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Pflichtübung aus Europarecht 26. März 2014

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Präsentation zum Thema: "Pflichtübung aus Europarecht 26. März 2014"—  Präsentation transkript:

1 Pflichtübung aus Europarecht 26. März 2014
Dr. Marie-Therese Richter, BA, LL.M.

2 Programm 2. Stunde Test Nachbesprechung alter Test
Wiederholung Warenverkehrsfreiheit Vorabentscheidungsverfahren Nichtigkeitsklage Übungsfälle

3 Übersicht Verfahren Vorabentscheidungsverfahren Nichtigkeitsklage
Untätigkeitsklage Vertragsverletzungsklage Haftung

4 Vorabentscheidungsverfahren
Art 267 AEUV Auslegung der Verträge Auslegung und Gültigkeit der Handlungen der Unionsorgane Judizieller Dialog

5 Gericht (Nordsee) Eines MS Unabhängige und weisungsfreie Richter Zuständigkeit gesetzlich vorgeschrieben Auf ständiger Basis eingerichtet Entscheidet nach Rechtsnormen

6 Jedes Gericht KANN Frage vorlegen
Letztinstanzliche Gerichte MÜSSEN vorlegen -> konkrete Betrachtungsweise Ausnahmen von Pflicht (CILFIT) Nicht entscheidungserheblich Gesicherte Rspr Keine vernünftigen Zweifel

7 Verfahren Ablauf: Nationaler Richter entscheidet – Aussetzung -> entscheidet unter Rechtsansicht des EuGH Vereinfachtes Verfahren, Beschleunigtes Verfahren, Eilverfahren Bindung: Gültigkeit erga omnes, ex tunc Auslegung im Effekt auch

8 Nichtigkeitsklage Art 263 AEUV
Anfechtbare Akte Passivlegitimation Zuständigkeit Aktivlegitimation Frist Begründetheit Wirkungen

9 Anfechtbare Akte Alle Handlungen der Unionsorgane, die Rechtswirkungen gegenüber Dritten haben Nicht Primärrecht Nicht bestätigende, vorbereitende Entscheidungen Nicht inexistente Akte

10 Passivlegitimation Unionsorgane Insbesondere Europäisches Parlament

11 Zuständigkeit Art 256 AEUV iVm Art 51 Satzung EuG zuständig für Klagen von nat und jur Personen Wenn falsches Gericht -> verwiesen

12 Aktivlegitimation Privilegierte Kläger Semiprivilegierte Kläger
Nichtprivilegierte Kläger: nat & jur Personen Adressat Unmittelbar und individuell betroffen Rechtsakt mit VOcharakter und unmittelbar betroffen

13 Individuelle Betroffenheit:
Plaumann Formel Vorschlag AG Jacobs in Union de Pequenos Agricultores Vorschlag EuG in Jégo Quéré Ablehnung EuGH in UPA und Rechtsmittel in Jégo Quéré -> neue Bestimmung seit Lissabon

14 Frist 2 Monate - Ab Bekanntgabe der Handlung - Ihrer Mitteilung an Kläger - Oder Kenntnis durch Kläger Plus 10 Tage für Übermittlung

15 Begründetheit Unzuständigkeit Verletzung wesentlicher Formvorschriften
Verletzung der Verträge oder einer bei seiner Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm Ermessensmissbrauch

16 Wirkung Gestaltungsurteil Ex tunc und erga omnes uU zeitliche Beschränkung und teilweise Annullierung

17 Übungsfall 5 EU 200 Mio Euro

18 Prüfungsschema Anfechtbare Akte Passivlegitimation Zuständigkeit
Aktivlegitimation Frist Begründetheit Wirkungen


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