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Arbeitslos - wie geht es weiter?

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Präsentation zum Thema: "Arbeitslos - wie geht es weiter?"—  Präsentation transkript:

1 Arbeitslos - wie geht es weiter?
Ein kleiner Leitfaden von Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch III Analog zum Merkblatt 1 Agentur für Arbeit

2 Erste Anlaufstelle - Servicetresen
Bei Kurzanliegen können wir Ihnen hier sofort helfen oder lassen Sie sich bitte beim zuständigen Mitarbeiter der Vermittlung/Beratung Sachbearbeitung anmelden.

3 KdNr.:271A123456 Ihre Kundennummer für Ihren Besuch bei der
Agentur für Arbeit Lüchow... bringen Sie bitte immer Ihre Besucherkarte mit! Musterstr. 1 29439 Lüchow Max Mustermann Bei allen Anfragen bitte angeben : Ihre Kundennummer 2114 BKZ : KdNr.:271A123456 ENR :

4 Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat - wer arbeitslos ist - wer sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat - wer die Anwartschaftszeit erfüllt Unabhängig hiervon werden Leistungen nur erbracht, wenn sie beantragt worden sind.

5 Arbeitsuchendmeldung
Unverzüglich nach Erhalt der Kündigung müssen Sie sich persönlich arbeitsuchend melden Bei befristeten Verträgen spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf Verspätete Meldungen führen zu erheblichen Kürzungen der Geldleistung Eine Arbeitsuchendmeldung kann in der Regel mit einer Arbeitslosmeldung zusammen erfolgen. Bei langen Kündigungsfristen (mehr als 3 Monate) sind dann zwei Meldungen erforderlich. Die erste Arbeitsuchendmeldung bei Erhalt der Kündigung und ab dem 3 Monat vor Vertragsende bis spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit die Arbeitslosmeldung. Bei der Arbeitslosmeldung wird dann auch der Leistungsantrag ausgehändigt. Beispiel: Sie erhalten durch Zugang der Kündigung Ihres Arbeitgebers am Kenntnis darüber, dass Ihr Beschäftigungsverhältnis mit Ablauf des endet. Ihre Meldung bei der Agentur für Arbeit hat unverzüglich nach dem zu erfolgen.

6 Arbeitslosmeldung PERSÖNLICH (mit Personalausweis!)
bei der Agentur für Arbeit melden spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit Jedoch: Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts Ihres Beschäftigungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.

7 Arbeitslosigkeit heißt ...
... Sie stehen vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis unschädlich: Die Ausübung einer weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung schließt Beschäftigungslosigkeit nicht aus. ... Sie suchen eine versicherungspflichtige, mindestens Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung und stehen dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung

8 Den Vermittlungsbemühungen stehen Sie zur Verfügung, wenn Sie
eine versicherungspflichtige (mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende) Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes aufnehmen und ausüben können an Maßnahmen der beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilnehmen und Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten können und dürfen Folie kann auch ausgeblendet werden

9 Was erwartet Sie beim Arbeitsvermittler ?
Der Vermittler wird verschiedene Fragen an Sie stellen, z. B. in Bezug auf Ihre beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten (Vorlage von Zeugnissen, Prüfungsbescheinigungen etc.), wie Sie arbeiten können (Arbeitszeit, Verteilung der Arbeitszeit, gesundheitliche Einschränkungen) welche Eigenbemühungen sie unternommen haben, um wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.. Deshalb: Bereiten Sie sich auf den Termin beim Arbeitsvermittler vor. Folie kann ausgeblendet werden

10 Vermittlungsvorschläge
Anhand Ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten wird ein Abgleich mit den gemeldeten offenen Stellen durchgeführt. Sofern eine passende Stelle für Sie vorhanden ist, wird sie Ihnen angeboten. Beachten Sie: Auch Vermittlungsvorschläge an Arbeitnehmer-Verleiher / Zeitarbeitsfirmen sind zumutbar. Wenn Sie eine zumutbare Beschäftigung ohne wichtigen Grund ablehnen (auch das erste Arbeitsangebot), tritt eine Sperrzeit ein (im Wiederholungsfall erlischt Ihr Anspruch auf Leistungen ganz). Folie kann ausgeblendet werden

