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Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

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Präsentation zum Thema: "Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte"—  Präsentation transkript:

1 Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
NIEDERBAYERN Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310

2 Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
NIEDERBAYERN Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (A1) Meister im Handwerk nach §§ 45,51a, 122 HwO Inhaber von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 BBiG, §§42, 42a HwO (mind. 400 Stunden) bestehen Inhaber von Abschlüssen von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ Inhaber von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310

3 Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
NIEDERBAYERN Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (A2) Abschluss einer nach BBiG/HwO, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und mindestens dreijährige Berufspraxis in einem zum Studiengang affinen Bereich und Erfolgreicher Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahren, das durch eine Hochschule oder staatliche Stelle auf der Grundlage einer Prüfungsordnung durchgeführt wird schriftliche und mündliche Prüfungsanteile aufweist auf allgemeines und fachbezogenes Wissen bezogen ist Das Eignungsfeststellungsverfahren kann durch ein nachweislich erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr ersetzt werden. Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310

4 Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
NIEDERBAYERN Hochschulzugang Die Länder können weitergehende Regelungen für den Hochschulzugang treffen und insbesondere den Katalog der Fortbildungsabschlüsse entsprechend den jeweiligen Landesregelungen erweitern. Solche landesspezifischen Hochschulzugangsberechtigungen werden nach einem Jahr nachweislich erfolgreich absolvierten Studiums zum Zwecke des Weiterstudiums in dem gleichen oder in einem affinen Studiengang von allen Ländern anerkannt. Ein Probestudium wird nicht mitgerechnet. Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310

5 Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
NIEDERBAYERN Der Meisterprüfung gleichgestellte Fortbildungsprüfungen nach §§ 53, 54 BBiG, §§42, 42a HwO Betriebsinformatiker (HWK) Betriebswirt (HWK und IHK) Berufspädagoge für Aus- und Weiterbildung (IHK) Bilanzbuchhalter (geprüft) Controller (geprüft) Fachhauswirtschafter (geprüft) Fachkaufmann gemäß §§ 53, 54 BBiG Fachwirt (IHK) gemäß §§ 53, 54 BBiG Fachagrarwirt (geprüft) Baumpflege und Baumsanierung Besamungswesen Erneuerbare Energien – Biomasse Head-Greenkeeper Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierproduktion Rechnungswesen Gestalter im Handwerk Informatiker (geprüft) IT-Berater (geprüft) IT-Entwickler (geprüft) IT-Ökonom (geprüft) IT-Projektleiter Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310

6 Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
NIEDERBAYERN Der Meisterprüfung gleichgestellte Fortbildungsprüfungen nach §§ 53, 54 BBiG, §§42, 42a HwO Handelsassistent (geprüft) Einzelhandel Handelsfachwirt (geprüft) Kaufmännischer Fachwirt (HWK) Konstrukteur (geprüft) Elektrotechnik Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik Holztechnik Maschinen und Anlagentechnik Stahl- und Metallbautechnik Konstrukteur im Formenbau Mediendesigner (HWK) Natur- und Landschaftspfleger (geprüft) IT-Entwickler (geprüft) Pharmareferent (geprüft) Polier (geprüft) Rechtsfachwirt (geprüft) Steuerfachwirt Technischer Betriebswirt (IHK) Technischer Fachwirt (IHK, geprüft) Verkaufsleiter im Nahrungsmittelhandwerk Wirtschaftsinformatiker (geprüft) Zahnmedizinischer Fachassistent (ZMF) Zahnmedizinischer Fachhelfer Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310

7 Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
NIEDERBAYERN Als der Meisterprüfung gleichgestellte Fortbildungsprüfungen gelten alle beruflichen Fortbildungsprüfungen nach den §§ 53,54 BBiG bzw. §§ 42, 42a HwO, deren vorbereitende Lehrgänge einen Stundenumfang von mindestens 400 Stunden umfassen. Die Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, nimmt die aufnehmende Hochschule vor. Der Nachweis obliegt der/m Studienbewerber/in. Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310

8 Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
NIEDERBAYERN Hochschulzugangsberechtigung mit Berufsausbildung Hochschule (HS), Fachhochschule (FHS) A1 A2 B1 B2 B3 B4 HS allge-mein fachge-bunden allgemein 2 Fremd-sprachen fachgebunden 1 Fremd-sprache FHS ↑ ↑ Aufstiegs-fortbildung Eignungs-feststellung nach 3 Jahren Praxis Berufsoberschule 2 Jahre Berufsober-schule 1 Jahr (Klasse 12) Integriertes Zusatz-angebot, Ergänzungs-prüfung verbunden mit Berufsausbildung nach Landesrecht 1 Jahr zusätzlich (z. B. DBFH) Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung und Landesrecht Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310


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