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Referent: Heinz-Günther Hunold, Steuerberater 02. Mai 2016 Vortragsveranstaltung Betriebsübergang im Handwerk Handwerkskammer zu Köln.

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1 Referent: Heinz-Günther Hunold, Steuerberater 02. Mai 2016 Vortragsveranstaltung Betriebsübergang im Handwerk Handwerkskammer zu Köln

2 Seite 2 … ca. 80 Mitarbeiter

3 Seite 3 Biografie  Geb. 1958, verheiratet, 3 Kinder  Eintritt in die väterliche Kanzlei 1980 Schwerpunkte  Controlling  Strategieberatung  Finanzkommunikation  Unternehmenskauf und –verkauf  Erben und Vererben  Generationsnachfolge  Krisenmanagement  Risikomanagement  Coaching  Mediation Kernkompetenz der Kanzlei Betreuung mittelständischer Unternehmen in betriebs- wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen, wirtschafts- politischen und strategischen Fragestellungen Turn around oder Wachstum von der Wiege bis zum Betriebsübergang Heinz-Günther Hunold Steuerberater E-Mail:heinz-guenther.hunold@ahw-steuerberater.de Telefon:+ 49 (0) 2236 3982 - 20 Fax: + 49 (0) 2236 3982 - 82

4 Seite 4 Handlungsbedarf bei der Unternehmensnachfolge aus steuerlicher Sicht

5 Seite 5 1. Daten und Fakten Unternehmensbestand (2015): 3,64 Mio. davon KMU: 3,62 Mio. (99,6 %) darunter übernahmewürdige Unternehmen: 2014-2018 135.000(27.000 p.A.) in 1.000 a) Geschätzte Unternehmensübertragungen 2014-2018

6 Seite 6 b) Gewählte Nachfolgeregelung in %

7 Seite 7 c) Definition Mittelstand nach ifM Bonn + EU Volkswirtschaftliche Bedeutung der KMU UnternehmensstandInsgesamtKMUKMU- Anteil Umsatz der Unternehmen lt. Unternehmensregister 2013 6.084,96 Mrd.2.159,77 Mrd.35,5 % Handwerksunternehmen 2012583.668 Umsatz der Handwerksunternehmen 2012 510,08 Mrd. Beschäftigte27,2 Mio.16,1 Mio.59,2 % Bil/€ Ʃ Unternehmens- größe Zahl der Beschäftigten &Umsatz €/Jahr 2 Mio. kleinstbis 9bis 2 Millionen 10 Mio. kleinbis 49bis 10 Millionen 43 Mio. mittel bis 499bis 50 Millionen EU-Norm 82,2 % aller Azubis werden in KMU ausgebildet

8 Seite 8 2. Erfolgreiche Unternehmensnachfolge Definition  Wenn der vom Unternehmer gewünschte Nachfolger auch tatsächlich Nachfolger wird und dieser nach einigen Jahren das Unternehmen auch erfolgreich führt.  Keine Streitigkeiten oder Trennungsabsichten bestehen Störfelder einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge  Der Kandidat wird nicht Nachfolger  Unerwartete Schwierigkeiten  Die Gesellschaft wird gefährdet Liquiditätsabflüsse  Nachfolger kündigt/veräußert

9 Seite 9 Erfolgreiche Unternehmensnachfolge Betriebswirtschaft des Unternehmens private Altersversorgung Standortsicherung des Betriebes Mitarbeiter Erb-/Schenkungsrecht Komplexe Schnittstelle

10 Seite 10 3. Unternehmensnachfolge durch plötzlichen Tod des Unternehmers Der Super-Gau: GmbH Gewinn 300 T€ (nachhaltig) Wert nach Erbschaftssteuergesetz 2015 Unternehmer ist geschieden Lebensabschnitts -gefährtin geht leer aus 5.358 T€ laut § 199-203 BewG 300T € x 17,86 %= 5.358 T€ 85 % Versteuerung =4.554T€ 15% steuerpflichtig = 804 T€ Erbschaftsteuer 30 % Kind aus Ehe ggf. Minderjährig Erbschaftsteuer 19 %

11 Seite 11 Statista 2015 Handelsblatt Statistiken zu Nachfolgereglungen in Deutschland 53 % der Erbfälle mit Testament (untersuchte Fälle eines Jahres) emnid71 % kein letzter Wille (allgemeine Umfrage)

12 Seite 12 4. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten 1. Verkauf gegen Einmalzahlung Verkäufer:./../.= § 16 (4) EstG: Freibetrag 45 T€ (baut sich ab ab VB 136 T€); 55. Lebensjahr § 34 (3) EstG: ermäßigter Steuersatz (Achtung: Grenze 5.000 T€) § 34 (1) EstG: Fünftelregelung Käufer : Anschaffungskosten: Kosten Buchwert Gewinn VP Abschrei- bung Ausnahme Share-Deal – Anteilskauf z.B. einer GmbH-Beteiligung

