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EU Kommission.

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Präsentation zum Thema: "EU Kommission."—  Präsentation transkript:

1 EU Kommission

2 Allgemein Vertritt die Interessen der EU im Allgemeinen
Schlägt dem europäischen Parlament und dem Rat der EU neue Rechtsvorschriften vor Ist für die korrekte Durchführung der Rechte in den Mitgliedsstaaten verantwortlich 27 Kommissionsmitglieder Initiativrecht dem europäischen Parlament und dem Rat der EU Gesetzesvorschläge vorzulegen

3 Arbeitsweise der EU Kommission
Das Arbeitsprogramm der Kommission zeigt auf, wie die Kommission die vom Präsidenten(José Manuel Barroso) festgelegten Ziele durchführen will Ziele 2012: 1. „Europa 2020“ Überwindung der Wirtschaftskrise und Schaffung von nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung 2. Stärkung der Rechte und Sicherheit der EU Bürgerinnen und Bürger

4 3. Vorreiterrolle bei der Bekämpfung des Klimawandels
4. Stärkung der Rolle von Europasien in der Welt Arbeitsmethoden: Bevor eine Rechtsvorschrift vorgetragen wird kommt es zu einer Bestandsaufnahme der bestehenden Rechtsvoschriften und eine Folgeabschätzung um die Auswirkung auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt abschätzen zu können Es werden Anhörungen durchgeführt und Stellungnahmen der nationalen Parlamente und Interessengruppen hinzugezogen

5 Wöchentliche Sitzungen der Kommission
Mitglieder treffen sich einmal wöchentlich Grundlage der Tagesordnung bildet vor allem das Arbeitsprogramm Arbeitsprogramm 2012: 1. Ein Europa der Stabilität und Verantwortung 2. Schaffung einer Union des nachhaltigen Wachstums und der Solidarität 3. Mehr Gewicht für die Stimmen der EU auf Weltbühne

6 Einzelnen Punkte werden demjenigen vorgestellt der für den politischen Bereich zuständig ist
Das Kollegium trifft zusammen eine Entscheidung

7 Anwendung des EU-Rechts
Kommission muss sicherstellen, dass EU-Recht in allen EU-Ländern angewendet wird, kann nötigenfalls zur Durchsetzung rechtliche Schritte unternehmen. „Primärrechtliche“ und „sekundärrechtliche“ Primärrechtliche Vorschriften (Verträge) bilden Grundlage für alle EU Maßnahmen Sekundärrechtliche (Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse) leiten sich aus Verträgen dargelegten Grundsätzen ab


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