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Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

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Präsentation zum Thema: "Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote"—  Präsentation transkript:

1 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Kapitel 3 - Überblick Anwendungen der Makroökonomie Geld und Inflation Investition und Wachstum Konjunktur und Beschäftigung Einschub: Stabilität und Regulierung des Finanzsystems Charles Goodhart - Regulating the Regulators Zahlungsbilanz und Wechselkurs Beispiel: Ökonomische Probleme der deutschen Wiedervereinigung Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

2 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Einschub: Stabilität und Regulierung des Finanzsystems Was ist Regulierung? Begründung der Regulierung des Finanzsektors Banken und systemische Krisen Instrumente der Regulierung kurz: Basel II Wer reguliert? Charles Goodhart: Wer reguliert die Regulierer? Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

3 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Was ist Regulierung? Allgemein werden unter dem Begriff "Regulierung" alle staatlichen Maßnahmen subsumiert, mit denen Preis-, Verkaufs- und Produktionsentscheidungen von privaten Firmen kontrolliert werden. Ziel ist es, private Entscheidungen, die das „allgemeine Interesse" unzureichend berücksichtigen, zu verhindern ( externe Effekte). Der Finanz- und insbesondere der Bankensektor ist in allen Industrieländern einer der am meisten regulierten Sektoren. Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

4 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Begründung der Regulierung des Finanzsektors (I) Objekte der Regulierung im Finanzsektor sind vor allem: Banken, Investmentbanken, Versicherungsgesellschaften, Fondsgesellschaften, Börsen sowie Clearing- und Abwicklungsgesellschaften. Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

5 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Begründung der Regulierung des Finanzsektors (II) Gründe für die Regulierung sind: Konsumentenschutz, Vermeidung von „moral hazard“ (entsteht durch den Konsumentenschutz), „soziale Ziele“ und Minimierung des systemischen Risikos. Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

6 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Begründung der Regulierung des Finanzsektors (III) Konsumentenschutz Konsumenten werden geschützt, weil davon ausgegangen wird, daß sie weder in der Lage sind, die Risikoposition derjenigen Institution, der sie ihr Geld anvertrauen, richtig einzuschätzen, noch, dass sie die in Anspruch genommenen Leistungen adäquat bewerten und kontrollieren können. Beispiel: Aufklärungspflichten beim Wertpapierkauf, Ausweis bestimmter Kennzahlen bei Kreditgewährung Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

7 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Begründung der Regulierung des Finanzsektors (IV) Vermeidung von „moral hazard“-Verhalten Beispiel: Pflichtversicherung für Banken, die im Falle eines Bankkonkurses die Spareinlagen erstattet. “Moral-hazard"-Problem: Sparer werden bei Wahl der Bank unvorsichtig und wechseln auch Banken mit erkennbar hohem Risiko nicht. Kontrollfunktion durch den "Markt" wird so verwässert. Aufgrund der Trägheit der versicherten Sparer können die Bankeigner und -manager höhere Risiken eingehen. Daher wird eine Instanz zur Überwachung des Risikogebarens von Banken benötigt. Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

8 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Begründung der Regulierung des Finanzsektors (V) „Soziale“ Ziele Verhinderung von kriminellen Geschäften (Geldwäsche, Steuerhinterziehung), Förderung bestimmter Kreditallokationen (Existenzförderprogramme, Zonenrandförderung), Kontrahierungszwang für bestimmte Institute, etc. Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

9 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Begründung der Regulierung des Finanzsektors (VI) Minimierung des systemischen Risikos Systemisches Risiko: Kollaps des Finanzsystems Mit Abstand wichtigstes Ziel der Regulierung des Finanzsektors ist dessen Vermeidung: Kollaps kann dazu führen, dass im Extremfall ganze Volkswirtschaften zusammenbrechen Weltwirtschaftskrise verstärkt durch Bankenzusammenbrüche: Sinken des US-amerikanischen BIP um 50 Prozent, des deutschen um 40 Prozent Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

