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Vortrag bei der Personalversammlung der PH Karlsruhe am

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Präsentation zum Thema: "Vortrag bei der Personalversammlung der PH Karlsruhe am"—  Präsentation transkript:

1 Vortrag bei der Personalversammlung der PH Karlsruhe am 10.06.2015
Thema: Altersrente Referent Klaus Worm Stand Servicezentrum Karlsruhe

2 Demographischer Wandel
Finanzierungsprobleme der Alterssicherung Die hier dargestellte Lastenverteilung im Jahr 200 und 2050 ist nur beispielhaft und spiegelt nicht die tatsächlichen Werte der Berechnungen für 2000 und die wissenschaftlichen Annahmen für 2050 wieder! Stand Servicezentrum Karlsruhe 2

3 Servicezentrum Karlsruhe
Altersrenten Regelaltersrente Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für Schwerbehinderte Altersrente für Frauen( vor geb. ) Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit ( vor geb.) Stand Servicezentrum Karlsruhe

4 Servicezentrum Karlsruhe
Regelaltersrente Wartezeit 60 Monate Rentenbeginn bisher 65. Lebensjahr Schrittweise Anhebung ab 2012 auf das 67.Lebensjahr ( ab Jahrgang 1947 ) 1 Monatsschritte bis Jahrgang 1958 Ab Jahrgang 1959 Anhebung in 2 Monats- schritten, ab Jahrgang 1964 = 67.LJ Stand Servicezentrum Karlsruhe

5 Neue Regelaltersrente Beispiele:
Rentenbeginn für Jahrgang 1950 also mit 65 Jahren und 4 Monaten Rentenbeginn für Jahrgang 1958 folglich mit 66 Jahren Rentenbeginn für Jahrgang 1963 folglich mit 66 Jahren und 10 Monaten Stand Servicezentrum Karlsruhe

6 Altersrente für langjährig Versicherte
Vollendung des 63. Lebensjahres Erfüllung der Wartezeit von 35 VersJahren Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen Pro Monat Rentenbezug vor Regelalters- rente 0,3 % Abzug. Also mit 63 7,2% zur Zeit, stufenweise Anhebung auf 14,4 % Abschlag, beginnend ab Jahrgang 1949 ( im Jahr 2012 ) Stand Servicezentrum Karlsruhe

7 Servicezentrum Karlsruhe
Beispiele Altersrente für langjährig Versicherte Wartezeit ( 35. VJ,Hinzuverdienst etc. ) erfüllt Jahrgang 1952 mit 63.LJ. 9,0 % Abschlag Jahrgang 1954 mit 63.LJ. 9,6 % Abschlag Jahrgang 1957 mit 63.LJ. 10,5%Abschlag Jahrgang 1962 mit 63.LJ. 13,2%Abschlag Ab Jahrgang 1964 bei Rentenbeginn nach vollendetem 63.LJ immer 14,4 % Abschlag, Späterer Rentenbeginn = geringerer Abschlag Stand Servicezentrum Karlsruhe

8 Altersrente für besonders langjährig Versicherte alt
Einführung zum Abschlagfreier Renteneintritt bei Vollendung des 65. Lebensjahres 45 Jahre Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Pflege sowie Kindererziehungs- bzw. Kinderberücksichtigungszeiten Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen Keine vorzeitige Inanspruchnahme möglich Stand Servicezentrum Karlsruhe

9 Servicezentrum Karlsruhe
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Neu Persönliche Voraussetzung ab (§ 236b SGB VI) Hinzuverdienstgrenzen müssen ohne Ausnahme beachtet werden (§ 34 Abs. 2 und 3 SGB VI) 63 Jahre ungeminderte Altersrente für besonders langjährig Versicherte keine vorzeitige Inanspruchnahme Anhebung der Altersgrenze Stand Servicezentrum Karlsruhe

10 pro Geburtsjahr = 2 Monate
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Anhebung der Altergrenzen Übergangsregelung, § 236 b SGB VI Altersgrenze Alter 65 22 20 18 16 64 14 12 10 8 6 4 Altersgrenze 63 2 pro Geburtsjahr = 2 Monate Geburt 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 Stand Servicezentrum Karlsruhe

11 Servicezentrum Karlsruhe
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeit ab (§ 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB VI) Jahre - Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit - Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte (Kindererziehung, Pflege, Krankengeldbezug, Wehr- / Zivildienst) - Monate (anteilig) aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung - Ersatzzeiten (§ 51 Abs. 4 SGB VI) - Berücksichtigungszeiten Stand Servicezentrum Karlsruhe

12 Servicezentrum Karlsruhe
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeit ab (§ 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 SGB VI) Jahre - Zeiten des Leistungsbezugs von a) der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung b) der gesetzlichen Krankenversicherung und c) Übergangsgeld soweit Pflichtbeitrags- oder Anrechnungszeit - Ausnahme bei Zeiten des Leistungsbezugs von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung: keine Berücksichtigung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn = „Rollierender Stichtag“ Berücksichtigung, wenn Leistungsbezug durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt Stand Servicezentrum Karlsruhe

