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Die gymnasiale Oberstufe

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Präsentation zum Thema: "Die gymnasiale Oberstufe"—  Präsentation transkript:

1 Die gymnasiale Oberstufe
Einführungsphase, Qualifikationsphase und Abiturprüfung

2 Was ist die gymnasiale Oberstufe?
In der gymnasialen Oberstufe wird der Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fortgesetzt und mit der Abiturprüfung abgeschlossen. Sie besteht aus: der Einführungsphase EP (Jgst. 11) der Qualifikationsphase Q1 und Q2 (Jgst.12 und 13) und der Abiturprüfung.

3 Dauer der gymnasialen Oberstufe
In der Regel drei Jahre Eine Jahrgangsstufe der gymnasialen Oberstufe kann wiederholt werden. Dadurch verlängert sich der Besuch um ein Jahr.

4 Auslandsaufenthalt Schülerinnen und Schüler, die nach der Klasse 10 für ein halbes oder ein (ganzes) Jahr ins Ausland gehen, setzen nach ihrer Rückkehr ihre Schullaufbahn in der Jgst bzw. (Jgst.12 (Q11 )) fort, falls ihre Leistungen in der Klasse 10 bestimmten Anforderungen genügen. Es muss vor dem Auslandsaufenthalt ein Antrag bei derjenigen Schule gestellt werden, die nachher besucht wird.

5 Latinum Latein ab Klasse 7 muss bis zum Ende von EP (Jgst.11) fortgesetzt werden. Eine ausreichende Kursabschlussnote genügt zum Erwerb des Latinums. Latein ab Klasse 9 muss bis Q12 (12.2) fortgesetzt und mit mindestens glatt ausreichend abgeschlossen werden. Latein kann in Q1 mündlich gewählt werden.

6 Unterrichtsfächer Die Unterrichtsfächer der gymnasialen Oberstufe werden drei Aufgabenfeldern zugeordnet: I. dem sprachlich-literarisch künstlerischen II. dem gesellschaftswissenschaftlichen III. dem mathematisch naturwissenschaftlich-technischen Religionslehre und Sport werden keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

7 Fächer des Feldes I Deutsch Englisch Französisch Latein Spanisch Kunst
Musik Literatur

8 Fächer des Feldes II Geschichte Sozialwissenschaften Erdkunde
Philosophie

9 Fächer des Feldes III Mathematik Biologie Chemie Physik Informatik

10 Relevanz der Aufgabenfelder
Jedes der drei Aufgabenfelder muss in allen Schullaufbahnen durchgängig bis zur Abiturprüfung durch bestimmte Belegungsverpflichtungen und der Wahl der Abiturfächer repräsentiert sein.

11 Grundkurse In der Einführungsphase EP werden nur Grundkurse mit 3 Wochenstunden erteilt. Ausnahme: Spanisch neu wird bis zum Abitur 4-stündig unterrichtet. Bei Förderbedarf können 2-std. unbenotete Angleichungskurse in E und M belegt werden (Für RS und HS).

12 Grund- Leistungs- und Projektkurse
In der Qualifikationsphase gibt es : 5-stündige Leistungskurse 3-stündige Grundkurse (Regelfall) 4-stündige Grundkurse (Spanisch neu) eventuell: 2-std. Projektkurse mit Anbindung an ein Referenzfach

13 Erreichbare Abschlüsse I
Durch die Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 erhält man den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach Jgst. 11 (wird nur in NRW und vier weiteren Bundesländern anerkannt).

14 Erreichbare Abschlüsse II
Schüler, die frühestens nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase das Gymnasium verlassen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jgst. 12.

15 Erreichbare Abschlüsse II
Nach bestandener Abiturprüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende der Jgst. 13 die allgemeine Hochschulreife.

16 Beratung der Schüler Die Schule informiert und berät die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten in zentralen Informationsveranstaltungen und auch individuell. Fächerwahl und Belegungsverpflichtungen: Jahrgangsstufenteam Fachspezifische Fragen: Fachlehrer

17 Planung der Schullaufbahn (1)
Jede Schülerin und jeder Schüler kann im Rahmen bestimmter Belegungsverpflichtungen und dem Angebot der Schule ihre/seine Schullaufbahn individuell gestalten. Durch die Fächerwahl in EP (Jgst.11) wird die weitere Schullaufbahn wesentlich bestimmt.