10 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Begründung der Regulierung des Finanzsektors (VII) Systemisches Risiko: Die Zahlungsunfähigkeit einer Bank (oder einer kleinen Gruppe von Banken) kann aufgrund der vielfältigen Verflechtung des Bankensystems zur Zahlungsunfähigkeit des - ansonsten gesunden - gesamten Systems führen ("systemisches Risiko"). Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

11 We are talking about the failure that could disrupt the whole system."
Systemisches Risiko - ein amerikanischer Zentralbanker beschreibt das Risiko wie folgt: "The only analogy that I can think of for the failure of a major international institution of great size is a meltdown of a nuclear generating plant like Chernobyl. [...] We are talking about the failure that could disrupt the whole system." Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

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Einschub: Stabilität und Regulierung des Finanzsystems Was ist Regulierung? Begründung der Regulierung des Finanzsektors Banken und systemische Krisen Instrumente der Regulierung kurz: Basel II Wer reguliert? Charles Goodhart: Wer reguliert die Regulierer? Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

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Situation in Banken: Bankbilanz Aktiva Passiva Kredite (langfristig) Einlagen (kurzfristig) Fristentransformation Fristentransformation: Nur ein Teil der kurzfristig abrufbaren Einlagen wird tatsächlich abgehoben, daher können auch Kredite mit langen Laufzeiten vergeben werden. Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote 1

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Bankenregulierung - Mögliches Problem: Einleger verlieren das Vertrauen, ihre Einlagen zurückzubekommen Auslöser: tatsächliche hohe Kredit-Verluste der Bank, die zum Konkurs führen können oder Gerüchte - ob wahr oder falsch - über drohende hohe Verluste Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote 1

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Bankenregulierung - Entscheidungssituation des Einlegers: Einlagen bei der Bank lassen - Risiko, dass die Bank bankrott gehen kann (= Totalverlust der Einlagen)? Schnelles Abheben der Einlagen - Risiko ist minimiert, Kosten sind gering? Sicherheitshalber: Abheben!  Folge: Allgemeines Wettrennen zur Bank („bank run“) Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote 1

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Mögliche Situation in der Bank: 1. Tatsächliche hohe Verluste nicht alle Einlagen können zurückgezahlt werden „bank-run“ ist gerechtfertigt! 2. Keine hohen Verluste auf der Aktivseite, falsches Gerücht: viele Einlagen werden „sicherheitshalber“ abgezogen Bank muss (langfristige) Aktiva liquidieren schnelle Veräusserung von langfristigen Aktiva nur zu einem geringen Preis möglich  „bank-run“ ist gerechtfertigt! Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote 1

17 Zur Krise des gesamten Finanzsystems kommt es, wenn
1. Einleger schlecht informiert sind - Unterstellung, dass alle Banken die gleichen Probleme haben („Homogenitätsannahme“) - oder 2. andere Banken vom Bankrott der einen Bank aufgrund von engen Interbank-Kreditbeziehungen betroffen sind (Zahlungsverkehr, Geldmarkt, Derivate).  “bank-run“ auf alle Banken von allen Einlegern  „bank-panic“ oder Bankenkrise! Daher zunächst vorgesehen: Neue Richtlinien nur für große, international tätige Banken. Einschränkung (= Wettbewerbsverzerrung) lässt sich nur rechtfertigen, wenn Verhütung des Kollapses des internationalen Finanzsystems als Sorge dahintersteht. Heute: Regelung soll für alle Banken gelten. Also: Bankrott einer Bank kann den Bankrott vieler anderer Banken nach sich ziehen! Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote 1

