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Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

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Präsentation zum Thema: "Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -"—  Präsentation transkript:

1 Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -
Vorlesung Sommersemester 2015 an der Fachhochschule Düsseldorf FB 7: Wirtschaft Lehrbeauftragter: Rechtsanwalt Dr. Ralf Schäfer

2 Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen
Grundlagen Energie(wirtschafts)recht ist Teil der Gesamtrechtsordnung Energie(wirtschafts)recht wird angewendet/ funktioniert wird durchgesetzt wie andere Gebiete der Rechtsordnung Allgemeine Prinzipien der Rechtstheorie gelten also auch für das Energie(wirtschafts)recht Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

3 Grundlagen - Rechtstheorie -
Begriff: Rechtstheorie umfasst folgende Aspekte Begriff und Funktionen des Rechts Geltungsgrund Recht und Moral / Ethik Recht und Gerechtigkeit Rechtsquellen / Normenhierarchie / Gerichtsbarkeit Rechtsanwendung (Juristische Methodenlehre) Rechtsphilosophie Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

4 Grundlagen - Rechtstheorie -
Funktionen: Beschreibung der Grundlagen und Funktionsweisen des Rechts möglichen Geltungsgründe von Recht Folgen der Anwendungsmethoden von Recht Ziele: Aufzeigung der Gründe für die Notwendigkeit von Gesetzesgehorsam der geschichtlichen, wirtschaftlichen, politischen und weltanschaulichen Einbettung von Recht in eine Gesellschaft/ Gemeinschaft Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

5 Grundlagen - Begriff und Funktionen des Rechts -
kein einheitlicher, allgemein akzeptierter Rechtsbegriff (seit 2500 Jahren) DDR-Mauerschützenprozess Mafia-Kodex Definitionsversuch: Recht = alle vom Gesetzgeber erlassenen und / oder von den Gerichten angewendeten Vorschriften Rechtspositivistischer Ansatz – kontinental-europäische Tradition Bedeutung des Richterrechts – anglo-amerikanische Rechtstradition Ergänzende (korrigierende) Aspekte Geltungsgrund Rechtsquellen Gerechtigkeit Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

6 Grundlagen - Begriffe und Funktionen des Rechts -
Funktionen – Allgemeines Steuerung, Organisation und Kontrolle gesellschaftlichen Zusammenlebens Kanalisierung des menschlichen Verlangens nach Bedürfnisbefriedigung in einer Welt der Güterknappheit Funktionen – im Einzelnen (Auswahl) formale Ordnungsfunktion (Bsp.: Straßenverkehr) Gestaltungs- / Steuerungsfunktion (Bsp.: Umweltschutzgesetzgebung) Befriedungscharakter (Bsp.: Gewaltmonopol des Staates / Streitentscheidung) Schutzfunktion (Bsp.: Grundrechte) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

7 Grundlagen - Geltungsgrund -
kein einheitlicher / allgemein akzeptierter Geltungsgrund wesentliche Geltungs(Akzeptanz)gründe (Auswahl) Vermeidung von Sanktionen Möglichkeit der zwangsweisen Durchsetzung moralische Wirkung auf den Einzelnen überwiegende gesellschaftliche Akzeptanz Verbindung von Recht und Moral / Ethik Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

8 Grundlagen - Recht und Moral / Ethik -
Recht ≠ Moral / Ethik Moral / Ethik: Regelsystem für menschliches Verhalten, das auf kultureller Erfahrung, Religion, philosophischer Anschauung beruht Befolgung von sittlichen Normen erfolgt aufgrund von Einsicht, nicht aufgrund staatlichen Zwangs Verbindung von Recht und Moral / Ethik sog. Grundwerte (= fundamentale Wertvorstellungen über das menschliche Zusammenleben in einer Gesellschaft innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts) kein Recht ohne moralische /ethische Wertvorstellungen Moral / Ethik als Ziel des Rechts (= Schutz und Verwirklichung der Werteordnung) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

9 Grundlagen - Recht und Gerechtigkeit -
Gerechtigkeit: Begriffsentwicklung ursprünglich: Recht = Gerechtigkeit heute: Trennung von Recht und Gerechtigkeit  Möglichkeit, geltendes formales Recht an einen gesonderten (Gerechtigkeits)Maßstab zu messen Gerechtigkeit: Begriffsinhalt keine allgemein anerkannte Definition nicht: das einzig Richtige / Wahre Aspekte: sittliches Gutes / Billigenswertes Appell an Willen und Einstellung des Einzelnen, jedem anderen „sein“ Recht zuzugestehen Ausgleich von Freiheit / Gleichheit / Gemeinwohl Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

