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Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

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Präsentation zum Thema: "Vorlesung Buchführung / Bilanzierung"—  Präsentation transkript:

1 Vorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung in Buchführung I Vorlesung Buchführung / Bilanzierung 8. Bewertung des Anlagevermögens

2 8. Bewertung des Anlagevermögens
8.1 Definition Anlagevermögen § 247 II HGB: Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. „dauernd“ bedeutet nicht „für alle Zeiten“, sondern Eingliederung in den Geschäftsbetrieb zur wiederholten Nutzung ( Beck BK, § 247, TZ 354) Einteilung des Anlagevermögens Nach Nutzung: Nach Mobilität beweglich unbeweglich Nach Gliederungsprinzipien: Immaterielle VGG Sachanlagen Finanzanlagen Abnutzbar nicht abnutzbar

3 8. Bewertung des Anlagevermögens
8.2 gesetzlicher Rahmen § 253 I 1 HGB: Vermögensgegenstände (VGG) sind höchstens mit Anschaffungs- und Herstellkosten (AHK) vermindert um Abschreibungen nach Sätzen 1 und 2 anzusetzen § 253 II Sätze 1 und 2 HGB: Planmäßige Abschreibungen §§ 7 I, II EStG: Steuerliche Regelungen gelten als planmäßig § 253 II Satz 4 HGB: Außerplanmäßige Abschreibungen § 6 (I) 1 Satz 2 EStG:

4 8. Bewertung des Anlagevermögens
8.3 Anschaffungs- und Herstellkosten Anschaffungskosten (§ 255 I HGB) Aufwendungen des Erwerbs Aufwd. VGG in betriebsbereiten Zustand zu versetzen, SOWEIT einzeln zuordenbar! auch Nebenkosten & nachträgliche AK. Boni, Skonti, Rabatte sind abzuziehen. Herstellkosten (§ 255 II HGB) Aufwendungen für Herstellung VGG durch Verbrauch von Gütern & Inanspruchnahme von Diensten Materialkosten, Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung (vgl. KLR) keine FK-Zinsen Unterschied zw. HGB und EStG

5 8. Bewertung des Anlagevermögens
Anschaffungskosten = Anschaffungspreis Nettopreis des VGG + Anschaffungs-NK Transportkosten, Kosten der Vermittlung und Beurkundung von Verträgen, Provision, Fundamentierungs- und Montagekosten bei Maschinen, Grunderwerbssteuer, Zölle, Vermessungskosten, Kosten der Überführung und Zulassung bei Fuhrpark ./. AK - Minderungen Rabatte, Boni, Skonti vom NETTOBETRAG Zuschüsse Subventionen sonstige Nachlässe vom Lieferanten VSt-korrektur! Finanzierungskosten (Zinsen, Disagio, etc.) sind keine Nebenkosten, da sie Wert des VGG nicht erhöhen.

6 8. Bewertung des Anlagevermögens
Anschaffungskosten - Beispiel Zieleinkauf Maschine zum Preis €. Montagekosten 800,--,Frachtkosten 600,--. USt. 16%. Rechnung wird über die Bank unter Abzug 2% Skonto beglichen 1. Berechnung der Anschaffungskosten: Anschaffungspreis ,-- + ANK Montagekosten 800,-- Fracht 600, , ,-- ./. Anschaffungskostenminderungen 2% Skonto v , ,-- = Anschaffungskosten ,-- 2. Buchungen: Eingangsrechnung: Maschinen an Vb.a.L.u.L so.Fo.(VSt.16) Bezahlung: Vb.a.L.u.L an Bank ,68 Maschinen ,-- so.Fo.(VSt 16) ,32 VSt-korrektur: = 100% x = 2%

7 8. Bewertung des Anlagevermögens
Herstellkosten = Wertansatz für selbsterstellte Anlagen, für den Verbrauch von Gütern (Material) und Inanspruchnahme von Diensten (Löhne) bei der Erstellung Fertigungsmaterial + Materialgemeinkosten = Materialkosten (1) Fertigungslöhne + Fertigungsgemeinkosten + Sondereinzelkosten der Fertigung = Fertigungskosten (2) (1) + (2) = Herstellungskosten HK – besonders für KLR von Bedeutung

8 8. Bewertung des Anlagevermögens
8.4 planmäßige Abschreibung § 253 II S 1,2 HGB, §§ 7 I, II EStG Abschreibung = Vorhersehbare, kalkulatorisch erfassbare Wertminderung abnutzbarer VGG Allgemein: betrieblicher Werteverzehr. Gründe: Gebrauch (Nutzung) natürlicher Verschleiß (Rost) technischer Fortschritt Zeitablauf (Patente, Lizenzen) Bsp. PKW: Gekauft für €. Aber ist er das noch wert, wenn wir einmal gefahren sind? -> Dieser „Verlust“ belastet Gewinn -> als Aufwand zu erfassen!