18 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Bankenregulierung - Ziele Ausscheiden eines Unternehmens aus dem Markt ist an sich kein besonderes Ereignis – es ist im Gegenteil ein normaler marktwirtschaftlicher Vorgang Gefährlich wird es erst, wenn das Scheitern einer Bank das Scheitern von vielen anderen Banken nach sich zieht, andere Banken also "angesteckt" werden ("contagion effect"). Oberstes Ziel der Bankenregulierung ist die Vermeidung von unkontrollierten Bankenzusammenbrüchen und damit Krisen des Finanzsystems Regulierung setzt bei individuellen Banken an Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote 1

19 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Einschub: Stabilität und Regulierung des Finanzsystems Was ist Regulierung? Begründung der Regulierung des Finanzsektors Banken und systemische Krisen Instrumente der Regulierung kurz: Basel II Wer reguliert? Charles Goodhart: Wer reguliert die Regulierer? Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

20 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Bankenregulierung: Instrumente zur Verhinderung systemischer Krisen Vertreter der „free banking“-Schule gehen davon aus, dass die Selbstheilungskräfte des Marktes ausreichen, um die Sicherheit des Bankensystems zu gewährleisten - staatliche Eingriffe verursachen demgegenüber hohe direkte und indirekte Kosten Jedoch: Kein entwickeltes Land der Welt verzichtet auf Bankenaufsicht Unterteilung der Instrumente in präventive Maßnahmen (prudential regulations, safety and soundness regulations) und protektive Maßnahmen, die im Falle eines insolventen Kreditinstituts die Einleger schützen sollen Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote 1

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Instrumente der Regulierung - Ein System von gestaffelten “Verteidigungslinien” Mindestreservepflicht Eigenkapitalanforderungen Meldevorschriften Portfolio-Beschränkungen Einlagensicherung Lender of Last Resort (Zentralbank springt ein) Verlustübernahme durch den Staat präventive Maßnahmen Grenze fließend protektive Maßnahmen Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote 1

22 ...erhöht jedoch die Kosten für Bankkredite! = „Sicherheitspolster“
Bankbilanz Aktiva Passiva Kredite (langfristig) Einlagen (kurzfristig) Eigenkapital ...erhöht jedoch die Kosten für Bankkredite! = „Sicherheitspolster“ Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote 1

23 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Eigenkapitalanforderungen an Banken international einheitliche Regelungen koordiniert durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, angesiedelt in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ, BIS) in Basel Gründung des Ausschusses 1974 Keine Gesetzgebungskompetenz, aber de facto rechtlich bindend Veröffentlichung von „Basel I“ im Jahr 1988, zugrundegelegt in über 100 Ländern bis 2001 bisherige (und noch gültige) Regelung: einheitlich 8% Eigen- kapitalunterlegung für alle Bankkredite an Unternehmen Festlegung der 8% 1988 „pi mal Daumen“ Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote 1

24 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Einschub: Stabilität und Regulierung des Finanzsystems Was ist Regulierung? Begründung der Regulierung des Finanzsektors Banken und systemische Krisen Instrumente der Regulierung kurz: Basel II Wer reguliert? Charles Goodhart: Wer reguliert die Regulierer? Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

25 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Bankenregulierung: Probleme mit „Basel I“ a) Bankkredite sind insgesamt zu teuer, dies ist schlecht für die Volkswirtschaft: So wenig Eigenkapitalunterlegung wie möglich, soviel wie nötig. b) Unterschiedliche Eigenkapitalunterlegung unterschiedlicher Risiken durch kaufmännische Sorgfaltspflicht gefordert Auseinanderfallen von gesetzlichen und geschäftlichen Regelungen c) Für gute Risiken sind Bankkredite zu teuer, die Unternehmen finanzieren sich direkt am Kapitalmarkt - im Bankportfolio verbleiben risikoreiche Kredite. Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote 1

26 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Zins Differenzierter Zins Unternehmen mit schlechter Bonität Undifferen-zierter Zins Unternehmen mit guter Bonität Es wird also zu einer Spreizung der Kreditkonditionen kommen! Ausfallrisiko Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote 1

