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Solidarische Alterssicherung Einführung in das Rentenmodell

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Präsentation zum Thema: "Solidarische Alterssicherung Einführung in das Rentenmodell"—  Präsentation transkript:

1 Solidarische Alterssicherung Einführung in das Rentenmodell
Drei Stufen für eine Solidarische Alterssicherung Einführung in das Rentenmodell

2 Herausforderungen an die sozialen Sicherungssysteme
 Massenarbeitslosigkeit  Zunahme von flexiblen und prekären Beschäftigungs- verhältnissen  Demographischer Wandel

3 Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
in Deutschland September 2001 bis März 2004 aus: Verdi, Wirtschaftspolitik aktuell, Nr. 14, Dezember 2004

4 Eine andere Reformpolitik ist notwendig
 Wir brauchen eine finanzielle und soziale Nach- haltigkeit in der gesetzlichen Alterssicherung  Unser Leitbild ist soziale Gerechtigkeit: Soziale Absicherung, sozialer Ausgleich, soziale Teilnahme und Teilhabe müssen für alle Mitglieder der Gesellschaft gewährleistet sein  Es gibt Alternativen zum Abbau sozialer Leistungen und zur Privatisierung

5 Solidarische Alterssicherung
Ziele Gewährleistung sozialer Sicherheit im Alter  Verbreiterung der Einnahmebasis durch Einbeziehung aller Einkünfte in die Finanzierung  Gewährleistung einer bedarfsunabhängigen Mindest-sicherung im Alter jenseits und unabhängig von der Erwerbsbiographie  Beibehaltung des Grundprinzips der gesetzlichen Alters-sicherung als solidarische, beitrags-, leistungsbezogene und umlagefinanzierte Sozialversicherung  Schaffung eines Spielraums für den Auf- und Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge als Regelfall und Ergänzung

6 Solidarische Alterssicherung
Das Modell in 3 Stufen 1. Sockelrente Solidarische Pflichtversicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner 2. Arbeitnehmerpflichtversicherung Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 3. Betriebliche und private Altersversorgung

7 Solidarische Alterssicherung
Stufe 1: Sockelrente Sockelrente durch Pflichtversicherung für alle EinwohnerInnen  „Volksversicherung“ für alle EinwohnerInnen  Bedarfsunabhängige Mindestsicherung im Alter  Unabhängig von Erwerbsarbeitszeiten  Anspruchshöhe: Existenzminimum ohne Wohnkosten, €/Monat  Finanzierung durch Beiträge in Höhe von 5,5% aus allen positiven Einkünften, Beitragsbemessungsgrenze

8 Solidarische Alterssicherung
Stufe 2: Arbeitnehmerpflichtversicherung Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer  Wesentliche Elemente und Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung werden beibehalten  Leistungen beruhen auf Beitragszeiten  Anrechnung von 6 Jahren Kindererziehungszeiten  Generelles Ehegatten-Rentensplitting  Rentenhöhe Stufe 1 und 2 zusammen: 950 €/Monat netto  Finanzierung durch Beiträge in Höhe von 11,5% vom Bruttolohn, paritätisch Arbeitgeber/Arbeitnehmer

9 Solidarische Alterssicherung
Stufe 3: Betriebliche und private Altersversorgung Zusätzliche Altersvorsorge  Ergänzung der beiden vorhergehenden Stufen  Muss zum Regelfall der Altersvorsorge werden  Lebensstandardsicherung durch alle drei Stufen zusammen  Durch Senkung der Lohnnebenkosten Spielraum für Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge  Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen beitragsbezogen sein

10 Solidarische Alterssicherung
Die 3 Stufen des Rentenmodells Volksversicherung für alle EinwohnerInnen 1. Stufe Sockelrente Sicherung des Existenzminimums Umlagefinanziert Beiträge aus allen positiven Einkünften Sozialer Ausgleich Pflichtversicherung für ArbeitnehmerInnen 2. Stufe Arbeitnehmerpflicht-versicherung Sicherung über das Existenzminimum hinaus Umlagefinanziert Beiträge vom Bruttolohn paritätisch AG/AN Äquivalenzprinzip (Gleichwertigkeit von Beitrag und Leistung) betrieb-lich privat 3. Stufe Zus. Alters-vorsorge Lebensstan- dardsicherung Kapitaldeckun g Beitragsfinan-ziert Risikodeckung

11 Solidarische Alterssicherung
Was wir gewinnen  Eigenständige Alterssicherung für alle EinwohnerInnen  Anreiz zur Aufnahme von Erwerbsarbeit  Bessere Voraussetzung zur Teilung von Erwerbsarbeit  Bessere Anerkennung der Familienarbeit  Beitrag zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen  Stärkung des Solidarprinzips in der Gesellschaft durch eine wirkliche Reform der Alterssicherung

12 Alterssicherung zukunftsfähig gestalten
 Wir werden die Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen, alle Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Beitrag leisten  Mindestsicherung und sozialer Ausgleich können nur über ein kollektives System sozialer Sicherung gewährleistet werden  Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ver-pflichtet alle Parteien und politisch Verantwort-lichen nach solidarischen und sozial gerechten Lösungen zu suchen

13 Erstellt durch Lucia Schneiders-Adams Referentin des Grundsatzreferates Tel.: (02 21) – 218 Fax: (02 21) – 116 Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands Bernhard-Letterhaus-Str. 26 50670 Köln Stand: Juli 2005


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