Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK"—  Präsentation transkript:

1 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK 25.08.2011
Michael Haden Fachanwalt für Arbeitsrecht Kolb, Blickhan & Partner Rheinstraße 20, Darmstadt

2 Gesetzliche Entwicklung
1979 und 31. Dezember 1985 Mutterschaftsgeld 1. Januar 1986 und 31. Dezember Erziehungsgeld Januar 2007, bis zu 14 Monate lang ein vom vorigen Einkommen abhängiges Elterngeld in Höhe von bis zu 1800 Euro. Elternzeit

3 Systematik des Gesetzes
Elterngeld § 1 – 14 Elternzeit § 15 – 21

4 - Anspruchsberechtigte - Höhe des Anspruchs
1. Elterngeld Elterngeld § 1 – 14 - Anspruchsberechtigte - Höhe des Anspruchs - Anrechnung anderer Leistungen - Bezugszeitraum mit Elterngeldrechner

5 § 15 Anspruch auf Elternzeit haben AN/innen, die
-mit ihrem Kind (sehr weite Auslegung) -in einem Haushalt leben -dieses Kind selbst betreuen und erziehen.

6 2. Elternzeit § 15 – 21 § 15 Anspruch auf Elternzeit haben
AN/innen, die - mit einem Enkelkind - in einem Haushalt leben - dieses Kind selbst betreuen und erziehen. - ein Elternteil des Kindes minderjährig oder in Ausbildung ist und keiner der Elternteile Elternzeit beansprucht

7 2. Elternzeit § 15 – 21 15 II Dauer:
bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ( für jedes Kind) bis zu 12 Monate können im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber (billigem Ermessen) auf die Zeit bis zum 8. Lebensjahr übertragen werden. Bei Adoptivkindern drei Jahres seit Aufnahme bis längstens dem 8. Lebensjahr

8 2. Elternzeit § 15 – 21 Anspruchsberechtigt: Kann von einem Elternteil alleine oder von beiden gemeinsam beansprucht werden.

9 2. Elternzeit § 15 – 21 Antragstellung 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit und Benennung der Zeiten innerhalb von 2 Jahren. In dringenden Fällen kürzere Frist möglich. Eine Zustimmung oder Gewährung durch der AG ist nicht erforderlich.

10 2. Elternzeit § 15 – 21 Zeiteinteilung: - Sie kann auf 2 Zeitabschnitte verteilt werden. - Verteilung auf mehrere Zeitabschnitte nur mit Zustimmung des AG. - Eine Verkürzung ist nur mit Zustimmung des AG möglich

11 2. Elternzeit § 15 – 21 Nebentätigkeit - AN/innen dürfen nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. - Teilzeit bei einem anderen AG oder eine selbständige Tätigkeit bedürfen der Zustimmung des AG. - Zustimmung kann nur innerhalb einer Frist von 4 Wochen aus betrieblichen Gründen schriftlich abgelehnt werden.

12 2. Elternzeit § 15 – 21 § 18 Kündigungsschutz:
ab Beantragung ( längstens 8 WOCHEN VOR Inanspruchnahme ) und während der Dauer. Ausnahme: Mit Zustimmung Regierungspräsidiums. Kostenpflichtig. Kündigung der AN/innen frühestens drei Monate zum Ende der Elternzeit

13 2. Elternzeit § 15 – 21 § 17 Urlaub Kürzung um jeden vollen Monat der Elternzeit um 1/12 Der „Resturlaub“ ist im laufenden oder nächsten Jahr nach der EZ zu gewähren

14 2. Elternzeit § 15 – 21 § 17 II. Der „Resturlaub“ (vor EZ), ist im laufenden oder nächsten Jahr nach der EZ zu gewähren BAG alt: Ein Resturlaubsanspruch verfällt auch dann, wenn sich nach der erste EZ eine zweite EZ anschließt. Rest 2o Tage EZ 2. EZ / / Rest verfallen BAG neu: Resturlaub verfällt nicht

15 2. Elternzeit § 15 – 21 § 21 Befristet Arbeitsverträge Befristete Arbeitsverträge mit „Ersatz MA „ sind zulässig.

16 2. Elternzeit § 15 – 21 § 21 Befristet Arbeitsverträge
Dauer ? Exakt die Zeit der Elternzeit?

