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Inhaltliche Wahrheit/ Objektive Richtigkeit

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Präsentation zum Thema: "Inhaltliche Wahrheit/ Objektive Richtigkeit"—  Präsentation transkript:

1 Inhaltliche Wahrheit/ Objektive Richtigkeit
Die Wahrheitspflicht steht zuoberst! Der Anspruch des AN geht auf ein objektiv wahres, nicht auf ein gutes Zeugnis Angaben, welche einen Schaden am neuen Arbeitsort verhindern helfen, müssen aufge- nommen werden (strafbares Verhalten, an- dauernde gesundheitliche Probleme, schlechte Qualifikationen)

2 Wohlwollend bzw. charakteristisch...
Eine regelmässig durchgeführte Mit- arbeiterbeurteilung bildet das Funda- ment für ein umfassendes, wahrheits- getreues und ehrliches Arbeitszeugnis Solche Zeugnisse sind auch Teil der «Visitenkarte» eines fortschrittlichen Unternehmens...

3 Wahr oder wohl- wollend? (1)
Der Zeugnisinhalt muss in erster Linie wahr sein, anderseits hat die Beurtei- lung wohlwollend zu erfolgen Die Forderung nach Wohlwollen schliesst nicht aus, auch Negatives im Zeugnis festzuhalten. Negatives darf, ja muss wenn nötig drinstehen!

4 Wahr oder wohl- wollend? (2)
Vor Gefälligkeitszeugnissen ist dringend abzuraten! Zur Absicherung gegen Haftungsan- sprüche ist es sogar unbedingt zu empfehlen, eine «harte» Kündi- gungsbegründung auch ins Zeugnis einfliessen zu lassen

5 Wahr oder wohl- wollend? (3)
Viele Arbeitgeber verwechseln «wohl- wollend» mit «positiv tönend» Echtes Wohlwollen schliesst aber ein aufrichtig formuliertes Eingehen auf Stärken und Schwächen des Arbeit- nehmers nicht aus!

6 Zeugnissprache oder Geheimcodes
Arbeitszeugnisse enthalten oft mehr Informa-tion, als ein erster Blick zeigt. Den Code zu ent-schlüsseln, ist dank Literatur und Internet zwar möglich. Die Sache wird aber dadurch verkom-pliziert, dass - wie Vergleiche zeigen - Codes nicht einheitlich sind und nicht alle Personal-chefs die gleichen Formulierungen benützen. Das «Zwischen-den-Zeilen-Lesen» kann auch zu Fehlinterpretationen führen!

7 «Wir bekennen uns zu uncodierten Zeugnis-sen» (1)
es ist zunächst einmal unklar, wie weitge- hend dieses Bekenntnis gemeint ist der individuelle Sprachgebrauch der Zeug- nisaussteller ist immer ein wenig unter- schiedlich der Zeugnisaussteller kann sich der «einge- bürgerten», formelhaften Zeugnissprache nicht völlig entziehen

8 «Wir bekennen uns zu uncodierten Zeugnis- sen» (2)
Dieser Hinweis ist also gut gemeint, wirkt aber oft zwiespältig und geradezu als Gegenteil des-sen, was er aussagt. Dies vor allem, wenn sich ausgerechnet in einem solchen Zeugnis gerade die altbekannten Floskeln wie «vollste Zufrie-denheit» oder schwammige und allgemein ge-haltene Formulierungen wiederfinden... Ich würde daher eher auf solche vermeintliche «Gütesiegel» verzichten (gleicher Meinung Class S. 55, ganz anderer Meinung dagegen Häusermann S. 32).

9 Zeit für ein Bier…


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