Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Verfassungsorgane + Bundestag + Bundesrat + Bundesregierung

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Verfassungsorgane + Bundestag + Bundesrat + Bundesregierung"—  Präsentation transkript:

1 Verfassungsorgane + Bundestag + Bundesrat + Bundesregierung
+ Bundespräsident + Bundesverfassungsgericht

2 Bundestag

3 Bundestag Begriff Zusammensetzung Hauptaufgaben Plenarsitzung
Abstimmung Ausschüsse Selbstauflösungsrecht

4 Begriff Bundestag = Parlament des Bundes Direkt vom Volk gewählt
Sitz: Berlin Wichtigste Organ der Legislative

5 Zusammensetzung Gesetzliche Anzahl Bundesabgeordnete  598 Abgeordnete
 zur Hälfte direkt gewählt  andere Hälfte über Landeslisten Überhangmandate  treten dann auf, wenn eine Partei durch die Erststimme mehr Wahlkreise gewonnen hat, als der prozentuale Anteil der abgegebenen Zweitstimmen

6 Zusammensetzung Bsp.: Wahlperiode des 16. Bundestages ( )

7 Hauptaufgaben Gesetzgebung Kontrolle der Bundesregierung Budgetrecht
Mitwirkung bei der Besetzung anderer Staatsorgane

8 Gesetzgebung Befugnis formelle Bundesgesetze zu erlassen
Debatte, Beratung und Abstimmung über Gesetzentwürfe bekommt alle Gesetze zur Abstimmung vorgelegt und kann – abhängig von der Art des Gesetzes – einen Entwurf sogar scheitern lassen

9 Kontrolle der Bundesregierung
Einrichtung von Untersuchungsausschüssen Konstruktives Misstrauensvotum  Art. 67 Abs. 1 GG  Bundestag spricht dem Bundeskanzler durch Wahl eines neuen Kanzlers das Misstrauen aus  Entlassung durch Bundespräsidenten

10 Budgetrecht = Recht zur Feststellung des Haushalts
das Parlament definiert, in welchen Gebieten der Bund Prioritäten setzen möchte  bindet damit die Regierung in erheblichem Maße wird traditionell in Form eines Bundesgesetzes – ohne Zustimmung des Bundesrates – beschlossen.

11 Mitwirkung bei der Besetzung anderer Staatsorgane
Wählt Bundeskanzler (Art. 62 GG) Wirkt mit bei der Wahl der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG)

12 Plenarsitzung = öffentliche Sitzung
Leitung: Bundestagspräsident oder Stellvertreter Beschlussfähigkeit  wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend (§ 45 GO BT)

13 Plenarsitzung  kann vor Beginn einer Abstimmung bezweifelt werden von: Fraktion 5 % der anwesenden Mitglieder Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen  wird nicht bejaht, so ist die Beschlussfähigkeit durch Zählung der Stimmen festzustellen  Bundestag beschlussunfähig = Sitzungspräsi- dent hebt die Sitzung sofort auf

14 Abstimmung Einfache Mehrheit = Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Absolute Mehrheit = Mehrheit der Mitglieder des Bundestages Einfache 2/3 Mehrheit = Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen Absolute 2/3 Mehrheit = Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Bundestages

15 Abstimmung Besonderheiten:
 Wahl des Bundeskanzlers = absolute Mehrheit  Einsprüche gegen Gesetzesvorhaben - Bundesrat kann mit einer einfachen 2/3 Mehrheit Gesetze beschließen - Bundestag kann diese mit einer einfachen 2/3 Mehrheit, aber mindestens mit einer Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zurückweisen  gesetzesändernde Gesetze = absolute 2/3 Mehrheit

16 Ausschüsse Vorbereitung der Beschlüsse
Grundgesetz schreibt folgende Ausschüsse vor: für Angelegenheiten der EU (Art. 45 GG) für Auswärtige Angelegenheiten (Art. 45c GG) für Verteidigung (Art. 45c GG) Petitionsausschuss weitere Ausschüsse: Haushaltsausschuss Innenausschuss Rechtsausschuss etc.

17 Selbstauflösungsrecht
Kein Selbstauflösungsrecht Ausnahme Art. 68 Abs. 1 GG Bundespräsident kann Bundestag auflösen, wenn:  Bundeskanzler Antrag an den Bundestag stellt  erforderliche Mehrheit zustimmt

18 Fragen?


Herunterladen ppt "Verfassungsorgane + Bundestag + Bundesrat + Bundesregierung"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen