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Berichte zur Verwendung von Studiengebühren aus den Universitäten Baden-Württemberg.

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Präsentation zum Thema: "Berichte zur Verwendung von Studiengebühren aus den Universitäten Baden-Württemberg."—  Präsentation transkript:

1 Berichte zur Verwendung von Studiengebühren aus den Universitäten Baden-Württemberg

2 1.Zeitlicher Ablauf 2.Organisation und Aufgabenverteilung 3.Verwendung der Mittel

3 Zu 1. Zeitlicher Ablauf - 1. Januar 2006: Landeshochschulgebührengesetz tritt in Kraft - Februar 2006: Bildung Arbeitsgruppe auf Verwaltungsebene der Universität - Frühjahr / Sommer 2006: Ideensammlung, Gespräche mit AStA / Fachschaften und anderen Verfahrensbeteiligten

4 - 26. September 2006: Beschluss Grundsätze für die Verteilung der Studiengebühren im Universitätsrat > Überprüfung nach 1 bis 2 Jahren - 5./6. Oktober 2006: Versand der Gebührenbescheide mit Infoflyer - Oktober / November 2006: Beratung der Positivliste im Senat - Anfang November 2006: Beschluss der Positivliste im Rektorat

5 - 08. November 2006: Aufstellung Haushaltsplan 2007 Rektorat - 29. November 2006: Anhörung des Senats zum Haushaltsplan 2007 - Anfang bis Mitte Dezember 2006: Umfrage der Studierenden - 12. Dezember 2006: Beschluss des Universitätsrates über Haushaltsplan 2007

6 - Ende Dezember 2006: Vorlage der Verwendung der Studiengebühren durch Fakultäten (Finanzplanung Fakultäten; Anträge gesamtuniversitäre Belange) - 17. Januar 2007: Genehmigung der Mittelverwendungen durch das Rektorat - 1. Februar 2007: Beginn Frühjahrs-/Sommersemester an der Universität Mannheim - 19. Februar 2007: Vorlesungsbeginn an der Universität Mannheim

7 Zu 2. Organisation und Aufgabenverteilung - Arbeitsgruppe der Verwaltung Zusammensetzung: - Haushalt (Vorsitz) - Kasse - Justitiariat - Planung - Studienbüros - Personal - innere Organisation / Telefonhotline - Rektoratsbüro/Kommunikation und Fundraising - EDV-Abteilung / Rechenzentrum - Universitätsbibliothek

8 Zielsetzung: - Erstellung eines Konzeptes für die Mittelverwendung - Klärung der organisatorischen Abläufe und Zuständigkeiten - Aufklärung der Studierenden durch Info-Flyer, Servicebrief und Homepage - Koordination von EDV und Verwaltung  Entwicklung des Gebührenbescheids, spezielle Telefonhotline für Studiengebühren - Ermittlung des Personalbedarfs - Konzeption Berichtswesen

9 - Beratende Senatskommission für Lehre Zusammensetzung:- alle Fakultäten (i.d. R. Studiendekane oder VertreterInnen) - 6 Studierende Zielsetzung:- Erstellung einer Positivliste für die Verwendung der Studiengebühren

10 Zu 3. Verwendung der Mittel - Aufteilung der Mittel Im Staatshaushaltsplan 2007/2008 veranschlagte Brutto- einnahmen (1.000 Euro / Studierende p.a., Schätzung): 9.720.000 Euro Erwartete Einnahmen im Haushaltsjahr 20078.500.000 Euro Abwicklung der Studiengebühren250.000 Euro Reserve850.000 Euro Verfügungsbetrag (netto):7.400.000 Euro davon vorgesehen für: Fakultäten bis zu etwa 70%:4.910.000 Euro gesamtuniversitäre Belange mindestens ca. 30%:2.490.000 Euro

11 -Verteilung der Mittel auf die Fakultäten nach dem Schlüssel: „Dienstleistungsmodifizierter Studierender“ innerhalb der Regelstudienzeit -Jahresplanung -Einzelanträge für gesamtuniversitäre Belange

12 Verwendung der Mittel - Negativliste Stellen für Professoren; personenbezogene Förderung (Stipendien, Preise); Dauerarbeitsverhältnisse - Positivliste Lehrunmittelbare Maßnahmen, lehrmittelbare Maßnahmen und Services sowie Infrastruktur

13 Lehrunmittelbare Maßnahmen I. 1. Verbesserung der Betreuungsverhältnisse und der Lehrsituation z.B.:Verringerung bisheriger Gruppengrößen in den Lehrveran- staltungen durch Einstellung von zusätzlichen wissenschaft- lichen Mitarbeitern, Lektoren, Lehrbeauftragten usw. I. 2. Förderung und Unterstützung der Studierenden in der Lehre z.B.: Finanzierung /Subventionierung von Vorkursen für Studienanfänger; Lernplattformen, Ausbau Tutorien I. 3.Innovative Lehr- und Lernformen z.B.:Blended Learning / Service Learning / E-Learning / Teleseminare

14 II. Lehrmittelbare Maßnahmen und (studentische) Services II. 1.Schlüsselqualifikation z.B.:Didaktische Schulungen von Tutoren/innen und wissen- schaftlichen Mitarbeitern; Vermittlung von Lehr- und Lerntechniken II. 2. Studienberatung und –koordination, Auswahlverfahren z.B.:Ausbau Beratungs- und Öffnungszeiten II. 3. Berufsvorbereitung z.B. Praktikantenbüros II. 4. Internationalisierung z.B.Sicherstellung des Auslandssemesters; Ausbau englischsprachiger Lehrangebote; Betreuungskonzepte für ausländische Studierende

15 III. Infrastruktur III. 1.Zentral- und Bereichsbibliothek z.B. Verlängerung Öffnungszeiten; Ausbau Lehrbuch- und Zeitschriftenbestand; Hochleistungsscanner III. 2.Hörsäle, Lehrräume und sonstiges z.B.:PC-Pools; Ausbau der infotechnischen Infrastruktur; Einrichtung von studentischen Arbeitsplätzen

16 -n-nur 320 Feststellungsbescheide (davon 299 Darlehensanträge) und 166 Befreiungen bei ca. 10.000 Studierenden -V-Verteilung der Darlehensanträge über alle Fakultäten völlig gleichmäßig -1.100 Beurlaubungen -k-kaum Klagen (andererseits Boykott an verschiedenen baden- württembergischen Hochschulen) -F-Finanzierung von Professorenstellen Überraschungen:

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