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5 Versichern beruhigt 5 Versichern beruhigt.

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Präsentation zum Thema: "5 Versichern beruhigt 5 Versichern beruhigt."—  Präsentation transkript:

1 5 Versichern beruhigt 5 Versichern beruhigt

2 5 Versichern beruhigt

3 => Gefahr eines zukünftigen Schadens!
5 Versichern beruhigt Ein Risiko ist die kalkulierte Prognose eines möglichen Schadens bzw. Verlustes. => Gefahr eines zukünftigen Schadens!

4 Risiko = Gefahr eines zukünftigen Schadens Teilen und Ausgleichen
5 Versichern beruhigt Risiko = Gefahr eines zukünftigen Schadens Gegenmaßnahmen ursachenorientiert wirkungsorientiert = vermindernd => Die Folgen eines Schadens für den Betroffenen reduzieren. = vorbeugend => Den Eintritt eines Schadens verhindern. Vermeiden Abwälzen Teilen und Ausgleichen Finanziell vorsorgen z. B. Barzahlung statt auf Ziel, Personal auswählen und schulen, Beschriftung auf Produkten z. B. durch z. B. viele Kunden statt nur eines Kunden z. B. eine Rücklage bilden Versichern

5 5 Versichern beruhigt Gemeinschaft

6 5 Versichern beruhigt Risikogemeinschaft

7 5 Versichern beruhigt

8 Individualversicherung
5 Versichern beruhigt Sozialversicherung Individualversicherung Krankenversicherung Unfallversicherung Arbeitslosenversicherung Pensionsversicherung Pflegeversicherung z. B. Private Krankenversicherung Lebensversicherung Rechtsschutzversicherung Haushaltsversicherung Vertragsgrundlage Gesetzliche Versicherungen Private Versicherungen, lt. Vertrag Begrenzt für Krankheit, Arbeitsunfall, Pension, Pflege und Arbeitslosigkeit nach Risiko, das lt. Vertrag vereinbart wurde Risikoübernahme Leistungsumfang vertraglich vereinbart gesetzlich geregelt richtet sich nach dem Einkommen (= sozialer Ausgleich) nach Risiko (= Äquivalenzprinzip) Beitragshöhe Deckungsgrad staatliche Zuschüsse Prämien decken alle Kosten Träger/ Rechtsbasis Anstalten des öffentlichen Rechts Privatwirtschaftliche Unternehmen

9 Versicherungsarten nach dem versicherten Risiko
5 Versichern beruhigt Versicherungsarten nach dem versicherten Risiko Sachversicherung Personenversicherung Vermögensversicherung im engeren Sinn Elementarversicherungen z. B. Feuer-, Ein- Bruchdiebstahl-, Haushalts- versicherung Technische Versicherungen z. B. Maschinenversicherung Transportversicherung z. B. Reisegepäck- Kaskoversicherungen z. B. Kfz-Kaskoversicherung Allgemeine Haftpflicht- versicherung Kfz-Haftpflichtversicherung (Bonus-Malus-System) Rechtsschutzversicherung Betriebsunterbrechungs- Kreditversicherung Lebensversicherung z. B. Ablebens-, Erlebens- versicherung Ablauf Versicherungsdauer etc. Krankenversicherung Unfallversicherung

10 Versicherungsarten nach der Leistung
5 Versichern beruhigt Versicherungsarten nach der Leistung Summenversicherung Interessenversicherung (Schadenversicherung) Entschädigung unabhängig vom entstandenen Schaden z. B. Lebensversicherung Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme (= wird im Versicherungsvertrag bzw. in der Polizze vereinbart) Bezahlt wird der tatsächliche Schaden. Erstrisikoversicherung z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherung mit Selbstbehalt z. B. Entlastung der Versicherung, Kleinst- schäden werden nicht verrechnet Vollversicherung (Versicherungssumme = Versicherungswert) Miteinbeziehung des Versicherungswertes (= tatsächlicher Wert des versicherten Gutes) Neuwertversicherung Zeitwertversicherung ACHTUNG: Über- bzw. Unterversicherung

11 5 Versichern beruhigt

12 Schritte bis zum Versicherungsvertrag
5 Versichern beruhigt Schritte bis zum Versicherungsvertrag Antrag vorläufige Deckungszusage vorläufiger Vertrag kommt zustande Versicherer Antragsstellerin Versicherer prüft Antrag Ergebnis: Ja Nein Polizze Antragsstellerin Ende des vorläufigen Vertrags Prämienzahlung Der Vertrag kommt zustande. Versicherer

13 „Drei-Säulen-Modell“
5 Versichern beruhigt „Drei-Säulen-Modell“ Sozial- versicherung betriebliche Vorsorge Eigene Vorsorge Die Sozialversicherung als Grundversorgung Versicherungsverträge die mit einem Privat-versicherer vereinbart werden. Die dritte Säule bildet die private Vorsorge. Nur sie umfasst neben dem Schutz für die Person auch den Schutz des Vermögens und des persönlichen Eigentums.


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