11 Vermittlungsvorschläge
Angebote sind zumutbar, wenn: sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Jugendschutzgesetz) Ihr täglicher Arbeitsweg (Hin und Zurück) bei einer Vollzeitbeschäftigung 2,5 Stunden nicht übersteigt (unerheblich ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder PKW) Angebote von Zeitarbeitsfirmen vorliegen die Arbeitsaufnahme außerhalb des Orts- und Nahbereichs erfolgen soll Stichwort: bundesweite Vermittlung (Ausnahme möglich, z.B. familiäre Gründe) eine mögliche stufenweise Absenkung des erzielbaren Bruttoarbeitsentgelts erfolgt Folie kann ausgeblendet werden

12 Antragsabgabe - Notwendige Unterlagen -
Den Antragsvordruck füllen Sie bitte sorgfältig und vollständig aus. Unterschrift nicht vergessen! reichen Sie bitte zusammen mit der Arbeitsbescheinigung ein. Außerdem ist die Lohnsteuerkarte zur Einsichtnahme mitzubringen. Auf dem Antragsvordruck ist vermerkt, welche zusätzlichen Unterlagen Sie einreichen müssen und wo die Antragsabgabe erfolgen kann. Hinweis: Sie sollten Ihre Antragsunterlagen persönlich abgeben, damit Unklarheiten sofort geklärt werden können. Per Post übersandte, unvollständige Anträge führen zu Rückfragen und Verzögerungen.

13 Bewilligungsbescheid
Anhand der eingereichten Unterlagen prüft die Agentur für Arbeit, ob Sie einen Leistungsanspruch haben. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird schriftlich mitgeteilt. Dem Bescheid können Sie entnehmen, ob, in welcher Höhe und für welche Dauer Ihnen Leistungen gezahlt werden. Arbeitslosengeld und -hilfe wird für jeden Kalendertag gezahlt. Die Leistung wird monatlich nachträglich ausgezahlt. Die monatlichen Beträge werden dabei unterschiedlich sein, je nachdem, wie viele Tage der jeweilige Kalendermonat hat. Sie erhalten Ihre Leistung nur dann kostenfrei, wenn Sie diese auf ein Konto bei einem Geldinstitut überweisen lassen.

14 Was wird von Ihnen während des Leistungsbezuges erwartet?
Sie müssen zumutbare Beschäftigung annehmen. Sie müssen für die Agentur für Arbeit erreichbar sein. Sie müssen sich nach Aufforderung melden. Sie müssen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen mitteilen. Sie müssen auch eigeninitiativ Arbeit suchen. Ausführliche Informationen können Sie dem Merkblatt Nr. 1 für Arbeitslose entnehmen.

15 Was sind zumutbare Beschäftigungen?
Grundsätzlich gilt: Zumutbar sind alle Beschäftigungen, die Ihrer Arbeitsfähigkeit entsprechen, d.h. alle Beschäftigungen, die Sie ausüben können und dürfen. Unzumutbar sind nur solche Beschäftigungen, bei denen allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit entgegenstehen. Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie befristet ist, vorübergehend eine getrennte Haushaltsführung erfordert oder nicht der beruflichen Ausbildung oder der früheren Tätigkeit entspricht.

16 Wann sind Sie erreichbar?
Erreichbar sind Sie u.a. nur, wenn Sie beruflichen Eingliederungsvorschlägen zeit- und ortsnah Folge leisten können. Diese Voraussetzungen erfüllen Sie, wenn Sie in der Lage sind, unverzüglich Mitteilungen der Agentur für Arbeit persönlich zur Kenntnis zu nehmen, die Agentur für Arbeit aufzusuchen, mit einem Arbeitgeber oder Träger einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme - gegebenenfalls auch persönlich - in Verbindung zu treten und eine vorgeschlagene Arbeit anzunehmen oder an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.

17 Ortsabwesenheit Grundsätzlich bis 3 Wochen im Kalenderjahr
Weitergewährung Alg/Alhi und weitergehender Versicherungsschutz nach vorheriger Zustimmung der Agentur für Arbeit möglich Bei Gewährung eines Urlaubes bis 6 Wochen nach vorheriger Zustimmung der Agentur für Arbeit 3 Wochen Weitergewährung Alg/Alhi und Versicherungsschutz 3 Wochen keine Leistungsgewährung und kein Versicherungsschutz Beachte: - Zustimmung wird nur erteilt, wenn die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. - grundsätzlich nicht in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit Ausnahme: 17 Wochen Urlaub bei Gewährung Alg/Alhi unter den erleichterten Voraussetzungen (58-jährige nach § 428 SGB III) Eine Ortsabwesenheit ist in der Agentur eine Woche vor Beginn zu beantragen!

