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Sportförderung des Freistaates Bayern

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Präsentation zum Thema: "Sportförderung des Freistaates Bayern"—  Präsentation transkript:

1 Sportförderung des Freistaates Bayern
Änderung der Übungsleiterbezuschussung in eine Vereinspauschale (zum 1. Januar 2006)

2 Ziele der neuen Förderung
Verwaltungsvereinfachung Planungssicherheit für Staat und Verein ??? Verstärkte Förderung der Jugendarbeit Qualitätssicherung

3 Förderumfang der Pauschale
Übungsleiter Großgeräte Sportbetriebspauschale

4 Fördervoraussetzungen
Mitglied beim Bayerischen Landessportverband, dem Bayerischen Sportschützenbund oder dem Oberpfälzer Sportschützenbund Aktive Jugendarbeit (Anteil der Jugendlichen bis einschl. 26 Jahren) Jugendanteil von mindestens 10% der Gesamtmitgliederzahl Mitgliederzahl ist zum 1. Januar des jeweiligen Antragsjahres anzugeben (muss mit den Angaben der Bestandserhebung des BLSV, BSSB übereinstimmen) Max. 4% der aktiv eingesetzten Übungsleiterlizenzen zur Gesamtmitgliederzahl werden gefördert Mindestzuschussvoraussetzung bei 500 ME

5 Was ist zu beachten (1)!!! Mitgliederzahlen zum 1. Januar (Übereinstimmung mit BLSV,BSSB-Bestandserhebung) Beitrags-Ist-Aufkommen zum Original-Lizenzen bzw. Mitteilung bei Lizenzteilung Nur aktive Übungsleiterlizenzen können gewertet werden Mehrfachlizenzen eines Übungsleiters werden gewertet (z.B. A-Lizenz und F-Lizenz somit 2 x 650 Punkte) wenn Übungsstunden in beiden Lizenzarten gehalten werden.

6 Was ist zu beachten (2)!!! Max. Lizenzteilung auf 2 Vereine
Zusatzlizenzen werden mit 325 Punkten gewertet (Lizenzteilung ist nicht möglich) Lizenz muss im Bewilligungsjahr gültig sein. Entsprechende Fortbildungsmaßnahmen sind nachzuweisen Keine Übungsleiterbestätigung mehr erforderlich Abgabefrist 1. März 2006 – Vollständiger Antrag Vereinsvorsitzender trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben

7 Beispiel für max. 4% Lizenzen
Erwachsene Mitglieder: 980 Sonstige Mitglieder: Übungsleiterlizenzen: 57 gültige anerkannte Lizenzen (nur beim Verein A eingesetzt) 4 gültige anerkannte „halbe“ Lizenzen => Gesamtmitgliederzahl: => daraus 4% = 58,8 Damit können max. 59 Lizenzen in die Berechnung mit einfließen Berechnung: x 10 + (57 x x 325) = ME Zurück

8 Berechnungsverfahren
Berechnungsformel: Erwachsene Mitglieder + Jugendliche x 10 + Eingesetzte Übungsleiterlizenzen x 650 (max. 4%) = ME (Mitgliedereinheiten) Beispiel: 980 Erwachsene 490 Jugendliche 57 Volllizenzen x 10 + (57 x 650) = ME x (Fördereinheit) ?=xxx €

9 Antragsverfahren/Bewilligung
Die Vereine beantragen die Gewährung der Vereinspauschale bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/Kreisfreie Stadt) Antrag muss spätestens am 1. März des Zuwendungsjahres eingegangen sein. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden Bewilligung und Auszahlung der Mittel erfolgt nach der Mitteilung der FE durch das Kultusministerium durch die Kreisverwaltungsbehörden

10 Ausgleichsregelung Zur Vermeidung existenzgefährdender Veränderungen bei der Umstellung der Sportförderung auf das pauschalierte Verfahren gilt, befristet bis zum folgende Regelung: Übersteigt der Förderbetrag die im Jahr 2005 bewilligte Zuwendung für Übungsleiter um mehr als 20%, so ist die Förderung auf diesen Betrag zu begrenzen. Die einbehaltenen Mittel werden von den Kreisverwaltungsbehörden auf die Vereine, deren Förderbetrag die im Jahr 2005 bewilligte Zuwendung für Übungsleiter unterschreitet, im Verhältnis zur jeweiligen Unterschreitung verteilt.

11 Förderjahr/Antragsgrundlage
2003 2004 2005 2006 ÜL-Std. 2002 ÜL-Std. 2003 ÜL-Std. 2004 ÜL-Std. 2005 Lizenzen Antragsgrundlage Bis zum Jahr 2005 war die Antragsgrundlage für die jeweilige Förderung die ÜL-Stundenabrechnung aus dem Vorjahr. Die bisherigen Übungsleiterzuwendungen sind mit Ablauf des außer Kraft getreten. Ab dem Jahr 2006 ist die Antragsgrundlage die Anzahl der vorgelegten Lizenzen. Den Vereinen geht durch diese Änderung dennoch kein Förderjahr verloren!!!

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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