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Die Anwendung des EU-Rechts in den nationalen Gerichten

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Präsentation zum Thema: "Die Anwendung des EU-Rechts in den nationalen Gerichten"—  Präsentation transkript:

1 Die Anwendung des EU-Rechts in den nationalen Gerichten
& Das Vorabentscheidungsverfahren bei dem Europäischen Gerichtshof Cristian Pup Richter BerufungsgerichtTemeswar Rumänien .

2 3 Fehler, die vermieden werden müssen
Die Tat, dass das EU-Recht angewendet werden muss, wenn der nationale Richter es ex officio anwenden sollte Eine Anfrage für eine Vorabentscheidung machen, wenn das EU-Recht in der Sache nicht angewendet werden kann. Der Europäische Gerichtshof nicht befassen, wenn eine solche Befassung nötig ist.

3 1. Die Anwendung des EU-Rechts in den nationalen Gerichten

4 Die Quellen des EU-Rechts
Schriftliche Quellen: Verträge: TEU, TFEU, Euratom, Accession, Association, EGM, etc. Sekundärgesetzgebung: Verordnungen, Richtlinien Beschlusse der EU-Institutionen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Nicht schriftliche Quellen: Allgemeine Prinzipien Die konstitutionelle Praxis und Tradition der EU-Länder

5 Wesentliche Aspekte des EU-Rechts
Die direkte Anwendung des großten Teils des EU-Rechts Die direkte Wirkung der Richtlinien, die klar, genau und unbedingt sind Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht Einheitliche Anwendung des EU-Rechts in der ganzen EU

6 Die Rolle des nationalen Richters
Das EU-Recht, immer wenn das die rechtliche Grundlage des Verfahrens ist, anzuwenden – manchmal auch ex officio!) Den Europäischen Gerichtshof zu befassen, wenn es nötig ist, mit einer Anfrage für eine Vorabentscheidung

7 Auslegung des staatlichen Rechts gemäß dem EU-Recht
Die Verpflichtung des staatlichen Richters diejenige Auslegungsmethode auszuwählen, die das staatliche Recht an das EU-Recht anpasst (ECJ:Pfeiffer 2004), einschließlich: Die Verpflichtung, diejenige Auslegungsmethode auszuwählen, die ”…die Anwendung der staatlichen Norm so viel beschränkt, dass si an die europäische Norm anpasst … ” (Pfeiffer, para 116)

8 Die Verpflichtung die staatliche Norm, die gegen die EU-Gesetze verstoßt, auszuschalten
Wesentlich: EuGH Simmenthal (1978): Das staatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, ist gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste .

9 EU-Recht Beschränkungen
Zeitlich Räumlich Wesentlich C-310/10 Agafitei Persönlich

10 Menschenrechte I “… gemäß Art. 51 Abs. (1) von der Charta der Grundrechte, gilt die Charta nur ‘für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union’.” “Gemäß Art. 267 aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, entscheidet der Europäische Gerichtshof nicht hinsichtlich der Auslegung von internationalen Gesetzen, außer dem EU-Rahmen, die für EU-Staaten verbindlich sind” C-134/12 Nationale Vereinigung der Polizei

11 Menschenrechte II “ …gemäß Art. 6 Abs. (1) des EU-Vertrags, erkennt die Union die Rechte, Freiheiten, und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte niedergelegt sind...und sind die Charta der Grundrechte und die Verträge rechtlich gleichrängig.” C‑92/09 Schecke

12 2. Wann sollte es entschiedet werden eine Anfrage für eine Vorabentscheidung zu machen

13 Art. 267 AEUV a) über die Auslegung der Verträge,
Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet im Wege der Vorabentscheidung a) über die Auslegung der Verträge, b) über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Wird eine derartige Frage einem Gericht eines Mitgliedstaats gestellt und hält dieses Gericht eine Entscheidung darüber zum Erlass seines Urteils für erforderlich, so kann es diese Frage dem Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen.