10 Grundlagen - Recht und Gerechtigkeit – (Fortsetzung)
Gerechtigkeit: Arten austeilende (verteilende) Gerechtigkeit = Regelung der (Um)Verteilung (Zuteilung) von knappen Gütern und des Verteilungsverfahrens ausgleichende Gerechtigkeit = Regelung der Gleichwertigkeit beim Austausch von Gütern (gerechter Lohn, gerechter Preis) Gerechtigkeit: Funktionen Beendigung von Streit und Konflikten Schaffung von Frieden Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

11 Grundlagen - Recht und Gerechtigkeit – (Fortsetzung)
Gerechtigkeit. (Philosophische) Herleitung Empirische Erfahrungen (was „empfindet“ die Mehrheit als „gerecht“) Verfahrensgestaltung (Gerechtigkeit durch Verfahren?) materielle Aspekte Naturrecht: fundamentale, vorstaatliche Rechte, die dem Zugriff des Staates entzogen sind (Ursprung: Religion oder Vernunft) Stiftung von Nutzen: Gerechtigkeit ist die Verwirklichung des größtmöglichen Glücks für die größtmögliche Zahl von Menschen Einsicht: Akzeptanz eines gerechten Gemeinwesens, weil die damit verbundene Hinnahme der Freiheitsbeschränkung von Nutzen für alle ist Gleichheit: Gerechtigkeit ist die Herstellung von Gleichheit bei der Verteilung von knappen Gütern Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

12 Grundlagen - Recht und Gerechtigkeit – (Fortsetzung)
Gerechtigkeit: Fazit Feststellung von Gerechtigkeit ist unmöglich; nur Annäherung denkbar Feststellung von Ungerechtigkeit ist leichter möglich Funktion von Gerechtigkeit: Erkennbarmachung / Beschreibung von Ungerechtigkeit Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

13 Grundlagen - Rechtsquellen / Normenhierarchie / Gerichtsbarkeit -
Begriff Jede von einem Gesetz-/ Normgeber erlassene Regelung, die für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen für eine unbestimmte Zahl von Personen Geltung beansprucht (Allgemeinheitsaspekt) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

14 Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen
Grundlagen - Rechtsquellen / Normenhierarchie / Gerichtsbarkeit – (Fortsetzung) Rechtsquellen (Fortsetzung) Arten Völkerrecht Allgemeine Regeln des Völkerrechts (insb. der allgemein anerkannten Rechtsprinzipien, Völkergewohnheitsrecht) Völkerrechtliche Verträge Europarecht Primärrecht (EU-Verträge) Sekundärrecht (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen) Nationales Verfassungsrecht (Grundgesetz, Landesverfassungen) (einfache) Parlamentsgesetze (von Bund und Ländern) Rechtsverordnungen (von Bund und Ländern) Satzungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften Gewohnheitsrecht? Arbeitsrechtliche Kollektivverträge (Tarifverträge) Richterrecht? (Lückenfüllung / Richtlinienfunktion / Normenverwerfungskompetenz / Gesetzeskraft / „case law“) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

15 Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen
Grundlagen - Rechtsquellen / Normenhierarchie / Gerichtsbarkeit – (Fortsetzung) Normenhierarchie Stufenbau der Rechtsordnung / Normkollisionen/ Anwendungsvorgang Rangfolge EU-Recht Grundgesetz Allgemeine Regeln des Völkerrechts Bundesgesetze Rechtsverordnungen / Satzungen auf Bundesebene Landesverfassungen Landesgesetze Rechtsverordnungen / Satzungen auf Landesebene Gewohnheitsrecht Kollektivarbeitsverträge Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

16 Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen
Grundlagen - Rechtsquellen / Normenhierarchie / Gerichtsbarkeit – (Fortsetzung) Gerichtsbarkeit – Aufbau (Überblick) Völkerrechtsebene Internationaler Gerichtshof (auf Basis der UN-Charta), Sitz: Den Haag Streitschlichtung zwischen Staaten EU-Ebene Europäischer Gerichtshof (auf Basis der EU-Verträge), Sitz: Luxemburg Einhaltung der EG-Verträge durch die Mitgliedstaaten kein Instanzgericht Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

17 Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen
Grundlagen - Rechtsquellen / Normenhierarchie / Gerichtsbarkeit – (Fortsetzung) Gerichtsbarkeit – Aufbau (Überblick) (Fortsetzung) Nationale Ebene Bundesverfassungsgericht; Sitz: Karlsruhe Einhaltung des Grundgesetzes durch Staatsorgane kein Instanzgericht Bundesgerichte (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Bundesfinanzhof) Landesverfassungsgerichte; Nordrhein-Westfalen: Sitz in Münster Fachgerichte für Zivil- und Strafrecht (Amts- / Land- / Oberlandesgerichte) für Arbeitsrecht (Arbeitsgerichte / Landesarbeitsgerichte) für Sozialrecht (Sozialgerichte / Landessozialgerichte) für Verwaltungsrecht (Verwaltungsgerichte / Oberverwaltungsgerichte) für Steuerrecht (Finanzgerichte) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

