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Veröffentlicht von:Kerstin Langen Geändert vor über 9 Jahren
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Abrechnung von Gehältern Teil 2 Lohnsteuer
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Lohnsteuer Allgemein Form der Einkommenssteuer
Vom AG zu ermitteln und einzubehalten am 15. des nächsten Monats an Finanzamt zu bezahlen bei Dienstantritt sind relevante Angaben zur Person zu machen (u.a. Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag)
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Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage
Bruttobezug - lohnsteuerfreie Beträge lt. § 68 EStG (z.B. steuerfreie Überstundenzuschläge) - DNA zur Sozialversicherung (inkl. KU und WF) - Freibetrag Pendlerpauschale Gewerkschaftsbeitrag E-Card-Service-Entgelt + Jahressechstelüberhang = LSt-Bemessungsgrundlage (LSt-Bmgl)
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Freibetrag Freibeträge in Form eines Bescheides „Freibetragsbescheid“ (FBB) FBB berücksichtigt Werbungskosten (z.B. Aus- und Fortbildungskosten) und Sonderausgaben (z.B. Prämien für freiwillige Krankenversicherung, Wohnraumschaffung)
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Arbeitnehmerveranlagung
Beim FA einzureichen Lohnsteuer wird neu berechnet Vergleich mit der für ein Jahr einbehaltenen Lohnsteuer ODER Steuergutschrift Steuernachzahlung
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Arbeitnehmerveranlagung
Grundlage für Veranlagung Lohnzettel/Beitragsgrundlagennachweis vom AG an GKK oder FA zu übermitteln
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Arbeitnehmerveranlagung
Verpflichtend, wenn… Mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte im Kalenderjahr berücksichtigter Freibetrag ist nicht zugestanden ansonsten freiwillig (Frist: 5 Jahre)
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Arbeitnehmerveranlagung - Beispiel
Im Jahr 2009 wird vom FA eine Veranlagung für das Jahr 2008 gemacht. AN erhält einen Einkommensteuerbescheid (= Mitteilung über Ergebnis) und ggf. einen FREIBETRAGSBESCHEID (enthält alle Freibeträge, die 2008 berücksichtigt wurden) und ggf. eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber für 2010 (diese enthält die im Freibetragsbescheid angeführten Freibeträge)
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Kleines Pendlerpauschale
Bedingungen: mehr als 20 km Fahrtstrecke Benützung eines Massenbeförderungsmittel ist zumutbar FAHRTSTRECKE mehr als 20 km Massenbeförderungsmittel ist zumutbar
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Großes Pendlerpauschale
Bedingungen: Benützung eines Massenbeförderungsmittel ist nicht zumutbar Massenbeförderungsmittel ist nicht zumutbar
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Beispiele für nicht zumutbar:
Gehbehinderung Massenverkehrsmittel steht nicht zur Verfügung Wegzeit ist unzumutbar Strecke unter 20 km: 1,5 Stunden Strecke ab 20 km: 2 Stunden Strecke über 40 km: 2,5 Stunden
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Pendlerpauschale Erklärung über das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung beim AG abgeben! NEU: Pendlerzuschlag Kein Lohnsteuerabzug wegen zu geringer Bezüge Max. € 130,- jährlich Mind. 1 Monat Anspruch auf Pendlerpauschale Gilt für 2008 und 2009
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Pendlerpauschale Bei kostenlosem Werksverkehr für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: KEIN PENDLERPAUSCHALE
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Gewerkschaftsbeitrag
Für AN = Werbungskosten Wenn vom AG einbehalten: lohnsteuerliche Berücksichtigung bei Bezugsabrechnung Wenn direkt an Gewerkschaft bezahlt: lohnsteuerliche Berücksichtigung bei Aufrollung der laufenden Bezüge oder bei Veranlagung
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Berechnung der Lohnsteuer ausgehend von der LSt-BMGL
Effektiv-Tarif-Tabelle (siehe S. 120) Suche nach Zeile/Spalte in der das Monatseinkommen eingeordnet werden kann Berechnung mit %-Satz (auf 3 Dez.) Abzugsbetrag lt. Zeile/Spalte abziehen! mittels Lohnsteuertabelle Lohnsteuer kann direkt abgelesen werden (Online-Tabelle)
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Berechnung der Lohnsteuer
Beim Ermitteln der Lohnsteuer sind der Jeweilige Lohnzahlungszeitraum (täglich, monatlich), der Alleinverdienerabsetzbetrag (ohne bzw. mit Kinderzuschlag) und der Alleinerzieherabsetzbetrag zu beachten
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Lohn- und Gehaltsabrechnungsbeleg
Vom AG spätestens mit der Lohnzahlung Abrechnung über den im Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslohn auszuhändigen
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Lohn- und Gehaltsabrechnungsbeleg
Inhalt Bruttobezug SV-Beitragsgrundlage SV-Beiträge LSt-Bemessungsgrundlage Lohnsteuer Bemessungsgrundlage für Beitrag zur MA-Vorsorgekasse und geleisteten Beitrag
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Berechnungsbeispiel Effektiv-Tarif-Tabelle
LSt-BMGL: € 1.438,81 mit AVAB – 2 Kd. mit AVAB Monatseinkommen Prozentsatz Abzug von bis 1.011,45 2.099,34 36,50000 % 424,923 LSt-BMGL = € ,81 davon 36,50000 % € 525,166 - Abzug € 424,923 Lohnsteuer: € 100,243 € 100,24 (auf 2 Dez.) 3 Dez. !!!
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Gebrochene Abrechnungsperiode
Dienstverhältnis beginnt oder endet bzw. beginnt und endet während eines Abrechnungszeitraumes z.B.: Arbeitsbeginn 5. April 2009
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Gebrochene Abrechnungsperiode
Grundbezug: Aliquotierung: bei Monatsbezug : 30 x Anzahl zu bezahlender Kalendertage bei Stundenlohn: Stundenlohn x Anzahl zu bezahlender Arbeitsstunden
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Gebrochene Abrechnungsperiode
Sozialversicherung: Abrechnung nach Kalendertagen Höchstbeitragsgrundlage € 134,- € 134,- x abzurechnender Tage = Höchstbeitragsgrundlage für abzurechnenden Zeitraum
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Lohnsteuer Lohnsteuer ist für den Zeitraum zu ermitteln und einzubehalten, für den der Bezug tatsächlich bezahlt wird.
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Übungsbeispiele Lohnsteuer
L 3, L 4, L 5 Ü 3 Ü 8 Ü 4 Ü 9 Ü 5 Ü 10 Ü 6 Ü 11 Ü7
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Lernzielkontrolle Lohnsteuer
Wie errechnet sich die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage? Welche Kriterien gelten für das kleine Pendlerpauschale? Welche Kriterien gelten für das große Pendlerpauschale? Erkläre die Vorgehensweise bei der Berechnung der Lohnsteuer mittels Effektiv-Tarif-Tabelle? Erkläre die Vorgehensweise bei der Berechnung der Lohnsteuer mittels Lohnsteuertabelle? Wozu dient ein Freibetragsbescheid? Was ist ein Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag?
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