... ein bedeutender Teil muss durch Einsparung von

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 Präsentation transkript:

... ein bedeutender Teil muss durch Einsparung von Personalkosten erbracht werden ... Abbau von 2.285 Vollzeitkräften ... Dieser Abbau betrifft grundsätzlich alle Berufsgruppen der Charité. Auszug aus dem Unternehmenskonzept der Charité vom 25.02.2005

Arbeitszeit = Gehalt ? 1. Übersicht: Rückblick und Gegenwart 2. Mögliche Arbeitszeit- und Tarifmodelle (Opt-Out) 3. Diskussion und Abstimmung

Rückblick Kündigung des Tarifvertrages 2001, seitdem keine Gehaltssteigerung, kein Inflationsausgleich Übergangsverträge seit 1.5.2004, auch bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses Kein Weihnachtsgeld, kein Urlaubsgeld, keine altersbedingte Höherstufung, kein Bewährungsaufstieg Entspricht ca. 8-10% Einkommensverlust Vom Vorstand kalkuliertes Einsparvolumen 2004: 500.000 €, 2005: mindestens 1.000.000 €

Arztgehälter im Vergleich Barham et al. 2002

Ärzteinitiative Gegründet im Mai 2004 Anlass: Einführung von sogenannten Übergangsverträgen für Vertragsverlängerungen und Neueinstellungen zum 1.5.2004 für alle Mitarbeiter der Charité Mitglieder: Assistentensprecher aller Abteilungen der 4 Campi Regelmäßige Treffen alle 2 Wochen Gespräche mit dem Vorstand bleiben ohne Ergebnis

Anzeige Deutsches Ärzteblatt, September 2004

Presse-Echo The Lancet

Etappensiege Mehr als 500 Stellenangebote von Kliniken, Arztpraxen, Pharmaindustrie und Unternehmensberatungen Einigung mit dem Vorstand über Sonderzahlungen für alle vom Übergangsvertrag Betroffenen (ca. 194.000 €) Befristung der Übergangstarifverträge bis 30.04.2005, neue Verträge sollen rückwirkend zum 1.1.2005 gelten 3 Vertreter der Ärzteinitiative werden in den Personalrat gewählt (5 Stellen wären zu besetzen gewesen!)

Überstunden Vorläufige Auswertung der Überstundendokumentation Februar 2005: 36 Überstunden pro Monat/Arzt Davon bezahlte Überstunden: 5%  Unbezahlte ärztliche Arbeit ist fester Bestandteil der aktuellen betriebswirtschaftlichen Kalkulation der Charité

Bereitschaftszeit = Arbeitszeit EuGH muss nach deutscher Rechtssprechung ab dem 1.1.2006 umgesetzt sein Arbeitszeitregelung nach ArbZG bedeutet damit: Tgl. Arbeitszeit max. 24h anschl. Ruhezeit 11h wöchtl. Arbeitszeit max. 48h Konsequenz: Einführung von Schichtdienstmodellen: (reduziertes) BAT-Grundgehalt ohne Zusatzverdienst reduzierte Gesamtarbeitszeit häufigere Zeiten mit jeweils kürzerer Anwesenheitsdauer in 10-12h-Schichten, (Cave:Wochenende!) ODER: „OPT-OUT“

OPT-OUT (1) Ist ein Verfahren mittels dessen die Tarifpartner sich im gegenseitigen Einvernehmen auf Arbeitszeiten jenseits der arbeitsrechtlichen Bestimmungen einigen können Unabhängig vom Arbeitsvertrag zu unterschreiben Kann binnen 6 Monaten einseitig gekündigt werden, ohne den Arbeitsvertrag zu verändern

Arbeitszeitmodelle Mo Di Mi Do Fr Sa So Jetziges Modell: Bereitschaftsdienst 40h plus 16h @80% Mo Di Mi Do Fr Sa So 8:00 16:00 8:00 16:00 8:00 16:00 8:00 16:00 8:00 8:00 Schichtmodell: max. 48h 8:00 16:00 8:00 16:00 8:00 16:00 8:00 20:00 20:00 8:00 Beispiel: Opt-out Modell max. 60h 8:00 17:00 8:00 17:00 8:00 17:00 8:00 17:00 8:00 8:00

OPT-OUT (2) Was bedeutet „opt-out“ für Ärzte ? weiterhin 24-Dienste möglich, jede Anwesenheit ist jedoch volle Arbeitszeit (Höchstgrenze z.B. 60h/Woche) Vermeidung eines Schichtdienstmodells Möglicherweise: Bezahlung von bisher unbezahlter Arbeit durch Ausweitung der Arbeitszeiten Mögliche Bedingungen für „opt-out“ von Seiten der Ärzte: abteilungsunabhängige Arbeitszeiterfassung Integration von Forschung und Lehre in den Dienstplan

Aktueller Stand Marburger Bund:  Bislang keine Tarifverhandlungen, sondern Tarif-“Gespräche“ mit folgenden Zielen: Marburger Bund: Volle Bezahlung der ärztlichen/wissenschaftl. Leistung, mit/ohne „opt-out“ Verdi: Enge Anlehnung an neuen BAT (TVöD), Blockade eines Haustarifvertrags Vorstand: 212 Millionen Einsparungen und Stellenabbau (bei 70% Personalkosten entspräche das 30 Mio. pro Jahr bis 2010)  Seit Beginn der „Gespräche“ Oktober 04: Kein nennenswertes Ergebnis !

Mögliche Szenarien Übergangstarifverträge enden definitiv am 30.04.2005 Inkrafttreten eines Haustarifvertrags bis dahin extrem unwahrscheinlich 3 mögliche Szenarien ab 01.05.2005: „Arbeitgeberdirektive“: Vergütung höchstwahrscheinlich unter Übergangstarifvertrag im Rahmen geltenden Arbeitsrechts Tarifvertrag mit opt-out im laufe des Jahres Tarifvertrag mit 48 h ohne opt-out = Schichtdienst für alle im Laufe des Jahres

Kein Tarifvertrag bis Ende April! Fazit Kein Tarifvertrag bis Ende April! Arbeitgeberdirektive: betrifft erneut überwiegend Ärzte! Gehaltskürzung: 5% Keine Gehaltserhöhung seit 2001 8-10% Übergangstarifverträge X % Arbeitgeberdirektive ?

Forderungen der ÄI Tarifvertrag mit Berücksichtigung der besonderen Umstände ärztlicher Arbeit (z.B. Mehrfachbelastung F/L, Verantwortung, Qualifikation, Leistungsbezug),  ggf. Tarifvertrag für Ärzte erforderlich Vergütung sämtlicher Arbeitsleistungen Verbesserung der Bedingungen für Forschung und Lehre Vertragslaufzeiten Originäre ärztliche Tätigkeiten Strukturierte Weiterbildung Nebentätigkeitsregelung Mitsprache der Ärzteschaft  Im Volltext auf www.charite.de/aerzte

Interessenswahrung Öffentlichkeitswirksame Aktionen Dienst nach Vorschrift (ggf. keine Dokumentation/Arztbriefe/Lehre) Konsequenter Überstundenabbau Streik

Alle Informationen zur Arbeit der Ärzteinitiative: Fragen ? Diskussion Abstimmung ! Alle Informationen zur Arbeit der Ärzteinitiative: www.charite.de/aerzte