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Kommunale Netzwerkarbeit

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Präsentation zum Thema: "Kommunale Netzwerkarbeit"—  Präsentation transkript:

1 Kommunale Netzwerkarbeit
konkret

2 NRW bewegt seine KINDER!
Schwerpunkt IV des Programms: Kommunale Entwicklungsplanung / Netzwerkarbeit – eine Abgrenzung

3 NRW bewegt seine KINDER!
Teil 1 - Kommunale Gremienarbeit

4 Leitbilder der Kinder- und Jugendhilfe
Gebot der partnerschaftlichen Zusammenarbeit der verschiedenen Träger (§ 4 Abs. 1 SGB VIII) Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen (§ 8 Abs. 1SGB VIII) Berücksichtigung der kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger Menschen und ihrer Familien (§ 9 Nr. 2 SGB VIII) Abbau von Benachteiligungen und Förderung der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen (§ 9 Nr. 3 SGB VIII)

5 Sport als öffentliche Aufgabe
Jugend Kinder Soziales Bildung Freizeit Stadtentwicklung Gesundheit Sport Dem Sport in der Kommune kommt eine große Aufgabenbreite zu. Aufgaben des Staates • Selbstverwaltungsangelegenheiten: Pflichtaufgaben: Bauleitplanung, Feuerschutz, Abwasserbeseitigung, Schulentwicklungspläne, Katastrophen-Schutz, Kindergärten, Friedhöfe u.a. • Freiwillige Aufgaben: Sport, Kultur, Bibliotheken, Museen, Theater u.a. • Auftragsangelegenheiten: vom Land = Ordnungsaufgaben, Bauaufsicht, Schulen u.a. vom Bund = Bundestagswahl, Passwesen u.a. Die TRIAS in der Kommune Das Zusammenspiel und die Koordinierung der Aktivitäten dieser drei Bereiche sind für den Zustand und die Entwicklung des Sports in der Kommune von entscheidender Bedeutung. Dabei ist der ständige Kontakt und Austausch wichtig (z.B. im Rahmen eines Pakt/Bündnis für den Sport) => Eine Querschnittsaufgabe in der Kommune

6 Institutionelle Strukturen im Kinder- und Jugendsport
NRW bewegt seine KINDER! Institutionelle Strukturen im Kinder- und Jugendsport Institutionelle Strukturen im Kinder- und Jugendsport Kommunales Setting Bewegung, Spiel und Sport im Sportverein Außerunterricht-licher Schulsport und Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag in Grund- und weiterführenden Schulen Sportunterricht Bewegung, Spiel und Sport in Kindertages-stätten/ Kindertages-pflege

7 Struktur in den Kommunen
Rat erteilt Aufträge und kontrolliert Oberbürgermeister/in oder Bürgermeister/in Wahl alle 5 Jahre BM Rat z.B. Fachausschüsse u.a.: Sportausschuss Jugendhilfeausschuss Planungsausschuss OB/BM SPD CDU FDP Grüne Verwaltung Struktur in den Kommunen Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. (Gemeindeordnung NRW) Die Bürgerinnen und Bürger wählen alle 5 Jahre ihre politischen Vertreter für Stadt-oder Gemeinderat. Der/die Bürgermeister/in der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird ebenfalls direkt alle 5 Jahre gewählt. Ab 2014 bzw werden Rat und BM getrennt gewählt, da die Amtszeit des BM von fünf auf sechs Jahre verlängert wird. Anm.: Zusätzlich werden in größeren Kommunen (Kreisfreie Städte) Bezirksvertretungen gewählt, die teilweise bezirksbezogene Entscheidungsbefugnisse haben. Da der Stadt- oder Gemeinderat nicht alle Sachprobleme - allein aus Zeitgründen - bearbeiten kann, werden Fachausschüsse gebildet, in denen die Themen beraten und Vorentscheidungen getroffen werden. Wahl alle 6 Jahre

8 Kommunalpolitische Mitwirkung
Der Rat hat die Berechtigung zur Einrichtung von Ausschüssen Pflichtausschüsse Freiwillige Ausschüsse Hauptausschuss Finanzausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Schulausschuss Jugendhilfeausschuss* *Pflichtausschuss überall dort, wo es ein Jugendamt gibt (in Kreisen prüfen) Zum Beispiel: Ausschuss für Kultur und Sport Personal- und Organisationsausschuss Ausschuss für Soziales, Familien und Senioren Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss Es gibt Pflichtausschüsse, wie Hauptausschuss- Finanzausschuss, Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss. Zu den freiwilligen Ausschüssen zählt u.a. der Sport- und auch Kulturausschuss. Die Angelegenheiten der Jugend - auch der Sportjugend – sind im Jugendhilfeausschuss zu behandeln. Jeder Rat entscheidet, in welchem Ausschuss der Sport behandelt wird z.B. Sportausschuss, Sport-und Bäderausschuss, Kultur-und Sportausschuss, Schulausschuss oder auch Hauptausschuss. Aus dieser kommunalpolitischen Struktur ist ersichtlich, dass es mehrere, für den Sport relevante Ansprechpartner gibt.

