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Willkommen im Kurs Arbeitszeugnisse – klar und wahr 20. Juni 2013

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Präsentation zum Thema: "Willkommen im Kurs Arbeitszeugnisse – klar und wahr 20. Juni 2013"—  Präsentation transkript:

1 Willkommen im Kurs Arbeitszeugnisse – klar und wahr 20. Juni 2013

2 hauptberuflich selbständiger Rechtsanwalt in Winterthur
Ihr Referent: Stefan Unholz hauptberuflich selbständiger Rechtsanwalt in Winterthur

3 Zielsetzungen Update Ihres rechtlichen Wissens
Sicherheit beim Zeugnisschreiben Sicherheit beim Zeugnislesen Zugang zur Lehre und Praxis Übungen zur Erstellung und Interpre- tation von fairen Arbeitszeugnissen

4 Kursinhalt im Überblick (1)
Einstimmung in das Thema Die rechtlichen Grundlagen Der Anspruch auf ein Vollzeugnis Zwischenzeugnis, Arbeitsbestätigung und Lehrzeugnis Der Inhalt des Arbeitszeugnisses Wahrheit und/oder Wohlwollen?

5 Kursinhalt im Überblick (2)
Form, Fälschung und Fehler Zeugniserstellung/Bausteinprinzip Haftungsproblematik Referenzauskünfte und Diverses Gerichtliche Zeugnisberichtigung Übungen im Zeugnisschreiben und Zeugnis-Interpretieren

6 Nützliche Hilfsmittel
OR (bzw. die darin enthaltenen Bestimmungen über den Arbeitsvertrag, Art ) Bücher wie zum Beispiel: «Das Arbeitszeugnis und seine Geheimcodes» von Edi Class, 6. Auflage, Zürich 2009, oder «Arbeitszeugnisse - wahr, klar und fair» von Peter Häusermann, 4. Auflage, Zürich 2003 «Streitpunkt Arbeitszeugnis» von Roland Müller und Philipp Thalmann, Basel 2012

7 Abkürzungen AG Arbeitgeber/-in AN Arbeitnehmer/-in ArG Arbeitsgesetz
Art. Artikel AV Arbeitsvertrag/-verhältnis OR Obligationenrecht

8 Was steht über-haupt im OR?
Vereinfacht gesagt: Bei diesem Gesetz- buch handelt sich um das «Recht der Schuldverpflichtungen». Es ordnet die pri-vatrechtlichen Beziehungen zwischen Ar-beitgeber/-in und Mitarbeiter/-in.

9 Hierarchie der Rechtsquellen
absolut zwingende Gesetzesnormen gehen allen anderen Rechtsquellen vor es gibt aber auch sogenannte relativ zwingende Vorschriften (siehe Art. 330a in Verbindung mit Art. 362 OR!) falls keine zwingenden Mindestregelungen existieren, gilt die Vertragsfreiheit subsidiär gelten die dispositiven (nicht zwingenden) Gesetzesbestimmungen

10 Pause!


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