27 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Bankenregulierung: Reformpaket „Basel II“ Ziel daher: Anpassung der Eigenkapitalunterlegung an tatsächliche Risiken („gerechtere Kosten“) Diskussion seit 1999 de jure Inkrafttreten bislang Anfang 2006, vermutlich eher in modifizierter Form 2007 (ursprünglich 2004) Basel II ist noch im Entstehen begriffen! Lange Diskussionen, viele Besprechungen und Studien liegen noch VOR den Teilnehmern. Änderungen sind möglich, wahrscheinlich und wünschenswert. Vieles ist noch nicht abschließend besprochen, sondern nur angerissen worden (Granularität, Retail-Portfolio, Sicherheiten, tatsächliche EK-Sätze, etc.) Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote 1

28 Drei-Säulen-Konzept zur Stabilität des Finanzsystems
Basel II Drei-Säulen-Konzept zur Stabilität des Finanzsystems (1) Modifizierte Eigenkapital-anforderungen (2) Überprüfung durch Bankenaufsicht (3) Markt-disziplin Neue Eigenkapitalanforderungen „Basel II“ Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote 1

29 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
1. Säule - Modifizierte Eigenkapitalanforderungen Risiken, die mit Eigenkapital unterlegt werden müssen: Kreditrisiko Marktrisiko operationelles Risiko Basel II Kredite an Unternehmen müssen - je nach Risiko - unterschiedlich stark durch (teures) Eigenkapital unterlegt werden. Einschätzung des Risikos erfolgt mittels „Rating“ Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote 1

30 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Einschub: Stabilität und Regulierung des Finanzsystems Was ist Regulierung? Begründung der Regulierung des Finanzsektors Banken und systemische Krisen Instrumente der Regulierung kurz: Basel II Wer reguliert? Charles Goodhart: Wer reguliert die Regulierer? Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

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Wer soll regulieren? Mega-Behörde ein Ansprechpartner für Autorisationen klar definierte Verantwortung Finanz-Konglomerate bedingen enge Kooperation transparente Regelung "regulatorisches Arbitrage- verhalten" wird unterbunden Spezial-Behörden effektiver und einfacher zu managen klar definierte Aufgaben besonderen Umständen wird Rechnung getragen objektbezogene Aufsicht fällt leichter näher am Geschäft Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

32 Von wo aus soll reguliert werden?
Unterabteilung des Finanz-ministeriums Hohes Durchsetzungs-vermögen geringe Unabhängigkeit schlechter Informationsstand Selbständige Behörde mittleres Durchsetzungs-vermögen größere Unabhängigkeit schlechter Informationsstand Unterabteilung der Zentralbank mittleres Durchsetzungs-vermögen Gefahr von Konflikten mit anderen Zielen Guter Informationsstand Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

33 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Regelung in Deutschland I Zum 1. Mai 2002 wurde die - selbständige - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gegründet. Sie vereinigt in sich die ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BaKred), das Versicherungswesen (BAV) und für den Wertpapierhandel (BAWe). Angelehnt ist sie an das Vorbild der englischen „Financial Services Authority, FSA“ (gegründet Ende 2001). Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

34 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Regelung in Deutschland II Nach einigem Kompetenzgerangel hat sich nun eine Aufgabenteilung zwischen Bundesbank und BAFin herausgebildet: Die BAFin übernimmt die alleinige Verantwortung für hoheitliche Maßnahmen, die Aufgaben der Bundesbank liegen im Bereich der operativen Tätigkeiten der Aufsicht (laufende Überwachung; Bundesbank hat Expertise, ist nah am Geschäft) Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote

35 Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote
Probleme: Wie gut sind Regulierer? Wer reguliert Regulierer? Antworten von Charles Goodhart am Donnerstag, dem , 12 Uhr, Hörsaal VI Prof. Dr. Rainer Klump - Dr. Michael H. Grote


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