13 Seite 13 2. Verkauf durch Rentenvereinbarung, Ratenzahlung, dauernde Last Vorteil Erwerber: KP nicht auf einmal Nachteil Veräußerer:Abhängig von GF-Erfolg Steuerliche Möglichkeiten: Zuerst: Wahlrecht Direktversteuerung – Raten später bis auf Zinsanteil steuerfrei Alternativ: Laufende Besteuerung nach Jahreseinkommen

14 Seite 14 3. Übertragung eines Unternehmens im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Verschonungsregel: Betriebsvermögen ist ggü. sonstigem Vermögen besonders zu behandeln. Cash1.500.000 €Firma 1.500.000 € Freibetrag 85 %1.275.050 € 1.500.000 € 225.000 € 112.500 € FB Steuerpflichtig1.500.000 € 112.500 € Weitere Voraussetzungen:  Personalbestand konstant 5 Jahre  Vertriebsvermögen konstant Aber: Bundesverfassungsgericht sieht Entscheidung vom 17.12.2014 als verfassungswidrig! Gesetzgeber muss sich Gedanken machen bis zum 30.06.2016 Aber: Bundesverfassungsgericht sieht Entscheidung vom 17.12.2014 als verfassungswidrig! Gesetzgeber muss sich Gedanken machen bis zum 30.06.2016

15 Seite 15 Erweiterte Information zu S. 14: Bundesverfassungsgericht erklärt die Verschonungsregelung als verfassungswidrig - Lösung bis zum 30.06.2016 1. Das gesamte Erbschaftssteuergesetz ist komplett nicht mehr anwendbar. (Prof. Dr. Klaus-Peter Düren / Ludwig Maximilian Universität MCH) Dies ist zur Zeit die herrschende Meinung. 2.Das ErbStG bleibt anwendbar bis die Änderung durchgesetzt ist. 3.Das ErbStG bleibt anwendbar, die Verschonungsregelung der §§ 13a+b ErbStG für Betriebsvermögen entfallen.

16 Seite 16 4. Derzeitiger Status: (Prof. Dr. Swen Bäuml Hochschule Mainz Die verfassungsrechtlichen Bedenken richten sich für die nicht Anwendbarkeit der Verschonungsregelung: An die Begünstigung von großen Unternehmensvermögen (ab 26 Mio. €) Verwaltungsvermögen = Nicht benötigtes Betriebsvermögen Lohnsummenregelung, die derzeit schon bei weniger als 10 % der Betriebe gilt ( nicht ≤ 3 AN; Staffelung 3-15 AN; > 15 bisheriges Recht)

17 Seite 17 5. Vermietung und Verpachtung a)Vermietung z.B. des Betriebsgrundstückes und Verkauf des Unternehmens (§ 16 Abs. 4 EStG i.V.m. § 34 EStG) b)Verpachtung z.B. bei minderjährigen Kindern und noch nicht Klarheit über die spätere Unternehmensnachfolge 1.Verpachtung erfolgt im Rahmen eines bestehenden Gewerbebetriebes 2.Verpachtungsmodell kann durch Betriebsaufgabeerklärung beendet werden Folgen: § 16 Abs. 4 EStG i.V.m. § 34 EStG

18 Seite 18 6. Stiftungen a) Gemeinnützige Stiftungen (erbschaftssteuerfreie Übertragungsmöglichkeit) b) Familienstiftungen – werden heute weniger errichtet (doppelter Freibetrag) S T I F T U N G

19 Seite 19 5. Unternehmensnachfolge - Gestaltung 1. Trennung von Eigentum Betriebsgrundstück & Firma NÄCHSTE GENERATION Vermietung Eigentümer Ehefrau Eigentümer Ehemann Firma Schmitz Steuerfreier Verkauf an Ehemann/Schwiegersohn steuerbegünstigte Übertragung auf Kind/Tochter

20 Seite 20 2. Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft Alternative 50 % GmbH 100 T€ STK 2.000.000 € VP 100.000 € STK 1.900.000 € Veräußerungsgewinn HOLDING 100 T€ STK GmbH 2.000.000 €./. 95 % steuerfrei 100.000 € STK 1.900.000 € Bemessungsgrundlage 1.805.000 € davon 95 % steuerfrei 95.000 € Veräußerungsgewinn

21 Seite 21 Zusammenfassung Unabhängig von allen steuerlichen Überlegungen bedarf die Unternehmensnachfolge einer gut bedachten Strategie: a)Wie sieht meine persönliche Versorgung zukünftig aus? Ist diese gesichert? b)Sind die für die Unternehmensnachfolge auserkorenen Personen wirklich geeignet? Gibt es ggf. Rückzugsszenarien. c)Meine Unternehmensnachfolgeüberlegungen sollten mit meinen Gesellschaftsverträgen und meinem Testament korrespondieren. d)Ein Testament sollte spätestens alle drei Jahre gecheckt werden. e)Die Nachfolgeregelung ist eine der wichtigsten Aufgaben des aktiven Unternehmers zu Lebzeiten. f)Neben Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer werden ertragsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Aspekte häufig vergessen.

22 Seite 22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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