18 Planung der Schullaufbahn (2)
Zentrale Vorgaben: Belegung von mind. 10 GK in der EP Belegung von 8 LK und mind. 25 GK in der Qualifikationsphase

19 Belegverpflichtung in der EP (1)
Aufgabenfeld I 1. Deutsch 2. eine aus SI fortgeführte Fremdsprache 3. Kunst oder Musik Aufgabenfeld II 4. Ein gesellschaftswissenschaftliches Fach

20 Belegverpflichtung in der EP (2)
Aufgabenfeld III 5. Mathematik 6. ein naturwissenschaftliches Fach Außerhalb der Aufgabenfelder: 7. Religionslehre (oder Philosophie) 8. Sport

21 Belegverpflichtung in der EP (3)
9. Schwerpunktfach: Zusätzlich zu den bereits gewählten Fächern muss entweder eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld gewählt werden.

22 Belegverpflichtung in der EP (4)
10. Zu den bis jetzt gewählten Fächern muss ein zehntes, völlig frei wählbares Fach bestimmt werden. Für das Latinum wird Latein als 11. Fach gewählt. L7 wird bis Ende 11.2 fortgesetzt, Abschlussnote mindestens ausreichend und L9 wird bis Ende 12.2 fortgesetzt, Abschlussnote mindestens glatt ausr.

23 Klausurverpflichtung in der EP
In folgenden Fächern müssen Klausuren geschrieben werden: D alle FS (In einer mod. FS kann eine Kommuni-kationsprüfung eine Klausur ersetzen) Ein gesellschaftswissenschaftliches Fach M eine Naturwissenschaft

24 Zentrale Vergleichsklausuren
Für G9 empfohlen: In den Fächern D und M werden am Ende der EP zentrale Vergleichsklausuren geschrieben.

25 Belegverpflichtung in Q1 und Q2 (1)
Jeder Schüler wählt 2 Leistungskurse. Einer der Leistungskurse muss D, eine fortgeführte FS (E,F), M oder eine Naturwissenschaft sein. Das andere Leistungskursfach ist im Rahmen der Möglichkeiten der Schule frei wählbar. Nicht wählbar: L, S, PL, IF, KR, ER, SP,

26 Belegverpflichtung in Q1 und Q2 (2)
Bis zum Ende der Jahrgangsstufe 13 müssen folgende Fächer fortgeführt werden: D eine FS (fortgeführt oder neu einsetzend) ein gesellschaftswissenschaftliches Fach Mathematik ein naturwissenschaftliches Fach eine 2. FS oder ein Fach aus dem Feld III Sport

27 Belegverpflichtung in Q1 und Q2 (3)
Weitere Belegverpflichtungen: 2 Kurse KU, MU oder LI (Q1) 2 Kurse RE oder PL als Ersatz für RE In Q2: 2 Kurse GZ, falls in Q1 GE nicht belegt 2 Kurse SZ, falls in Q1 SW nicht belegt

28 Belegverpflichtung in Q1 und Q2 (4)
In der Qualifikationsphase müssen insgesamt mindestens 33 anrechenbare Kurse nachgewiesen werden (8 LK und 25 GK). anrechenbar sind Leistungs-, Grund- und Projektkurse.

29 Wahl der Abiturfächer (1)
1. und 2. Abiturfach sind die beiden Leistungskursfächer 2 der Fächer D, FS, M müssen Abiturfächer sein Die Abiturfächer müssen alle 3 Aufgabenfelder abdecken

30 Wahl der Abiturfächer (2)
Religion als Abiturfach kann das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld abdecken. Das 3. und 4. Abiturfach werden zu Beginn der Q2 (Jgst. 13) festgelegt.

31 Klausurverpflichtung von Q1 bis Q21
alle 4 Abiturfächer D M eine FS und eine weitere FS, falls Bereich I Schwerpunkt ist eine Gesellschaftswissenschaft, falls Religion als Abiturfach nicht garantiert ist Ein Fach aus Ber. III, falls Schwerpunkt

32 Facharbeit In Q1 schreiben alle Schülerinnen und Schüler eine Facharbeit, die eine Klausur in diesem Fach ersetzt. Sie ist selbstständig zu verfassen. Ziel ist die Erlernung wissenschafts-propädeutischer Arbeit. Themen- und Materialsuche, Ordnen des Materials und Erstellung eines 8-12 Seiten langen Textes sind Aufgaben der FA.

33 Beispiel einer Schullaufbahn
Fach/Abi 11.1 11.2 12.1 12.2 13.1 13.2 1 D (2.) s L 2 E (1.) 3 S1 4 KU m 5 GE GZ 6 SW (4.) 7 M 8 CH (3.) 9 eR 10 SP 11 L7


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