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Rechtsstaatsprinzip Öffentliches Wirtschaftsrecht I

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Präsentation zum Thema: "Rechtsstaatsprinzip Öffentliches Wirtschaftsrecht I"—  Präsentation transkript:

1 Rechtsstaatsprinzip Öffentliches Wirtschaftsrecht I
Öffentliches Wirtschaftsrecht I Rechtsstaatsprinzip Ass.jur. N.Nolting-Lodde

2 Rechtsstaat Recht vor Macht !

3 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

4 Funktionenverschränkung
Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Funktionenverschränkung Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

5 Rechtsstaatsprinzip Rat Parlament Kommission EuGH BTag BRat Bundes-
regierung Bundes- gerichte Legislative Exekutive Judikative

6 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Vorrang des Gesetzes Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Verwaltung ist an gesetzte Normen gebunden ! Grundrechte Vorrang des Gesetzes Vorbehalt des Gesetzes Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

7 Vorbehalt des Gesetzes
Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Europäische Union Gesetzmäßigkeit Gesetzmäßigkeit Vorbehalt des Gesetzes Rechtsschutz Grundrechte Vorrang des Gesetzes Vorbehalt des Gesetzes Rechtssicherheit Eingriffsvorbehalt Verhältnismäßigkeit

8 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Europäische Union Gesetzmäßigkeit Gesetzmäßigkeit Vorbehalt des Gesetzes Rechtsschutz Grundrechte Vorrang des Gesetzes Vorbehalt des Gesetzes Staatliche Eingriffe in Individual- rechte bedürfen gesetzlicher Ermächtigung Rechtssicherheit Eingriffsvorbehalt Verhältnismäßigkeit

9 Vorbehalt des Gesetzes
Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Europäische Union Gesetzmäßigkeit Gesetzmäßigkeit Vorbehalt des Gesetzes Rechtsschutz Grundrechte Vorrang des Gesetzes Vorbehalt des Gesetzes Rechtssicherheit Eingriffsvorbehalt Verhältnismäßigkeit Totalvorbehalt

10 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Europäische Union Gesetzmäßigkeit Gesetzmäßigkeit Vorbehalt des Gesetzes Rechtsschutz Grundrechte Vorrang des Gesetzes Vorbehalt des Gesetzes Jegliches Verwaltungshandeln bedarf einer gesetzlichen Ermächtigung Rechtssicherheit Eingriffsvorbehalt Verhältnismäßigkeit Totalvorbehalt

11 Vorbehalt des Gesetzes
Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Europäische Union Gesetzmäßigkeit Gesetzmäßigkeit Vorbehalt des Gesetzes Rechtsschutz Grundrechte Vorrang des Gesetzes Vorbehalt des Gesetzes Rechtssicherheit Eingriffsvorbehalt Parlamentsvorbehalt Verhältnismäßigkeit Totalvorbehalt

12 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Europäische Union Gesetzmäßigkeit Gesetzmäßigkeit Vorbehalt des Gesetzes Rechtsschutz Grundrechtsrelevante Maßnahmen bedürfen formell-gesetzlicher Grundlage Grundrechte Vorrang des Gesetzes Vorbehalt des Gesetzes Rechtssicherheit Eingriffsvorbehalt Parlamentsvorbehalt Verhältnismäßigkeit Totalvorbehalt

13 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Grundrechte Garantie effektiven Rechtsschutzes gegen staatliche Maßnahmen (Art.19 IV GG) Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

14 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Europäische Union Grundrechte Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Grundrechte Grundrechtskatalog im Grundgesetz Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

15 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

16 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

17 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Grundrechte Rechtsnormen müssen Tatbestand und Rechtsfolge klar erkennen lassen ! Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

18 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Grundrechte Zulässig sind aber Generalklauseln Unbestimmte Rechtsbegriffe Ermessensermächtigungen Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

19 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Grundrechte Verwaltungsakte müssen klar Verständlich sein; ungenaue Formulierungen sind unzulässig. Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

20 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Grundrechte Vorhersehbarkeit Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

21 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Grundrechte Vorhersehbarkeit Berechenbarkeit staatlichen Handelns Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

22 Gestaltungsfreiheit bei
Rechtsstaatsprinzip Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Grundrechte Vorhersehbarkeit Aber: Gestaltungsfreiheit bei Zukunftsmaßnahmen Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

23 Plangewährleistung nur
Rechtsstaatsprinzip Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Grundrechte Vorhersehbarkeit Daher: Plangewährleistung nur bei Vertrauensschutz ! Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

24 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Rückwirkung Grundrechte Vorhersehbarkeit Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

25 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung zulässig bei Begünstigungen: bei Belastungen abhängig von Vertrauensschutz Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Rückwirkung Grundrechte Vorhersehbarkeit Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

26 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Unechte Rückwirkung: in Vergangenheit begonnen, in Gegenwart andauernd, für Zukunft anders geregelt Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Rückwirkung Grundrechte Vorhersehbarkeit Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

27 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Grundsatz: zulässig wegen Gemeinwohl Ausnahme: Vertrauen Überwiegt Gemeinwohl Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Rückwirkung Grundrechte Vorhersehbarkeit Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

28 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Echte Rückwirkung: in Vergangenheit abgeschlossen, für Zukunft anders geregelt Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Rückwirkung Grundrechte Vorhersehbarkeit Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

29 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Echte Rückwirkung Grundsatz: unzulässig wegen Vertrauensschutzes Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Rückwirkung Grundrechte Vorhersehbarkeit Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

30 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Rechtssicherheit Gewaltenteilung Ausnahmen: Ersetzung nichtiger Norm Regelung zu erwarten Klarstellung des Rechts Neuregelung wegen Gemeinwohls zwingend Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Bestimmtheit Rückwirkung Grundrechte Vorhersehbarkeit Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

31 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

32 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Verhältnismäßigkeit Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Grundrechte Jedes staatliche Handeln muss verhältnismäßig sein Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

33 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Verhältnismäßigkeit Gesetzmäßigkeit Prüfungsfolge: Verfolgung eines legitimen Zwecks ? Mittel zur Zweckerreichung Geeignet ? Rechtsschutz Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

34 mit Mittel möglich sein
Rechtsstaatsprinzip Zweckerreichung muss mit Mittel möglich sein Gewaltenteilung Verhältnismäßigkeit Gesetzmäßigkeit Prüfungsfolge: Verfolgung eines legitimen Zwecks ? Mittel zur Zweckerreichung Geeignet ? Rechtsschutz Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

35 Zweckerreichung nicht
Rechtsstaatsprinzip Milderes Mittel zur Zweckerreichung nicht vorhanden Gewaltenteilung Verhältnismäßigkeit Gesetzmäßigkeit Prüfungsfolge: Verfolgung eines legitimen Zwecks ? Mittel zur Zweckerreichung Geeignet ? Erforderlich Rechtsschutz Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

36 Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz
Gemeinwohlvorteile überwiegen Individualnachteile Gewaltenteilung Verhältnismäßigkeit Gesetzmäßigkeit Rechtsschutz Prüfungsfolge: Verfolgung eines legitimen Zwecks ? Mittel zur Zweckerreichung Geeignet ? Erforderlich ? Angemessen ? Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit

37 Gesetzgeber hat Beurteilungs-
Rechtsstaatsprinzip Gesetzgeber hat Beurteilungs- Prognosespielraum ! Gewaltenteilung Verhältnismäßigkeit Gesetzmäßigkeit Prüfungsfolge: Verfolgung eines legitimen Zwecks ? Mittel zur Zweckerreichung Geeignet ? Erforderlich ? Angemessen ? Rechtsschutz Grundrechte Rechtssicherheit Verhältnismäßigkeit


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