9 8. Bewertung des Anlagevermögens
8.4 planmäßige Abschreibung § 253 II S 1,2 HGB, §§ 7 I, II EStG 2 gängige Arten: - Lineare Abschreibung - Degressive Abschreibung Abschreibung erfolgt auf Erinnerungswert v. 1 €. Bleibt VGG darüber im Bestand u. hätte noch tatsächlichen Wert, entstehen stille Reserven (nicht ausgewiesen in Bilanz) Bsp.: Auf 1,- abgeschriebener Computer wird für 100,- verkauft Kasse 100,- an Erträge aus Abg. VGG ,- Verl. a. Abg. VGG 1,- an Betr. U. Gesch.ausstattung ,- Stille Reserven i.H.v. 99,- € werden realisiert und in GuV ausgewiesen

10 8. Bewertung des Anlagevermögens
8.4 planmäßige Abschreibung § 253 II S 1,2 HGB, §§ 7 I, II EStG Lineare Abschreibung (§§ 7(I), 7(II)1 EStG) Abschreibung in gleichen, konstanten Jahresbeträgen Bei immateriellen VGG und Gebäuden IMMER lineare AfA Berechnung: AHK Nutzugsdauer Bsp: Kauf PKW €. Gewöhnliche ND 8 Jahre: 20.000 8 = 2.500€ p.a. Degressive Abschreibung (§7(II)2 EStG) Abschreibung in fallenden Raten. Berücksichtigung, dass VGG Anfangs mehr an Wert verliert als später. 100 ND Berechnung. 2-fache des linearen Satzes, max. 20% 100 5 = 20% p.a. Bsp: Kauf PKW €. Gewöhnliche ND 5 Jahre: Übergang von degressiver Abschr. auf lineare Abschr. möglich

11 8. Bewertung des Anlagevermögens
8.4 planmäßige Abschreibung § 253 II S 1,2 HGB, §§ 7 I, II EStG Der angefangene Monat zählt immer für die Abschreibung mit im 1. Jahr der Anschaffung: Es gilt zeitanteilige Abschreibung (pro rata temporis) Bsp: Kauf einer Maschine im April: Abschreibungsaufwand 9/12 von der vollen Abschreibung. Oder wahlweise die Vereinfachungsregel auf materielle VGG des AV Kauf im 1. HJ des GJ: Volle AfA Kauf im 2. HJ des GJ: Halbe AfA Gilt nicht bei immateriellen VGG!

12 8. Bewertung des Anlagevermögens
8.4 planmäßige Abschreibung § 253 II S 1,2 HGB, §§ 7 I, II EStG Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) (§6(2) EStG) bis Betrag von € netto Selbstständig nutzbar (ist aber so gut wie alles: Drucker, Monitor...) verkehrsfähig (veräußerbar) sofort abschreibbar oder lineare oder degressive Abschreibung wahlweise nach Vereinfachungsregel Kauf: GWG ,- an Kasse ,- so.Fo. (VoSt) 19,- Abschr.: sofortabschr. GWG an GWG ,-

13 8. Bewertung des Anlagevermögens
8.4 planmäßige Abschreibung § 253 II S 1,2 HGB, §§ 7 I, II EStG Auf Fragestellung achten: Soll niedriger Gewinn ausgewiesen werden, dann Ausnutzung aller Abschreibungsspielräume: GWG‘s sofort hohe degressive Abschreibung Umstieg auf lineare Abschreibung Vereinfachungsregeln anwenden Soll Gewinn hoch ausfallen, (bzw. Verlust niedrig) dann Einschränkung der Spielräume: GWG‘s linear abschreiben lineare Abschreibung ansetzen p.r.t - Abschreibung

14 8. Bewertung des Anlagevermögens
8.4 planmäßige Abschreibung Wann ist Übergang von degressiver AfA auf lineare AfA sinnvoll: Restbuchwert degressive AfA Rest-ND > Betrag degressive AfA

15 8. Bewertung des Anlagevermögens
8.4 planmäßige Abschreibung § 253 II S 1,2 HGB, §§ 7 I, II EStG Übungsbeispiel: Kfz wurde 1998 für netto gekauft. Voraussichtliche Nutzungsdauer 6 Jahre. Abschreibung für 1999 ist noch zu buchen. Wählen Sie die höchstmögliche AfA. Abschreibung linear: : 6 = 6.666,70 p.a. -“ degressiv: 3-fache des linearen Satzes, max. 20% p.a. 3-fach zu viel, ergo 20% AHK ./. AfA Restbuchwert ./. AfA Restbuchwert Abschreibungen auf Sachanlagen an Fuhrpark

16 mit niedrigerem Wert am Abschlussstichtag angesetzt werden
8. Bewertung des Anlagevermögens 8.5 außerplanmäßige Abschreibung § 253 II S. 4 HGB, § 6 (I) 1 S. 2 EStG Unterschiedliche Regelungen im Steuerrecht und im Handelsrecht Rechtlicher Rahmen nach § 253 (II) Satz 3 HGB: Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können müssen mit niedrigerem Wert am Abschlussstichtag angesetzt werden bei vorübergehender Wertminderung Handelrechtliches Wahlrecht bei dauerhafter Wertminderung Handelrechtliche Pflicht

17 8. Bewertung des Anlagevermögens
8.5 außerplanmäßige Abschreibung § 253 II S. 4 HGB, § 6 (I) 1 S. 2 EStG Unterschiedliche Regelungen im Steuerrecht und im Handelsrecht Rechtlicher Rahmen nach § 6 (I) 1 Satz 2 EStG: Ist Teilwert (Vgl. Prof. Fleischmann) einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, kann dieser angesetzt werden. (anders HGB!) keine Aussage im EStG zu vorübergehender Wertminderung Aber Es gilt das MASSGEBLICHKEITSPRINZIP §5 (I) S.1 EStG (HGB maßgeblich für Einheitsbilanz!) Somit muss auch im EStG abgeschrieben werden!

18 Danke! Fragen?


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