9 Öffentliche Mittel für die Kinder- und Jugendhilfe
Kinder- und Jugendhilfe ist vor allem eine kommunale Aufgabe Menschen und Einrichtungen (2006) Einrichtungen Menschen in pädagogischen und Verwaltungsaufgaben 88 % Frauen ca Ehrenamtliche (v.a. in Jugendverbänden und Vereinen)

10 Kommunalpolitische Mitwirkung
Mitwirkung in kommunalen Ausschüssen: als sachkundiger Bürger rede- und stimmberechtigt von Fraktionen vorgeschlagen als sachkundiger Einwohner - nur Rederecht als Sachverständiger vom Ausschuss zugelassen, in der Regel nur zu bestimmten Tagesordnungspunkten Jugendhilfeausschuss: gewähltes Mitglied mit Stimmrecht Für den Sport ist es wichtig, dass er aktiv in der Kommune die Entscheidungen, die den Sport betreffen, mit beeinflussen kann. Die größte Beteiligungsmöglichkeit am kommunalpolitischen Geschehen wird durch den Einsatz über eine Partei als offizielles Ratsmitglied erreicht. Als gewähltes Mitglied des Rates ist man über alle Vorhaben der Kommune- auch auf dem Gebiet des Sports-informiert und kann somit Einflussnahme ausüben. Neben der direkten parteipolitischen Arbeit als Ratsmitglied gibt es weitere Möglichkeit der Mitwirkung in vom Rat gebildeten Fachausschüssen und Gremien, wie z.B. Beiräte (Seniorenbeirat, Integrationsrat u.a.) Die Rechtsgrundlagen findet man in der Gemeindeordnung(§57 und 58 GO) des Landes NW. Informationen über eine mögliche Mitarbeit erfährt man auch direkt bei den im Rat vertretenen Parteien oder bei der Verwaltung (z.B. Bürgermeister-Büro). Mitwirkungsmöglichkeiten in kommunalen Ausschüssen: Einsatz als „Sachkundiger Bürger“ Gemäß § 58 Abs.3 GO NW können sich die Ausschüsse der Mitarbeit sog. “Sachkundiger Bürger“ bedienen. Diese Möglichkeit soll den Ausschüssen dazu dienen, zusätzlichen Sach-verstand einzuholen. Einsatz als „Sachkundiger Einwohner“ und als „Sachverständiger“. §58 GO „.. Die Ausschüsse können zur Beratung einzelner Punkte der Tagesordnung Sach-verständige und Einwohner hinzuziehen“ Auch in gebildeten „Beiräten“ (Seniorenbeirat, Integrationsrat, Behindertenbeirat) ist eine derartige Mitarbeit möglich. Bei den Beiräten handelt es sich nicht um Ausschüsse, sondern um informelle Gremien zur politischen Vorklärung der Willensbildung im Rat. Alle diese Mitwirkungsmöglichkeiten bieten eine große Chance für den Sport, die ihn betreffenden Angelegenheiten mit zu gestalten.

11 Zusammensetzung des JHA (§ 71 SGB VIII)
Wie werden die Vertreter/innen der freien Träger ausgewählt? Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (die im Bereich des öffentlichen Trägers wirken) können Vorschläge einreichen. Die stimmberechtigten Mitglieder für den JHA werden vom Kommunalparlament gewählt. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.

12 In welchen Situationen ist kommunal-politisches Handeln wichtig und notwendig?
Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder/Jgdl. Konzeption und Planung von Sporträumen Sportrelevante Themen in der Stadtentwicklung Aufstellung eines Sportentwicklungsplanes Nutzung kommunaler Sporträume/Nutzungsgebühren Übernahme kommunaler Sporteinrichtungen Abschluss/Überarbeitung eines Paktes für den Sport Kooperationen und Vernetzungen (Schule, Gesundheit…) Rahmenvereinbarung/Generalvertrag Ganztag Sportförderung/Verwendung Sportpauschale Beispiele

13 Blick in die Praxis … Sachstand 2012 lt. Sachbericht NRWbsK:
Von 43 SSB/KSB sind 33 in der Regionalen Bildungskonferenz 31 im Ausschuss für den Schulsport 27 im Jugendhilfeausschuss 25 im Sportausschuss 22 in der kommunalen Gesundheitskonferenz 20 im Stadt- bzw. Kreisjugendring 10 im Schulausschuss 10 in der AG § 78 8 im Qualitätszirkel Ganztag 7 in der AG Träger Schule/Kita

