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Was versteht man unter Haftung? (1)

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Präsentation zum Thema: "Was versteht man unter Haftung? (1)"—  Präsentation transkript:

1 Was versteht man unter Haftung? (1)
Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt (und zwar absichtlich oder fahrlässig), wird ihm zivilrechtlich zum Ersatz verpflichtet (Art. 41 OR) Zweck der Schadenersatzleistung ist Wie- dergutmachung einer Wertverminderung im allgemeinen geht es um Geldzahlung

2 Was versteht man unter Haftung? (2)
Diese zivilrechtliche Haftung bedingt also das Vorhandensein eines Schadens, einen sogenannten adäquaten Kausalzusammen- hang zwischen dem Verhalten des Schädi- gers und dem Schadenereignis, Widerrecht- lichkeit und ein Verschulden So etwas kann sowohl einem Arbeitgeber wie einer Arbeitnehmerin passieren!

3 Was versteht man unter Haftung? (3)
Davon zu unterscheiden ist die strafrechtli- che Verantwortlichkeit Dabei geht es - vereinfacht gesagt - um ein strafbares Verhalten (zB Körperverletzung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Missach- tung des Arbeitsgesetzes). Achtung: keine Strafe ohne gesetzliche Grundlage! Eine Handlung oder Unterlassung kann zu- gleich zivil- und strafrechtlich bedeutsam sein

4 Haftung des Arbeitgebers (1)
Der AG haftet zivilrechtlich für den Schaden, den seine AN in Ausübung ihrer beruflichen Verrichtungen verursacht haben, wenn er nicht beweist, dass er alles getan hat, um den Schaden zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung aller Sorgfalt eingetreten wäre (Art. 55 Abs. 1 OR). Er kann aber auf die AN Rückgriff nehmen!

5 Haftung des Arbeitgebers (2)
Der AG haftet aber auch, wenn seine AN ihre Arbeit mangelhaft ausführen. Lesen Sie hierzu bitte Art. 101 OR! Und schliesslich besteht eine privatrechtliche Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem AN. Beachten Sie diesbezüglich vor allem die Vorschrift von Art. 328 OR.

6 Haftung der Arbeitnehmerin
Die AN ist für den Schaden verantwortlich, den sie absichtlich oder fahrlässig dem AG zufügt. Zum Mass der Sorgfalt: Art. 321e Abs. 2 OR. Für die Höhe des von der AN zu bezahlen- den Schadenersatzes ist die Schwere des Fehlers der AN ausschlaggebend.

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