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Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen

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Präsentation zum Thema: "Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen"—  Präsentation transkript:

1 Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Priv. Doz. Dr. Thilo Rensmann LL.M.

2 Berufsfreiheit Schutzbereich Beruf Arbeitsplatz
Ausbildungsstätte (berufsbezogen) z.B. Universität PD Dr. Thilo Rensmann LL.M Öffentliches Recht

3 Berufsfreiheit Ausgangsfall, BVerfGE 103, 172
Oberarzt an Uni-Klinik, 56 Jahre Antrag auf Kassenarztzulassung Gesetzliche Altersgrenze von 55 Jahren Verstoß gegen Art. 12 I GG? PD Dr. Thilo Rensmann LL.M Öffentliches Recht

4 Berufsfreiheit Schutzbereich Wortlaut BVerfG
Art. 12 Abs. 1 Satz 1: Berufswahl ⇨„schrankenlos“ Art. 12 Abs. 1 Satz 2: Berufsausübung ⇨„kann durch Gesetz … geregelt werden“ BVerfG Einheitliches Grundrecht der Berufsfreiheit (= Berufswahl + –ausübung) Einheitlicher Gesetzesvorbehalt PD Dr. Thilo Rensmann LL.M Öffentliches Recht

5 Berufsfreiheit Schutzbereich Beruf =
„auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient oder dazu beiträgt“ Nicht unbedingt fixiertes Berufsbild PD Dr. Thilo Rensmann LL.M Öffentliches Recht

6 Berufsfreiheit unmittelbare Eingriffe faktischen Eingriffen
⇨berufsregelnde Tendenz PD Dr. Thilo Rensmann LL.M Öffentliches Recht

7 Berufsfreiheit Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ⇨Verhältnismäßigkeit ⇨Dreistufenlehre PD Dr. Thilo Rensmann LL.M Öffentliches Recht

8 Berufsfreiheit Dreistufenlehre ⇨ Wie? Berufsausübungsregelung
Subjektive Berufswahlregelung ⇨ Ob? Objektive Berufswahlregelung PD Dr. Thilo Rensmann LL.M Öffentliches Recht

9 Berufsfreiheit Berufsausübungsregelung Subjektive Berufswahlregelung
Dreistufenlehre Berufsausübungsregelung „vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls“ Subjektive Berufswahlregelung „Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter“ Objektive Berufswahlregelung „Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“ PD Dr. Thilo Rensmann LL.M Öffentliches Recht

10 Berufsfreiheit Angemessenheit Verhältnismäßigkeitsprüfung
Legitimer Zweck Geeignetheit Erforderlichkeit ⇨ Regelung auf niedrigster Stufe Angemessenheit Zweck von hinreichendem Gewicht? ⇨ Dreistufenlehre PD Dr. Thilo Rensmann LL.M Öffentliches Recht

11 Berufsfreiheit Zur Vertiefung Detterbeck, S. 106 ff.
Arndt/Rudolf, S. 110 ff. PD Dr. Thilo Rensmann LL.M Öffentliches Recht

12 Eigentum, Art. 14 GG ⇨ Foliensatz „Öffentliches Recht VIII“
PD Dr. Thilo Rensmann LL.M Öffentliches Recht


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