Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Rentenreform 2007 „RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz“ (Stand: 24. 1

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Rentenreform 2007 „RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz“ (Stand: 24. 1"—  Präsentation transkript:

1 Rentenreform 2007 „RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz“ (Stand: 24. 1
Folie 1

2 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Zeitplan „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ : Rahmen wurde im Koalitionsvertrag vom festgelegt Große Koalition verabredete Eckpunkte am Gesetzentwurf BT-Drucks.16/3794 vom 1. Lesung im BT am Anhörung am , Abschluss im Ausschuss 2./3. Lesung BT , Bundesrat Folie 2

3 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Wesentliche Inhalte*: „Rente mit 67“ und Folgewirkungen: Änderung der Regelaltersgrenze und als Folge davon bei den Altersrenten, die vorzeitig in Anspruch genommen werden können; Einführung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte Maßnahmen zur weiteren Dämpfung des Rentenniveaus * siehe ausführlich dazu Sozialpolitische Informationen 1/07 und Beitrag AiB Februar 2007 Folie 3

4 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (nur noch für vor dem Geborene) keine Änderung Renten wegen Alters: Altersrente für schwerbehinderte Menschen 63  65 vorzeitig ab 62 Regelaltersrente 65  67 ( ) Altersrente für Frauen (nur noch für vor dem Geborene) keine Änderung Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschl.frei ab 65 nicht vorzeitig Neu! Altersrente für langjährig Versicherte 65  67 vorzeitig ab 63! Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 60  62 Folie 4

5 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Vorauss.: 67 Jahre (ab Jahrgang 1964) und Wartezeit von 5 Jahren Für Versicherte, die vor dem geboren sind, ist Regelaltersgrenze die Vollendung des 65. Lebensjahr Übergangsregelungen für Geborene (von 65  67): Geburtsjahr Anhebung um Monate Geburtsjahr Anhebung um Monate Geburtsjahr Anhebung um Monate ab Regelaltersrente 65  67 ( ) Folie 5

6 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Altersrente für schwerbehinderte Menschen 63  65 vorzeitig ab 62 Vorauss.: Wartezeit von Jahren (alle rentenrechtl Zeiten) und Anerkennung als schwerbehinderter Mensch (§ 2 Abs. 2 SGB IX) Künftig abschlagsfrei mit voll. 65. Lebensjahr (nicht mehr 63!) Vorzeitig frühestens mit voll. 62. Lebensjahr (nicht mehr 60!) und max. 10,8 % Abschlag Übergangsregelungen (Jahrgänge ) siehe Tabelle Folie 6

7 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Vorauss.: Wartezeit von 35 Jahren (alle rentenrechtl. Zeiten) Künftig abschlagsfrei mit voll Lebensjahr Vorzeitig frühestens mit voll. 63. Lebensjahr (nicht mehr 62!) und max. 14,4% Abschlag Übergangsregelungen (Jahrgänge ) siehe Tabelle Die Altersrente für langjährig Versicherte 65  67 vorzeitig ab 63! Folie 7

8 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Vorauss.: 45 Jahre Wartezeit (Beitragszeiten, Pflege-, Kindererziehungs und Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lj. eines Kindes; nicht: Zeiten des Bezugs von Alg I und Alg II!) Diese Rente kann mit voll. 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Anspruch genommen werden; Keine vorzeitige Inanspruchnahme möglich! Rentenzugang 2004: Inanspruchnahme nicht möglich: Frauen rd. 90 %, Männer rd. 70 % Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschl.frei ab 65 nicht vorzeitig Neu! Folie 8

9 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Stichtagsregelung und Vertrauensschutz Stichtag: eine ATZ-Vereinbarung musste vor dem abgeschlossen sein Folge: Vertrauensschutz, d.h. es gilt das vor Inkrafttreten des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz geltende Recht Folie 9

10 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Erwerbsminderungsrenten: Abschlagsfreier Rentenbeginn von heute 63 auf künftig 65 Jahre Beginn EM-Rente mit oder vor Voll. des 62. Lj.: 10,8 % Abschlag Beginn EM-Rente nach 62. und vor 65. Lj.: 10,5-0,3 % Abschlag Für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren bleibt es bis 2023, ab 2024 mit 40 Pflichtbeitragszeiten beim vor der Reform geltenden Recht Aus der Gesetzesbegründung zu § 77 SGB VI: „Die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten in Höhe von 10,8 % sind entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzes und entgegen einer Entscheidung des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom (B 4 RA 22/05 R) in allen Fällen vorzunehmen, in denen die Rente mit oder vor Vollendung des 62. Lebensjahr beginnt, also auch dann, wenn die Rente in jungen Jahren in Anspruch genommen wird.“ Folie 10

11 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Witwen- und Witwerrenten: Anhebung der Altersgrenze für den Bezug der großen Witwen- bzw. Witwerrente von 45 auf 47 Jahre Folie 11

12 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Rentenanpassungen: Mögliche Rentenanpassungen werden ab 2011 nur noch zur Hälfte an die Rentnerinnen und Rentner weitergegeben 2007 und 2008: Nullrunden 2009 (Wahljahr) und 2010: ? ab 2011: halbe Rentenanpassung aber höhere Aufwendungen für Gesundheit und Pflege! Folie 12

13 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Einspareffekte: (Einspar-)Beitrags- satzwirkung durch das RV-AltgrenzanpG 1,0 % wobei die volle Wirkung erst 2030 (nach erfolgter Altersgrenzenanhebung) Mehrausgaben wegen der „45er“-Regelung 0,5 % Tatsächliche Beitragssatzwirkung 0,5 % Folie 13

14 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Ausblick:  gemeinsames Konzept zur Fortentwicklung der GRV zu einer Erwerbstätigenversicherung  Verbesserung der Erwerbschancen von Älteren  Beendigung der Unterschiede von Rentenrecht West und Ost  Weiterentwicklung der Flexibilisierung des Übergangs von der Erwerbstätigkeit in die Rente Folie 14

15 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Vielen Dank für deine/Ihre Aufmerksamkeit! Folie 15


Herunterladen ppt "Rentenreform 2007 „RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz“ (Stand: 24. 1"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen