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- 1 - DRSC e.V/Öffentliche Diskussion/16.03.2004 Deutsches Rechnungslegungs Standards German Accounting Standards Committee e. V. ® IFRIC Draft Interpretation.

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1 - 1 - DRSC e.V/Öffentliche Diskussion/16.03.2004 Deutsches Rechnungslegungs Standards German Accounting Standards Committee e. V. ® IFRIC Draft Interpretation D4 incorporating an amendment to IAS 39 Decommissioning, Restoration and Environmental Rehabilitation Funds Markus Zeimes Düsseldorf, 16. März 2004

2 - 2 - DRSC e.V/Öffentliche Diskussion/16.03.2004 Deutsches Rechnungslegungs Standards German Accounting Standards Committee e. V. ® Hintergrund der IFRIC-Interpretation Fondsbildung –steigende Anzahl an Unternehmen, die spezielle Fonds einrichten, um Decommissioning Verpflichtungen abzudecken Bilanzierungspraxis –Gefahr der Herausbildung von unterschiedlichen Bilanzierungsverfahren, zumal sich bei den Unternehmen Fragen zur adäquaten Bilanzierung ergeben haben

3 - 3 - DRSC e.V/Öffentliche Diskussion/16.03.2004 Deutsches Rechnungslegungs Standards German Accounting Standards Committee e. V. ® Was sind Decommissioning Fonds? Decommissioning Fonds dienen der Ansammlung von Vermögens- werten, um beispielsweise Rekultivierungsverpflichtungen oder die Entsorgung von Altfahrzeugen aus diesem Fondsvermögen zu zahlen. Diese Fonds können freiwillig oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eingerichtet sein. Allgemeine Merkmale dieser Fonds 3eigenes Fondsmanagements 3Unternehmen zahlen Beiträge an den Fonds 3Decommissioning Verpflichtung verbleibt bei den Unternehmen (Fonds Versicherung) 3kein oder eingeschränkter Zugang zum Fondsüberschuss

4 - 4 - DRSC e.V/Öffentliche Diskussion/16.03.2004 Deutsches Rechnungslegungs Standards German Accounting Standards Committee e. V. ® Scope der IFRIC-Interpretation (1) Fonds, die von dieser Interpretation erfasst sind 3Fonds, die von einem einzigen Unternehmen für die Begleichung von dessen Decommissioning Kosten (aus einem oder mehreren Objekten) eingerichtet werden 3Fonds, die von mehreren Unternehmen für die Begleichung von deren gemeinsamen oder separaten Decommissioning Kosten eingerichtet werden -Erstattungsanspruch in Höhe der Fondsbeiträge und möglicher Fondserträge -ggf. Nachschussverpflichtung, z.B. Insolvenz eines beteiligten Unternehmens

5 - 5 - DRSC e.V/Öffentliche Diskussion/16.03.2004 Deutsches Rechnungslegungs Standards German Accounting Standards Committee e. V. ® Scope der IFRIC-Interpretation (2) Fonds, die von dieser Interpretation erfasst sind 3Fonds, die von mehreren Unternehmen für die Begleichung von deren gemeinsamen oder separaten Decommissioning Kosten eingerichtet werden -Beitragshöhe basiert auf derzeitigen Unternehmensaktivitäten -Leistungen aus dem Fonds basieren auf vergangenen Aktivitäten Ungleichgewicht möglich

6 - 6 - DRSC e.V/Öffentliche Diskussion/16.03.2004 Deutsches Rechnungslegungs Standards German Accounting Standards Committee e. V. ® Fragestellung der IFRIC-Interpretation Ansatz + Bewertung (I) –Wie sollen die Fondsanteile bilanziert werden? Tz. 5 - 8. Risikoberücksichtigung (II) –Wie ist ggf. das Risiko zu berücksichtigen, dass ein in den Fonds einzahlendes Unternehmen insolvent wird und somit für die anderen Unternehmen eine Nachschusspflicht entsteht? Tz. 9.

7 - 7 - DRSC e.V/Öffentliche Diskussion/16.03.2004 Deutsches Rechnungslegungs Standards German Accounting Standards Committee e. V. ® (I) Ansatz + Bewertung Bilanzierung nach IAS 27, 31, 28 oder SIC 12, 33 Bilanzierung von: - Decommissioning Verbindlichkeit gem. IAS 16, IAS 37, IFRIC D2 - Erstattungsansprüche gem. IAS 37.5 JA NEIN Unternehmen übt Kontrolle, gemeinsame Kontrolle mit anderen oder signifikanten Einfluss auf den Fonds aus? Bewertung der Erstattungsansprüche: Wert der angesetzten Decommissioning Verpflichtung Anteiliger Fair Value am Fonds entsprechend der tatsächlichen Zugangsmöglichkeit Niedrigerer der beiden Werte sofortige Erfassung von Wertänderungen als Gewinn oder Verlust

8 - 8 - DRSC e.V/Öffentliche Diskussion/16.03.2004 Deutsches Rechnungslegungs Standards German Accounting Standards Committee e. V. ® (II) Berücksichtigung des Risikos Nachschusspflicht –Diese Verpflichtungen sind wie Eventualschulden gem. IAS 37 zu behandeln. –Demzufolge werden diese möglichen Verpflichtungen lediglich dann in der Bilanz angesetzt, wenn es wahrscheinlich (probable) ist, dass diese Zahlungen geleistet werden müssen.

9 - 9 - DRSC e.V/Öffentliche Diskussion/16.03.2004 Deutsches Rechnungslegungs Standards German Accounting Standards Committee e. V. ® Folgeänderung des IAS 39 Erstattungsansprüche –Erstattungsansprüche, die gezahlt werden um eine Schuld gemäß IAS 37 zu tilgen (die bereits gebildet wurde oder gebildet wird), sind aus dem Anwendungsbereich des IAS 39 ausgenommen.

10 - 10 - DRSC e.V/Öffentliche Diskussion/16.03.2004 Deutsches Rechnungslegungs Standards German Accounting Standards Committee e. V. ® Stellungnahmeentwurf (1) 1.Unterschiedliche Erfassung der fair value-Anforderungen zwischen IFRIC D4 und IFRIC D2 IFRIC D4 fair value-Änderung des Erstattungsanspruchs sofortige Erfassung in GuV IFRIC D2 fair value-Änderung der Rekultivierungsrückstellung erfolgsneutrale Erfassung auf der Aktivseite Interdependenz

11 - 11 - DRSC e.V/Öffentliche Diskussion/16.03.2004 Deutsches Rechnungslegungs Standards German Accounting Standards Committee e. V. ® Stellungnahmeentwurf (2) 2.Deckelung der Bewertung des Erstattungsanspruchs Erstattungsanspruch darf höchstens in Höhe der korrespondierenden passivierten Verpflichtung bewertet werden, wenn fair value der Fondsanteile höher ist bei Konsolidierung des Fonds gemäß (z.B. IAS 27) erfolgt hingegen keine Deckelung widerspricht einer fair presentation

12 - 12 - DRSC e.V/Öffentliche Diskussion/16.03.2004 Deutsches Rechnungslegungs Standards German Accounting Standards Committee ® Charlottenstraße 59 10117 Berlin Tel. 030 20 64 12 0 Fax 030 20 64 12 15 www.drsc.de info@drsc.de Deutsches Rechnungslegungs Standards German Accounting Standards Committee e. V. ®


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