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Veröffentlicht von:Carl Schicker Geändert vor über 10 Jahren
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Pflichtübung aus Europarecht 26. März 2014
Dr. Marie-Therese Richter, BA, LL.M.
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Programm 2. Stunde Test Nachbesprechung alter Test
Wiederholung Warenverkehrsfreiheit Vorabentscheidungsverfahren Nichtigkeitsklage Übungsfälle
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Übersicht Verfahren Vorabentscheidungsverfahren Nichtigkeitsklage
Untätigkeitsklage Vertragsverletzungsklage Haftung
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Vorabentscheidungsverfahren
Art 267 AEUV Auslegung der Verträge Auslegung und Gültigkeit der Handlungen der Unionsorgane Judizieller Dialog
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Gericht (Nordsee) Eines MS Unabhängige und weisungsfreie Richter Zuständigkeit gesetzlich vorgeschrieben Auf ständiger Basis eingerichtet Entscheidet nach Rechtsnormen
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Jedes Gericht KANN Frage vorlegen
Letztinstanzliche Gerichte MÜSSEN vorlegen -> konkrete Betrachtungsweise Ausnahmen von Pflicht (CILFIT) Nicht entscheidungserheblich Gesicherte Rspr Keine vernünftigen Zweifel
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Verfahren Ablauf: Nationaler Richter entscheidet – Aussetzung -> entscheidet unter Rechtsansicht des EuGH Vereinfachtes Verfahren, Beschleunigtes Verfahren, Eilverfahren Bindung: Gültigkeit erga omnes, ex tunc Auslegung im Effekt auch
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Nichtigkeitsklage Art 263 AEUV
Anfechtbare Akte Passivlegitimation Zuständigkeit Aktivlegitimation Frist Begründetheit Wirkungen
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Anfechtbare Akte Alle Handlungen der Unionsorgane, die Rechtswirkungen gegenüber Dritten haben Nicht Primärrecht Nicht bestätigende, vorbereitende Entscheidungen Nicht inexistente Akte
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Passivlegitimation Unionsorgane Insbesondere Europäisches Parlament
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Zuständigkeit Art 256 AEUV iVm Art 51 Satzung EuG zuständig für Klagen von nat und jur Personen Wenn falsches Gericht -> verwiesen
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Aktivlegitimation Privilegierte Kläger Semiprivilegierte Kläger
Nichtprivilegierte Kläger: nat & jur Personen Adressat Unmittelbar und individuell betroffen Rechtsakt mit VOcharakter und unmittelbar betroffen
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Individuelle Betroffenheit:
Plaumann Formel Vorschlag AG Jacobs in Union de Pequenos Agricultores Vorschlag EuG in Jégo Quéré Ablehnung EuGH in UPA und Rechtsmittel in Jégo Quéré -> neue Bestimmung seit Lissabon
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Frist 2 Monate - Ab Bekanntgabe der Handlung - Ihrer Mitteilung an Kläger - Oder Kenntnis durch Kläger Plus 10 Tage für Übermittlung
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Begründetheit Unzuständigkeit Verletzung wesentlicher Formvorschriften
Verletzung der Verträge oder einer bei seiner Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm Ermessensmissbrauch
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Wirkung Gestaltungsurteil Ex tunc und erga omnes uU zeitliche Beschränkung und teilweise Annullierung
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Übungsfall 5 EU 200 Mio Euro
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Prüfungsschema Anfechtbare Akte Passivlegitimation Zuständigkeit
Aktivlegitimation Frist Begründetheit Wirkungen
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