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Maßnahmenprogramm der Landesregierung zur schnellen Hilfe für Unternehmen und Beschäftigte in der aktuellen Finanzkrise Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz.

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Präsentation zum Thema: "Maßnahmenprogramm der Landesregierung zur schnellen Hilfe für Unternehmen und Beschäftigte in der aktuellen Finanzkrise Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz."—  Präsentation transkript:

1 Maßnahmenprogramm der Landesregierung zur schnellen Hilfe für Unternehmen und Beschäftigte in der aktuellen Finanzkrise Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz Mainz, Hans-Jürgen Becker

2 Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH
Zentrales Wirtschaftsförderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz (Förderung aus einer Hand) Gesellschafter: Land Rheinland-Pfalz Geschäftsaufnahme 1994 Instrumente: Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen € 8,0 Mrd. Geschäftsvolumen in der Gruppe in 2008 Eigenkapital € 225 Mio., Bilanzgewinn € 4,5 Mio. Bilanzvolumen € 7,3 Mrd.

3 Agenda Ziele des Soforthilfeprogramms Instrumente Darlehen
Bürgschaften Voraussetzungen

4 2. Instrumente Erhöhung des Bürgschaftsrahmens des Landes von € 400 Mio auf € 800 Mio. Sonderbürgschafts- und –darlehensprogramm (Geschäftsbesorger ISB) Beschleunigung des Bürgschaftsverfahrens Einrichtung einer ressortübergreifenden „Koordinierungsstelle Unternehmerhilfe und Beschäftigungssicherung“ beim Wirtschaftsministerium, erreichbar unter Tel.: /

5 1. Ziele des Soforthilfeprogramms
Schnelle Hilfe für rheinland-pfälzische Unternehmen und deren Beschäftigte, die im Zuge der Finanzkrise unverschuldet in Liquiditätsprobleme geraten sind (alle Informationen, Details, Anträge auf

6 3. Darlehen Mittelstandsförderprogramm der ISB nur für Betriebsmittel
bis T€ 500 Darlehen mit 60%iger Haftungsfreistellung/Bürgschaft Antragstellung nur über Hausbank

7 4. Bürgschaften Verbürgung ausschließlich von Betriebsmittelkrediten (Liquidität) Verbürgung von bis zu 80 % Beantragung zunächst bis möglich Laufzeit max. 3 Jahre mit Möglichkeit der Prolongation Tilgung ratierlich oder am Laufzeitende schlankes Genehmigungsverfahren Bearbeitung innerhalb von 10 Bankarbeitstagen, wenn alle relevanten Unterlagen vorliegen Antragstellung nur über die Hausbank

8 5. Voraussetzungen tragfähiges Geschäftsmodell, keine Existenzgründer
intakte Eigenkapitalsituation, keine Überschuldung kein Unternehmen in Schwierigkeiten vor dem Beitrag der Gesellschafter (z.B. Privatsicherheiten, Reduzierung GF-Gehälter) Beitrag der Banken in Form von Tilgungsstundungen/ Tilgungsaussetzungen bei allen bestehenden Krediten Verbürgung nur von zusätzlichen Betriebsmittelkrediten Nachweis eines Umsatz- bzw. Auftragseinbruches von ca. 25 % im Zuge der Konjunkturkrise

9 6. Konditionen Einmaliges Bearbeitungsentgelt: bei Genehmigung: 1,5% des Bürgschaftsobligos, mind. € 250,-- Laufendes Bürgschaftsentgelt: 1,0% des Bürgschaftsobligos

10 7. Sicherheiten: Bankmäßige Sicherheiten Persönliche Haftung in angemessenem Umfang

11 8. KGG Handwerk/ISB-SHF - Erhöhung der Rückbürgschaftsquote des Bundes um 10% auf 49% für alle Gewährleistungen - Anhebung Bürgschaftsgrenze für 2009 und auf € 2 Mio. ab Risikoverteilung: bisher normal Soforthilfe Bund % % % Land % % % KGG/SHF 35% % ,5% ISB ,5% Genehmigung durch kl. Bewilligungsausschuss der KGG Handwerk bzw. durch GF ISB

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Hans-Jürgen Becker Tel.: /


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