18 § 428 SGB III Sofern Sie 58 Jahre oder älter sind:
Sie haben die Möglichkeit, der Agentur für Arbeit schriftlich zu erklären, dass Sie nicht mehr arbeitsbereit sind und an keiner Bildungsmaßnahme mehr teilnehmen wollen (- der Bezug von Leistungen bleibt bestehen; - Vermittlung durch die Agentur für Arbeit entfällt, - keine Meldung beim Arbeitsvermittler Mögliche Ortsabwesenheit bis zu 17 Wochen im Kalenderjahr Verpflichtung zur frühestmöglichen Rentenantragstellung (ohne Abschläge) - ein vorzeitiger Rentenbezug mit Abschlägen tritt nur dann ein, wenn Sie sich dafür entscheiden Auf Wunsch berät Sie unser Leistungsberater über die Regelungen des § 428 SGB III

19 Wann müssen Sie sich melden?
Sofern Sie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beantragt haben oder beziehen, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit oder einer anderen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit persönlich melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin erscheinen, wenn Sie die Agentur für Arbeit dazu auffordert. (Das gilt auch, wenn z.B. der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit ruht, oder wenn gegen die Ablehnung des Arbeitslosengeldes Widerspruch erhoben wurde). Meldeaufforderungen werden nicht nur zum Zwecke der Beratung und Vermittlung in Arbeit ausgesprochen, sondern auch zur Abklärung leistungsrechtlicher Fragen sowie zur Prüfung, ob z.B. das Arbeitslosengeld zu Recht gezahlt wird.

20 Was müssen Sie der Agentur für Arbeit sofort mitteilen?
die Aufnahme einer Beschäftigung, Beginn und Ende einer Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit), den Bezug von Mutterschaftsgeld oder ähnlichen Leistungen sowie von Übergangsgeld (z.B. bei einer Kur oder Reha-Maßnahme), die Beantragung oder den Bezug von Renten aller Art, die Ausübung oder die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich, den Besuch einer Schule, einer Hochschule oder ähnlichen Bildungsstätte, die Eheschließung oder Beendigung einer Ehe, die Änderung der Steuerklasse, die Änderung des Eintrags von Kindern auf der Lohnsteuerkarte (auch auf der des Ehegatten), den Wechsel des Wohnortes oder die Änderung der Anschrift.

21 Welche Konsequenzen treten ein, wenn Sie Ihre Pflichten nicht erfüllen?
Wenn Sie eine zumutbare Beschäftigung oder Maßnahme ohne wichtigen Grund ablehnen, tritt eine Sperrzeit ein (im Wiederholungsfall kann der Anspruch völlig erlöschen). Wenn Sie nicht erreichbar sind, führt dies im Regelfall zur Einstellung der Zahlung. Wenn Sie einer Meldeaufforderung nicht nachkommen, entfällt die Zahlung im Regelfall für 2 Wochen (im Wiederholungsfall kann die Zahlung völlig entfallen). Wenn Sie eine Mitteilung unterlassen, müssen Sie zuviel erhaltene Zahlungen erstatten.

22 Verpflichtung zu Eigenbemühungen
Was sind Eigenbemühungen? Beispiele: Selbstinformationseinrichtungen des Arbeitsamtes Markt&Chance Stellenanzeigen in Zeitungen, Hörfunk, Internet Initiativbewerbungen Zeitungsanzeigen aufgeben Besuch von Arbeitsmarktbörsen private Arbeitsvermittler (Vermittlungsgutschein) „schwarze Bretter“, z.B. bei Bildungseinrichtungen, in Supermärkten alle zumutbaren, versicherungspflichtigen, mehr als kurzzeitigen, nichtselbstständigen Beschäftigungen. gerichtet auf

23 Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt Die Anspruchsdauer beträgt mindestens 6 und höchstens 32 Monate (ein Monat entspricht 30 Kalendertagen). Die Dauer richtet sich nach den zurückgelegten Versicherungs-zeiten und dem Alter zum Zeit-punkt der Antragstellung. Betrachtet wird hierbei regel-mäßig ein Zeitraum von längs-tens 7 Jahren. nach Versicherungs- pflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens ... Monaten 12 16 20 24 28 32 36 40 44 48 52 56 60 64 und nach Voll- endung des ... Lebensjahres 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 45 47 52 57 Wenn Sie zuletzt als Saisonarbeitnehmer oder Wehrpflichtiger/ Zivildienstleistender be-schäftigt waren, kann für Sie eine gesonderte Anspruchsdauer gelten. ... Monate

