adaptierung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Schulungskosten) nur: Bei Begründung eines neues Arbeitsplatzes Bei Vorliegen eines Grades der Behinderung von mind. 70.vH Bei Vorliegen einer schweren Sinnesbehinderung
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