17 2. Elternzeit § 15 – 21 § 21 Befristet Arbeitsverträge
Vorlage beim EUGH Fall: Justizangestellte war bei beklagtem LAND aufgrund von 13 befristeten AV beschäftigt. Ist eine Befristung zulässig, wenn quasi ein ständiger Vertretungsbedarf besteht?

18 2. Elternzeit § 15 – 21 Was ist, wenn MA aus der Elternzeit vorzeitig zurückkehrt? § 21 VI AG kann den bef. Vertrag mit einer Frist von mindestens 3 Wochen, frühestens zum Ende der EZ kündigen, wenn die EZ ohne Zustimmung des AG endet. zB weitere Geburt eines Kindes

19 2. Elternzeit § 15 – 21 § 15 V Stichwort: weitere Geburt /vorzeitige Beendigung der EZ des ersten Kindes

20 2. Elternzeit § 15 – 21 AN nahm Kind 03.09.2004 - 03.07.2007
/ Kind Mitteilung der AN: 1. Ende EZ 1. 2. Restzeitübertragung bis zum 8 Lebensjahr 3. EZ bis

21 2. Elternzeit § 15 – 21 Die EZ kann wegen Geburt/ Tod vorzeitig beendet werden. Der AG kann nur innerhalb von 4 Wochen aus dringendem betrieblichen Grund schriftlich ablehnen § 16 III. Es müssen Gründe für gegen eine Übertragung (billigendes Ermessen, Nachteile) vorliegen.

22 2. Elternzeit § 15 – 21 § 15 V Teilzeit während der Elternzeit.
Der AN kann die „Verringerung“ des Arbeitszeit beantragen: Mehr als 15 AN BZ > 6 Monate Mindestens 2 Monate zwischen 15 und 30 Stunden Betriebliche Gründe stehen nicht entgegen

23 2. Elternzeit § 15 – 21 Begriff: „Verringerung“ Soweit Elternzeit beantragt wurde, bei Az = 0, ist eine Verringerung eigentlich begrifflich nicht mehr möglich. BAG: TZ - Antrag möglich

24 2. Elternzeit § 15 – 21 Teilzeit während der Elternzeit
- Antragsfrist 7 Wochen vor beabsichtigten TZ - Antrag muss die gewünschte Verteilung enthalten Bitte beachten: FORMFREI

25 2. Elternzeit § 15 – 21 Teilzeit während der Elternzeit Will der AG ablehnen muss er dies schriftlich tun; mit Begründung - Frist: Innerhalb 4 Wochen seit Antragstellung Ein Antrag auf Verringerung kann 2 Mal gestellt werden § 15 VI

26 Rückkehr aus der EZ vor dem TZBfG Bezug vom ALG
Grundsatz: Wer durch sein Verhalten die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat verliert seinen Anspruch auf ALG für mindestens 3 Monate (Sperrfrist).

27 Bezug vom ALG Arbeitsagentur uneinheitlich:
Tw: Aufhebungsvertrag ist schuldhafte Aufgabe des Arbeitsverhältnisses (Sperrfrist) Tw: Aufhebung ist möglich, wenn in der Vereinbarung aufgenommen ist, dass dies zur Vermeidung einer Kündigung geschieht (keine Sperrfrist).

28 Bezug vom ALG Aufgabe wegen der Erziehung von Kindern ist nicht schuldhaft (keine Sperrfrist). Aber: der/die AN/in steht dem Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Folge: gekürztes ALG

29 Problem: Teilzeit BEEG/ Teilzeit TzBfG
Anspruch auf Teilzeit für alle AN - Mehr als 15 AN - BZ > als 6 Monate Beantragung : 3 Monate vor Beginn mit gewünschte Verteilung der AZ. Form: Formfrei

30 Problem: Teilzeit BEEG/ Teilzeit TzBfG
§ 8 Absatz 5 S. 3 Bei Ablehnung durch AG: 1 Monat vor Beginn der TZ schriftlich Ablehnungsgründe: - dringende betriebliche Gründe, wenn die Teilzeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

31 Problem: Teilzeit BEEG/ Teilzeit TzBfG
Wenn bereits im Rahmen des BEEG TZ gearbeitet wurde, gibt es wenig nachvollziehbare Gründe, weshalb dies nicht im Rahmen des „ normalen“ AV möglich ist.


Herunterladen ppt "Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen