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Veröffentlicht von:Wilma Eckelman Geändert vor über 10 Jahren
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BOS neue Funkrichtlinie vom 07.11.2000 sehr viele alte Regelungen treten damit außer Kraft
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BOS neue Funkrichtlinie keine starre Regelung - Landkreise können flexibel reagieren alte BOS Anträge ab sofort nicht mehr weiterleiten neue Anträge an RegTP zur Frequenzzuteilung weiterleiten Übergangsfrist bis 31.12.2005
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BOS neue Funkrichtlinie Betreiber der Funkverkehrskreise im 4 m Wellenbereich BOS neue Funkrichtlinie Betreiber der Funkverkehrskreise im 4 m Wellenbereich kreisfreie Städte Landkreise Berufsfeuerwehren usw.
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BOS neue Funkrichtlinie BOS neue Funkrichtlinie Funkverkehrkreise der Berechtigten (Landkreise) werden eingegliedert z. Beispiel –gemeindliche Feuerwehren –Werkfeuerwehren (Ortsteil) Feuerwehren einer Gemeinde bilden ein gemeinsames Funknetz
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BOS neue Funkrichtlinie BOS Anträge neuer Form sind zu stellen für - ortsfeste Landfunkstellen Relaisfunkstellen erstmalige Nutzung einer BOS- Frequenz in einem Gebiet die erste Veränderung im bestehenden Netz BOS Funkanlagen in Luftfahrzeugen
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BOS neue Funkrichtlinie Frequenzzuteilung durch die RegTP - unabhängig von der Art und Anzahl der im Funknetz betriebenen Funkanlagen anschließend - keine Anträge mehr für mobile Fahrzeug - Funkanlagen
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BOS neue Funkrichtlinie Bisherige Genehmigungen verlieren nicht ihre Gültigkeit bis die erste Änderung eintritt
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BOS neue Funkrichtlinie Chance nutzen Bestandsänderung der Funkanlagen - der Betreiber des Funkverkehrskreises ist zu unterrichten Rufnamenzuteilung - Vergabe sollte nur durch den Betreiber erfolgen...
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BOS neue Funkrichtlinie Chance nutzen Gerätewechsel oder Fahrzeugwechsel - Meldung an Betreiber sollte erfolgen Handfunkgeräte im 4 m- Wellenbereich - Regelung durch Betreiber erforderlich
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BOS neue Funkrichtlinie Meldepflicht – einmal jährlich die Anzahl der betriebenen Funkstellen nicht Meldepflichtig sind Meldeempfänger
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BOS neue Funkrichtlinie Chance nutzen BOS neue Funkrichtlinie Chance nutzen Abstimmung durch FB 7 Vergabe der Funkrufnamen Bestandsänderung der Funkgeräte Meldepflicht bei Gerätewechsel oder Wechsel der taktischen Einheit Zustimmung für Handfunkgeräte im 4 m Band
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