24 Wer ist versicherungspflichtig?
Versicherungspflichtig sind Beschäftigte. Das sind: Arbeitnehmer gegen Entgelt, Auszubildende, Heimarbeiter. Versicherungspflichtig sind unter bestimmten Voraussetzungen auch: jugendliche Behinderte in entsprechenden Einrichtungen, Wehr- und Zivildienstleistende, Gefangene, Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und privatem Krankentagegeld. ab auch Bezieher von Mutterschaftgeld oder Rente wegen voller Erwebsminderung Personen, die Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres erziehen

25 Wer ist versicherungspflichtig?
Haben Sie zuletzt: einen Angehörigen gepflegt, Kinder betreut und erzogen, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld bezogen oder waren Sie selbstständig tätig kann trotzdem ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Auf Wunsch beraten Sie unsere Mitarbeiter zu Ihrer individuellen Leistungsangelegenheit.

26 In welcher Höhe wird Arbeitslosengeld gezahlt?
Einflussfaktoren sind: Prozentsatz Bruttoarbeitsentgelt Steuerklasse Grundsatz: Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % des pauschalierten Nettoarbeitsentgelts.Dieses ergibt sich aus dem Bruttoentgelt, das im Bemessungszeitraum erzielt wurde. Es beträgt 67 % des pauschalierten Nettoverdienstes, wenn mindestens ein Kind im Sinne der Steuervorschriften vorhanden ist.

27 Welches Bruttoarbeitsentgelt wird berücksichtigt?
Was bedeutet pauschaliertes Netto-Arbeitsentgelt? Die gesetzlichen Abzüge wie Steuern und Krankenversicherung werden nicht individuell, sondern pauschal in Höhe der üblicherweise bei Arbeitnehmern anfallenden Abzüge berücksichtigt. Zwei Auswirkungen: Das pauschalierte Nettoarbeitsentgelt weicht vom zuletzt erzielten individuellen Nettoarbeitsentgelt ab. Eine Veränderung der Beitrags- und Steuersätze erhöht oder vermindert die Entgeltersatzleistung. Was ist der Bemessungszeitraum? Der Bemessungszeitraum umfasst die letzten 52 Wochen Ihrer Beschäftigung. Das hier in einem mindestens 39 Wochen umfassenden Zeitraum durchschnittlich erzielte Bruttoentgelt ist Grundlage für die Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes.

28 Welches Bruttoarbeitsentgelt wird berücksichtigt?
Grundsätzlich das, welches zuletzt im Bemessungszeitraum erzielt wurde. Waren Sie zuletzt beim Ehegatten beschäftigt, zur Berufsausbildung beschäftigt, im Rahmen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres beschäftigt, oder haben Sie außer Arbeitsentgelt Kurzarbeitergeld bzw. Winterausfallgeld bezogen, oder waren Sie teilzeitbeschäftigt inklusive Altersteilzeit, Bezieher von Sozialleistungen, z.B. Krankengeld, Krankentagegeld, Wehr- oder Zivildienstleistender, als Gefangener versicherungspflichtig, wird dies bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt. Auf Wunsch beraten Sie unsere Mitarbeiter zu Ihrer individuellen Leistungsangelegenheit.

29 Wie wirkt sich Ihre Lohnsteuerklasse aus?
Grundsätzlich ist die zu Beginn des Jahres auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse maßgebend für die Bestimmung der Leistungsgruppe. Die Zuordnung können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen: Lohnsteuerklasse Leistungsgruppe I oder IV A II B III C V D VI E

30 Was passiert, wenn Sie die Lohnsteuerklasse ändern?
1. Durch Heirat oder Scheidung oder dauernde Trennung Was wird berücksichtigt? die neue Steuerklasse Ab wann? ab dem auf der Steuerkarte vermerkten Termin Bitte beachten Sie, dass Sie im laufenden Kalenderjahr aus diesen Gründen die Steuerklasse nicht ändern müssen. 2. Wenn Sie als Ehegatten die Lohnsteuerklasse wechseln Was wird berücksichtigt? die neue Steuerklasse, wenn diese dem Verhältnis der monatlichen Arbeitsentgelte beider Ehegatten entspricht oder wenn die neu eingetragene Lohnsteuerklasse ein geringeres Arbeitslosengeld ergibt Ab wann? ab dem auf der Lohnsteuerklasse vermerkten Termin. Auf Wunsch beraten Sie unsere Mitarbeiter zu Ihrer individuellen Leistungsangelegenheit.

