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Die Steuerberatung im HGV

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Präsentation zum Thema: "Die Steuerberatung im HGV"—  Präsentation transkript:

1 Die Steuerberatung im HGV
HGV-Fachtagungen Die Steuerberatung im HGV Oberkalmsteiner Klaus HGV-Bozen Schlachthofstr. 59/I – BOZEN Tel Fax

2 Die Steuerberatung im HGV
Allgemeine Informationen

3 Die Steuerberatung im HGV
Buchhaltung und MwSt-Erklärungen Landesweit für Mitgliedsbetriebe: - 450 OB-Betriebe (ordentliche/doppelter Buchhaltung) - 850 VB-Betriebe (vereinfachte Buchhaltung).

4 Die Steuerberatung im HGV
OB-Betriebe Wahl bei der Buchhaltungserfassung zwischen 3 verschiedenen Möglichkeiten: Erfassung im HGV-Büro Buchhaltung im Hause: ein HGV-Mitarbeiter kommt einmal pro Monat in den Betrieb und erfasst dort mit Laptop die Buchhaltung Online Buchhaltung: das Mitglied bucht selbst vom eigenen Betrieb aus.

5 Die Steuerberatung im HGV
BILANZ-ONLINE Bilanzdaten im 3-Jahresvergleich vom eigenen Computer aus; Bilanzdaten steuerlich und betriebswirtschaftlich aufbereitet Kennzahlen und Ampeln Kosten und Entwicklung Reingewinn kann selbst gesteuert werden. Bilanzerstellung für alle OB-Betriebe und Bilanzbegleitbericht für alle Kapitalgesellschaften.

6 Die Steuerberatung im HGV
Steuererklärungen und Branchenstudien Landesweit Steuererklärungen: Steuererklärungen für Einzelpersonen - 350 Steuererklärungen für Gesellschaften

7 Die Steuerberatung im HGV
Steuerliche Check’s unterm Jahr Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten Beratung bei Gründung von Familienbetrieben und Gesellschaften Analyse Ergebnis Branchenstudie

8 Die Steuerberatung im HGV
Mitarbeiter ca. 55 Mitarbeiter in der Steuerberatung (davon ca. 10 Teilzeiter bzw. freie Mitarbeiter) Betreuung erfolgt durch ein 2er -Team bzw. 3er -Team

9 Die Steuerberatung im HGV
Steuerrechtliche Informationen

10 Steuerliche Neuerungen
Kunden- und Lieferantenliste (telematischer Versand) Kontrolle, ob alle Rechnungen sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer verbucht werden Querkontrolle zwischen Verkäufer (ausgestellte Rechnungen) und Käufer (verbuchte Eingangsrechnungen) mittels Computer

11 Steuerliche Neuerungen
Für 2006 im Gastgewerbe nur Lieferantenliste Für 2007 auch Kundenliste (bei Ausgangs- rechnungen Steuernummer verlangen) Weitergabe von Firmenkarten (z.B. Metrokarte) unbedingt vermeiden Telematischer Versand, dadurch schnelle Verfügbarkeit der Daten Termin: 30. April des darauf folgenden Jahres (für 2006 auf Herbst 2007, bzw. Frühjahr 2008 aufgeschoben)

12 Steuerliche Neuerungen
Betriebsgebäude Keine Abschreibung mehr für das Grundstück, auf welchem das Gebäude steht Bewertung des Grundstückes Weniger Abschreibungen Höherer Reingewinn

13 Steuerliche Neuerungen
Kraftfahrzeuge Urteil EU-Gerichtshof : MwSt.-Abzug für Kauf, Leasing und Spesen auf alle Fahrzeuge zulässig (jedoch nur für den betrieblich genutzten Anteil):

14 Steuerliche Neuerungen
Antrag auf MwSt-Rückvergütung: Betreffend den Zeitraum – (Datum Urteil) Rückvergütungsbetrag: 30 % bzw. 25 % der bezahlten MwSt. bei Kauf und Leasing, 40% der bezahlten MwSt. auf alle Fahrzeugspesen Aufwendige Berechnung: vom MwSt.-Guthaben müssen die eingesparten Steuern abgezogen werden Einreichtermin: ursprünglich 20. April 2007 nun aufgeschoben auf 20. September 2007

15 Steuerliche Neuerungen
Einkommensteuer und IRAP: kein Kostenabzug und keine Abschreibung mehr möglich Höherer Reingewinn Zukünftige steuerliche Entwicklung bezüglich MwSt. und Kostenabzug Als LKW verkappten Luxusautos gelten nun als PKW, auch wenn sie als Lieferwagen zugelassen sind: im Kraftfahrzeugsschein (J) = N1 und (J.2) = F0. Verhältnis Motorleistung zum Ladegewicht größer als 180 Weiterhin als LKW, falls weniger als 4 Sitzplätze

16 Steuerliche Neuerungen
Telefonspesen Gleichstellung des Festnetzes und der Handys bezüglich Einkommenssteuer Einschränkung des Abzuges der Telefonausgaben: nur mehr 80% abzugsfähig. Bezüglich Mehrwertsteuer Bestimmungen unverändert: die MwSt. bei Festnetz voll abziehbar die MwSt. bei Handy nur zu 50 % abziehbar

17 Steuerliche Neuerungen
Branchenstudien (Studi di settore) Verstärkte Kontrollen bezüglich Falsch- angaben Drastische Erhöhung der Strafen bei Falschangaben Regel „2 von 3 Jahren Mindestumsatz erreicht“ bei OB-Betrieben gilt nicht mehr Neue „supercongruità“: falls dieser Mindestumsatz erreicht wird, erhält man eine Freigrenze bei eventuellen Steuerermittlungen.

18 Steuerliche Neuerungen
Mitteilung der Tageseinnahmen ab Dezember 2007: Telematische Meldung der Tageseinnahmen: entweder über einen Intermediär oder mittels neuer Registrierkassen (mit Direktverbindung zur Agentur der Einahmen)

19 Steuerliche Neuerungen
monatlich für Betriebe mit monatlicher MwSt.-Abrechnung vierteljährlich für Betriebe mit trimestraler MwSt.-Abrechnung

20 Steuerliche Neuerungen
Steuerguthaben auf Energiespar- maßnahmen Steuerabsetzbetrag von 55% der Ausgaben Je nach Art der Maßnahme ist ein Höchstbetrag von ,00 (z.B. Austausch der Heizungsanlage) bis zu ,00 (Sanierung des gesamten Gebäudes im Bezug auf Wärmeverlust) vorgesehen Aufteilung des Steuerguthabens auf 3 Jahre

21 Steuerliche Neuerungen
Gilt bis zum Gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer Erhebliche Auflagen: Meldung der Arbeiten an das staatliche Amt (ENEA) Gutachten von einem Techniker Zahlung innerhalb 2007, wobei bei Privatpersonen alles mit Banküberweisung erfolgen muss.


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