18 Grundlagen - Rechtsanwendung -
Begriff Anwendung des geltenden Rechts auf einen konkreten Lebenssachverhalt („Fall“) Grundstruktur Sachverhaltsfeststellung Aufsuchen der maßgeblichen Rechtsnorm(en) Subsumtion des Lebenssachverhalts unter maßgebliche(n) Norm(en) Ausspruch der Rechtsfolge Rechtsanwendung und Methodenlehre Methodenlehre = Festlegung der Anwendungsprinzipien Methodenehrlichkeit und –treue = Selbstkontrolle des Rechtsanwenders / Bewirkung von „innerer“ Moralität des Rechts Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

19 Grundlagen - Rechtsanwendung – (Fortsetzung)
Rechtsanwendungsmethoden (Übersicht) Juristischer Syllogismus Normauslegung Rechtsanwendung im Lückenbereich Juristischer Syllogismus (Logik) Begriff: Schluss von zwei Prämissen auf einen Schlusssatz Beispiel: Alle Körperverletzer werden bestraft Wer einen Schnitt in den Arm eines anderen erzeugt, ist ein Körperverletzer Wer einen Schnitt in den Arm eines anderen erzeugt, wird bestraft Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

20 Grundlagen - Rechtsanwendung – (Fortsetzung)
Normauslegung objektive Auslegung (=Wille „des“ Gesetzes ist maßgeblich) vs. subjektive Auslegung (= Wille des Gesetzgebers ist maßgeblich) Auslegungskriterien Wortlaut Ausgangspunkt / keine fixe Bindung Systematik Ziel: Widerspruchsfreiheit innerhalb eines Normenkomplexes Konkurrenzen (allgemeine / spezielle Norm; jüngere / ältere Norm; höherrangige /niederrangige Norm) Gesetzliche Definitionskataloge (EnWG, KWG) Entstehungsgeschichte Berücksichtigung der Entstehung einer Norm (insb.: Gesetzgebungsverfahren) Normzweck Wille des Gesetzgebers als maßgebliches Auslegungsziel; Berücksichtigung des Wandels der Lebensverhältnisse im Laufe der Zeit Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

21 Grundlagen - Rechtsanwendung – (Fortsetzung)
Normauslegung (Fortsetzung) Sonderfall: Systemkonforme Auslegung keine Auslegungsmethode im o. g. Sinn, sondern Methode zur Vermeidung von Verstößen gegen höherrangiges Recht Ziele Verwerfung aller Auslegungsergebnisse, die gegen höherrangiges Recht verstoßen Normerhaltung und -durchsetzung Arten Verfassungskonforme Auslegung Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

22 Grundlagen - Rechtsanwendung – (Fortsetzung)
Rechtsanwendung im Lückenbereich Ausgangspunkt Planwidrige (ungewollte) Lücke / Unvollständigkeit im Gesetz Arten anfängliche / nachträgliche Lücke Norm- / Gesetzes- / Gebietslücken Unzulässigkeit im Strafrecht (Art. 103 Absatz 2 Grundgesetz) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

23 Grundlagen - Rechtsanwendung – (Fortsetzung)
Rechtsanwendung im Lückenbereich Vorgehen Lückenschließung durch Richter Instrumente Analogie (Gesetzes- / Rechtsanalogie; Bsp.: PartG/ nicht eheliche Lebensgemeinschaft) (Erst-Recht-Schluss; Bsp.: Prüfungsrecht/ Hilfsmittel) Umkehrschluss (Bsp.: Unterhaltspflicht Verwandte/ Geschwister) Teleologische Reduktion / Extension (Bsp.: Abtretung unpfändbarer Forderungen/ rechtlich indifferente Geschäfte des Minderjährigen) „Natur der Sache“ / freie richterliche Normsetzung? (Bsp.: Ausgleich von Lebenshaltungskosten in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

24 Prüfungsrelevante Kontrollfragen
Was ist Recht und was sind seine wesentlichen Funktionen? Was ist der Unterschied von Recht einerseits und Moral/Ethik andererseits? Was ist Gerechtigkeit und was sind die Funktionen von Recht und Gerechtigkeit? Was ist eine Rechtsquelle (Definition)? Welche Rechtsquellen kennen Sie? Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -

25 Grundlagen - Literaturhinweise –
Rüthers, Bernd, Rechtstheorie, 4. Auflage, München 2008 Zippelius, Reinhold, Rechtsphilosophie, 5.Auflage, München 2007 Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Grundlagen -


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