31 Was passiert, wenn Sie während des Leistungsbezuges eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen? 1. Die Beschäftigung bzw. die selbstständige Tätigkeit umfasst 15 und mehr Stunden pro Woche. Auswirkungen: Die Zahlung endet, da keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt Die Beschäftigung bzw. die selbstständige Tätigkeit umfasst weniger als 15 Stunden in der Beschäftigungs-Woche. Auswirkungen: Das erzielte Nettoentgelt wird nach Abzug von Freibeträgen auf die Leistung angerechnet. Ausnahme: Wenn Sie diese Tätigkeit schon vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt haben, kann eine Anrechnung entfallen. Auf Wunsch beraten Sie unsere Mitarbeiter zu Ihrer individuellen Leistungsangelegenheit.

32 Die Beschäftigungs-Woche beginnt mit dem 1
Die Beschäftigungs-Woche beginnt mit dem 1. Tag der Ausübung der Beschäftigung. in diesem Beispiel geht die Beschäftigungs-Woche von Mittwoch bis Dienstag und dieses für den gesamten Zeitraum, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird.

33 Anrechnung von Nebeneinkommen § 141 SGB III
Vom monatlichen Nettoeinkommen der Nebentätigkeit bleibt grundsätzlich ein Betrag von 20 % des monatlichen Arbeitslosengeldes (Alg) aber mindestens 165,-- Euro monatlich anrechnungsfrei Beispiel: In diesem Kalendermonat werden daher 824,24 Euro Arbeitslosengeld ausgezahlt (895,20 Euro minus 70,96 Euro). Arbeitslosengeld/Monat Netto-Nebeneinkommen/Monat ./. Freibetrag 20 % vom Alg/Monat Anzurechnender Betrag 895,20 Euro 250,00 Euro 179,04 Euro 70,96 Euro

34 Wie sind Sie während des Leistungsbezuges sozial abgesichert?
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe zahlt das Arbeitsamt Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung. Im Regelfall besteht dieser Versicherungsschutz nur beim tatsächlichen Bezug der Leistung.

35 Was passiert, wenn Sie während des Leistungsbezuges erkranken?
Wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, müssen Sie dies durch einen Arzt feststellen lassen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist unverzüglich bei Ihrer Agentur für Arbeit einzureichen. Die Agentur für Arbeit zahlt Ihnen die Leistungen in diesem Fall bis zu Wochen weiter, jedoch längstens bis zum Ende der bewilligten Anspruchsdauer. Das Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit müssen Sie der Agentur für Arbeit mitteilen. Endet die Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf von 6 Wochen, wird die Leistung ohne Unterbrechung weitergezahlt. Wenn Sie über 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind, endet die Leistungsfortzahlung, und die Krankenkasse zahlt auf Antrag gegebenenfalls Krankengeld. In diesem Fall müssen Sie sich nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit erneut arbeitslos melden.

36 Arbeitslosigkeit und Rentenversicherung
Mit Leistungsbezug: Zeit des Leistungsbezuges ist Beitragszeit, wenn man vor Beginn des Leistungsbezuges rentenversichert war, ansonsten Versicherungspflicht beim Rentenversicherungsträger beantragen Die Beiträge zahlt allein die Agentur für Arbeit Ohne Leistungsbezug: Arbeitslosigkeit wird als Anrechnungszeit berücksichtigt, falls sie sich (innerhalb eines Monats) an die Beschäftigung anschließt DESHALB: Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit sofort arbeitsuchend / arbeitslos melden!

37 Alternativ bzw. ergänzend zu den Leistungen der Agentur für Arbeit können Sie beantragen:
Sozialhilfe Wohngeld Erziehungsgeld Die zuständigen Träger hierfür sind: Sozialamt Wohngeldstelle Amt für Familie und Soziales

38 Zu guter letzt .... Unsere Öffnungszeiten:
Mo - Di: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Mi: :00 Uhr - 13:00 Uhr Do: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr (ab 13:00 Uhr jedoch nur für Berufstätige) Fr: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Nutzen Sie auch unsere Selbstinformationseinrichtungen! Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Uelzen und im Internet unter


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