14 Blick in die Praxis … Sachstand 2012 lt. Sachbericht NRWbsK:
vereinzelt Vertretung in weiteren Gremien wie Arbeitskreisen (z. B. Gesundheitsförderung/Kindergesundheit, Behindertenhilfe, Integration/Stadtteilarbeit, Lernende Region, Soziale Stadt, Familienzentren) Arbeitsgemeinschaften (z. B. Prävention, Jugendpolitik, Sozialraum) Beiräten (z. B. Beirat unter Landschaftsbehörde, Beirat Umwelt- und Landschaftsausschuss) weiteren Netzwerken/Zusammenschlüssen (z. B. Bündnis für Familien, Netzwerk Prävention sex. Gewalt)

15 NRW bewegt seine KINDER!
Teil 2 - Netzwerkarbeit

16 Netzwerke – eine Annäherung
Netzwerke sind gekennzeichnet durch: eine gewollt lose, eigenständige Organisationsform gemeinsam festgelegte Ziele die Ausrichtung auf einen längeren Zeitraum die Kooperation mehrerer Organisationen bzw. Akteure die Erwartung der Akteure, Vorteile zu erfahren Netzwerkarbeit geht über die Kooperation hinaus. Sie verlangt das Zusammenwirken aller relevanten Akteure, um das gemeinsame Ziel zu erreichen.

17 Netzwerke dienen nicht dem Selbstzweck, sondern als Strategie zur Lösung eines Problems (bzw. Verwirklichung eines Anliegens)!

18 Analyse des Anliegens Zuerst gilt es, zu verstehen,
was das Anliegen verursacht hat – denn ein Verständnis der Ursachen zeigt auf, worum man sich kümmern muss, um ein Problem zu bearbeiten und welche Auswirkungen das Anliegen hat – denn die Auswirkungen zu verstehen, heißt diejenigen zu identifizieren, die bei der Lösung eines Problems helfen könnten (oder eine Umsetzung des Anliegens verhindern könnten). Diese Informationen können verwendet werden, um Ziele zu definieren und Zielgruppe, Netzwerkpartner und Instrumente zu wählen.

19 Arbeitsphase zur Netzwerkarbeit
Ergebnisse siehe separates Excel-Dokument

20 Qualifizierungsangebote
Seminar-Angebot „Interessenvertretung und kommunale Sportpolitik“ Zielgruppe: Mitglieder und Mitarbeiter/innen in Vorständen der SSB/KSB und der SSV/GSV Ziel: Erwerb von Kenntnissen für die sportpolitische Arbeit in den Kommunen Dauer: 3 Module je 3 Stunden und die Teilnahme an einer Sportausschuss-Sitzung

21 Qualifizierungsangebote
Fortbildung „Fit für Jugendpolitik“ Zielgruppe: Mitglieder und Mitarbeiter/innen in Vorständen der SSB/KSB und der SSV/GSV Ziel: Erwerb von Kompetenzen und Kenntnissen für die jugendpolitische Arbeit in den Kommunen Dauer: 4 Module je 4 Stunden Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen und die Gestaltungsaufgabe der Kinder- und Jugendpolitik Einführung in die Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Wie funktionieren Politik und Verwaltung im Bereich Jugendhilfe/-politik? Aktuelle jugendpolitische Themen und Konzepte aus der Kinder- und Jugendpolitik bzw. der Kinder- und Jugendarbeit buchbar: ab dem 1. Quartal 2014

22 Zusammenspiel öffentlicher und freier Kinder- und Jugendhilfe
Freie Kinder- und Jugendhilfe Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe Bundesebene Deutscher Bundestag Deutsches Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit Bundesregierung Bundesrat Bundesebene Andere zentrale Verbände und Institutionen z.B. AGJ, AdB, BKJ, DJH, DJI, IJAB Bundestags-ausschuss für Familie, Se-nioren, Frauen und Jugend Deutscher Bundes-jugendring (DBJR) Deutsche Sport-jugend (dsj) Ring Poli-tischer Jugend (RPJ) Bundesministe-rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wohlfahrts-verbände Arbeitsgemein-schaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden Kommunale Spitzenverbände auf Bundes-ebene Kinder-kommission Bundesjugend-kuratorium Landtag oder Abgeordnetenhaus Landesregierung oder Senat Landesebene Landesebene Landesjugendhilfe-ausschüsse Landes-jugend-ringe dsj-Landes-sportver-bände Wohl-fahrts- verbände Land Andere Verbände auf Landes-ebene Landes- ausschüsse des RPJ Oberste Jugendbe-hörde des Landes Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände Landes-jugendamt Stadtrat, Kreistag Gemeinderat Stadt Landkreis Gemeinde Kommunale Ebene Kommunale Ebene Stadt- oder Kreisjugendhilfe-ausschüsse Stadt-, Kreis-, Gemeindeverwaltung Stadt- oder Kreisjugendamt SSB/KSB/SSV/GSV Örtliche Sport-vereine Andere Verbände auf Orts-ebene Stadt- oder Kreisjugend-ringe Stadt- oder Kreisaus-schuss des RPJ Wohlfahrts-verbände Ortsebene Erläuterung: Direkte Verbindung im eigenen Kompetenzbereich Entsendung von Vertreter(inne)n in Gremien Berufung


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