13 Servicezentrum Karlsruhe
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeit ab (§ 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 SGB VI) Jahre - Freiwillige Beiträge, wenn mindestens 18 Jahre mit Zeiten nach § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 SGB VI vorhanden sind - Zeiten des Leistungsbezugs von der gesetzlichen Arbeitslosen versicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und Übergangsgeld = § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 SGB VI Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II und Arbeitslosenhilfe werden nicht auf die 18 Jahre angerechnet (Begründung der Beschlussempfehlung vom ) Stand Servicezentrum Karlsruhe

14 Servicezentrum Karlsruhe
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeit ab (§ 244 Abs. 3 SGB VI) Nicht anrechenbar - Pflichtbeiträge für Arbeitslosenhilfe - Pflichtbeiträge für Arbeitslosengeld II - sämtliche Anrechnungszeiten i.S.d. §§ 58, 252, 252a SGB VI ohne Entgeltersatzleistungsbezug - Monate aus Versorgungsausgleich / Rentensplitting Stand Servicezentrum Karlsruhe

15 Altersrente für Schwerbehinderte für ab dem 01.01.1952 geborene:
Altersgrenze wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben Vorzeitige Inanspruchnahme wird von 60 auf 62 Jahre angehoben Dadurch weiterhin maximaler Abschlag 10,8% bei frühestmöglichen Rentenbezug drei Jahre vor der Altersgrenze 50% GDB und 35 VJ sind notwendig Stand Servicezentrum Karlsruhe

16 Servicezentrum Karlsruhe
Stufenweise Anhebung Anhebung für nach dem geb. 01/ Monat, 02/ /52 + 5 06/52 –12/ Monate Anhebung Sodann stufenweise + je 1 Monat für Jahrgang 1953 bis 1958 bis 64 Lebensjahr Jahrgang 1959 bis 1963 stufenweise + 2 Monate bis 65. Lebensjahr Stand Servicezentrum Karlsruhe

17 Altersrente für besonders langjährig Versicherte
67 66 65 64 63 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 Rente für besonders langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Regelaltersrente BMAS rechnet 2014 mit ca Fällen ( Fälle wegen der Berücksichtigung von freiwilligen Beiträgen) Stand Servicezentrum Karlsruhe

18 Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Stand Servicezentrum Karlsruhe 18

19 Standardrentner West 07/2014
45 Arbeitsjahre Durchschnittsverdienst 45 EP x 28,61 € = 1287,45 € brutto Mit Kind 1287,45 x 10,55% = 135,83 KV/PV 1287,45 – 135,83 = 1151,52 netto vor Steuer Jeder EP weniger sind ca.28 Euro weniger an Rente, deshalb Kontinuität wichtig Stand Servicezentrum Karlsruhe

20 Berufsausbildungszeiten
Erste 36 Kalendermonate Berufsausbildung Bewertung nicht mit Beiträgen aus Lehrlingslohn, sondern mit 75% des Gesamtleistungswertes, höchstens 0,0625 Entgeltpunke pro Monat Nachweis: Lehrvertrag, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief etc... Stand Servicezentrum Karlsruhe

21 Servicezentrum Karlsruhe
Anrechnungszeiten Schulausbildung, Fachschul- oder Hochschulausbildungszeiten ab dem 17.Lebensjahr ( auch im Ausland ) Zeiten in allen Schularten zusammen mit höchstens 8 Jahren auf VJ angerechnet Lücken zwischen den einzelnen Schulaus- bildungen oder Berufsausbildungen bis zu 4 Monaten werden angerechnet als AZ Stand Servicezentrum Karlsruhe

22 Rentenantragsstellung
Wann? 3 Monate vor Rentenbeginn bei ge- klärtem Versicherungskonto; bei Auslandszeiten und ungeklärtem Konto ( 4 – 5 Monate vorher ) Wo? Bei Bürgerämtern + Gemeindever verwaltungen; Bei den Regional- zentren und Versichertenberatern der Deutschen Rentenversicherung Stand Servicezentrum Karlsruhe

23 Rentenantragstellung
Was wird benötigt zur Antragsstellung: Aktuelle Rentenauskunft mit Versicherungs-verlauf Personalausweis Steuernummer IBAN und BIC (auf Kontoauszug der Bank ) Krankenversicherungsnummer Stand Servicezentrum Karlsruhe

24 Auskunft und Beratung Servicezentrum Karlsruhe
Öffnungszeiten: Montag – Mittwoch – Uhr Donnerstag – Uhr Freitag – Uhr Bitte Termin vereinbaren unter der Telefonnummer 0721/ Stand Servicezentrum Karlsruhe

25 Servicezentrum Karlsruhe
Ich hoffe etwas Licht ins Dunkle gebracht zu haben und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit Stand Servicezentrum Karlsruhe


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