14 Das EU-Rechtssystem Jedes nationale Gericht ist ein EU-Gericht
Der Grundsatz der nationalen Verfahrensautonomie enthält die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität Jedes nationale Gericht ist Hüter der europäischen Justiz

15 Wann ist die Anfrage für Vorabentscheidung verbindlich?
1. Wenn es zweifelhaft ist, ob das EU-Recht gilt oder nicht (d.h. wenn man glaubt, dass es nicht anwendbar ist) 2. Wenn ein nationales Gericht entscheidet als letztinstanzliches Gericht (d.h. Wenn es keinen ordentlichen Rechtbehelf mehr gibt) und die Antwort hinsichtlich der Anwendbarkeit des EU-Rechts ist nicht (a) offensichtlich, deutlich [acte clair] oder (b) schon beigelegt durch eine frühere Entscheidung des Eu-GHs[acte éclairé]. NB: Köbler

16 Wann kann der Europäische Gerichtshof angerufen werden?
In allen Sachen der nationalen Gerichten, ungeachtet der Rechtsprechung, wenn es um das EU-Recht geht

17 Wann sollte der Europäischen Gerichtshof angerufen werden
Wann sollte der Europäischen Gerichtshof angerufen werden? (Wann sollte die erste Instanz einbeziehen?) Wenn eine EU rechtliche Bestimmung für den Rechtsstreit entscheidend ist und es keine berechtigte Zweifel darüber gibt (no ‘educated guess’ is possible). Wenn es eine angemessene Wartezeit bis zur Antwort des EuGHs gibt. Wenn die Parteien bestehen auf den Anruf des EuGHs (!?) Wenn die rechtliche Sache im Rahmen der EU außer dem Streit gelöst werden muss Wenn es keinen anderen ähnlichen Anruf beim EuGH (!?) Wenn das nationale Recht vielleicht den EU Bestimmungen nicht entspricht (?) Wenn der Zustand des Streits schon bestimmt wurde – N.B.vorzugsweise.

18 3. Wie wird einen Anruf abgefasst?

19 Rechtliche Quellen hinsichtlich des EuGHs
Art. 267 AEUV Die Satzung des EuGHs (Protokol Nr. 3 AEUV): Art. 23 und 23a Verfahrensregeln (JO 2009 L24, S.8): Art.103 und 104b Information Note (JO 2009 C297, p.1)

20 Ziel des Anrufs beim EuGh
Es erlaubt den EU-Ländern das ihnen durch Art. 23 aus der Satzung verliehene Recht anzuwenden – (Bemerkungen zu machen und in das Verfahren zu intervenieren) Es erlaubt dem EuGH der nationalen Instanz eine nützliche Antwort als Lösung anzubieten C-42/07 Liga Portuguesa, paras 40 and 41

21 Wesentliche Elemente Beschreibung des Zustands (einschließlich Vermutungen und Hypothesen) Das nationale anwendbare Gesetz (einschließlich die Ziele/Präambel der relevanten nationalen Gesetze) EU rechtliche Bestimmungen, die als relevant gelten, einschließlich die Beziehung zwischen diesen und den Fakten, bzw. das interne Recht Die letzte Frage/ letzten Fragen Euroquod Modell - C-202/11 Las

22 Sonderelemente Arguments of the parties
Suggested answer to the questions asked

23 Andere Beispiele von Anrufen I

24 Andere Beispiele von Anrufen II
C-5/11 Donner – Bundesgerichtshof (DE) C-202/11 Las – Arbeidsrechtsbank, Antwerpen (BE)

25 Empfehlungen hinsichtlich der Abfassung
Erbitten Sie den Streitparteien ein Anrufsprojekt abzufassen (?) Konzentrieren Sie sich auf die Besonderheiten der anhängigen Rechtssache/des anhängigen Streits und auf alles was Sie brauchen um eine Lösung zu finden Beachten Sie die rechtlichen Grenzen des EuGHs in diesem Bereich Beachten Sie dass den Anruf in allen Amtssprachen der EU – 24 übersetzt wird Lesen Sie alle innerstaatlichen Gesetze durch und erklären/definieren Sie eine mögliche Auslegung der verwendeten Fachtermini/ verwenden Sie die Definitionen

26 Dringende Rechtssachen
Art. 104a RP: beschleunigtes Verfahren Art. 104b RP: dringendes Verfahren (Titel V, Teil III des AEUVs) Art. 55(2) RP: Priorität

27 Was passiert nach dem Anruf beim EuGH?
Gibt es einen Rechtsbehelf gegen den Anruf? Anfragen hinsichtlich zusätzlichen Informationen vom EuGH? (RP Art. 54a, 104(5)) Unzulässigkeit? (RP Art 92) Deutliche Antowort? Art 104(3) RP C-102/10 Bejan Die Möglichkeit der Verbindung mit einer anderen Rechtssache oder der Aussetzung bis einer Entscheidung in einer ähnlichen Rechtssache

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32 Hvala Danke Mulțumesc Cristian Pup


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