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Veröffentlicht von:Almerich Heiland Geändert vor über 10 Jahren
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Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH
WeGebAU Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit seit 2006 Ziele: Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch Verhinderung qualifikationsbedingter Entlassungen Verbesserung der Beschäftigungschancen und Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer Steuerung zur Deckung des zunehmenden Fachkräftebedarfs Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Duisburg - Niederlassung der GSI mbH
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Für wen gilt das Programm?
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH Für wen gilt das Programm? Gering qualifizierte Arbeitnehmer können gefördert werden, wenn… sie keinen Berufsabschluss haben sie in ihrem gelernten Beruf länger als 4 Jahre nicht gearbeitet haben sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses und unter Fortzahlung des Arbeitsentgelds mit der Weiterbildung einen anerkannten Berufsabschluss oder eine Teilqualifizierung erwerben der Träger und die Maßnahme für die Förderung nach §§ 84 und 85 SGB III zugelassen sind der Arbeitnehmer keine Leistungen nach dem SGB II erhält Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Duisburg - Niederlassung der GSI mbH
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Für wen gilt das Programm?
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH Für wen gilt das Programm? Ältere Arbeitnehmer können gefördert werden, wenn… sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt der Träger und die Maßnahme für die Förderung nach §§ 84 und 85 SGB III zugelassen sind der Arbeitnehmer keine Leistungen nach dem SGB II erhält
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Welche Maßnahmen werden gefördert?
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH Welche Maßnahmen werden gefördert? Berufsabschlüsse für Ungelernte auch Gelernte, die länger als 4 Jahre nicht in ihrem Beruf gearbeitet haben Erlangen von zertifizierten Teilqualifikationen Schweißprüfungen Gabelstaplerschein Office-Schulung
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Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH
Wem wird was erstattet? Mitarbeiter: Maßnahmekosten, Prüfungsgebühren, Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, ggf. auswärtige Unterbringung Arbeitgeber: Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darin entfallenden Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum, in dem der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt. Nur bei ungelernten, nicht bei gelernten Mitarbeitern, die älter sind als 45 Jahre!
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Wem wird was erstattet? Förderung durch Arbeitsentgeltzuschuss (§ 235c SBG III), wenn… der Mitarbeiter ungelernt ist eine Umschulung gemacht oder Teilqualifizierung erworben wird die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erfolgt der Arbeitnehmer keine Leistungen nach SGB II erhält Förderumfang: Ersatz des Arbeitsentgelts, inkl. Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber während der Nichterbringung der Arbeitsleistung fortzahlt Antragsteller ist der Arbeitgeber
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- Neu seit dem Kug und Weiterbildung von Geringqualifizierten Wer? Mitarbeiter, die Kug beziehen und gering qualifiziert sind Geringqualifizierte nach § 77 Abs. 2 SGB III = Mitarbeiter, die… keinen Berufsabschluss besitzen oder über einen Berufsabschluss verfügen, aber seit 4 Jahren oder länger an- oder ungelernte Tätigkeiten ausüben oder über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von weniger als zwei Jahren festgelegt ist Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Duisburg - Niederlassung der GSI mbH
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Kug und Weiterbildung von Geringqualifizierten
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH Kug und Weiterbildung von Geringqualifizierten Was? Notwendige Weiterbildungskosten können erstattet werden: Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung Fahrkosten Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung Kosten für die Betreuung von Kindern Ausstellung eines Bildungsgutscheins Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Duisburg - Niederlassung der GSI mbH
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Kug und Weiterbildung von Geringqualifizierten
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH Kug und Weiterbildung von Geringqualifizierten Hinweise: Die Dauer der Weiterbildung soll voraussichtlich die Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten. Anschlussförderung über das WeGebAU-Programm ist möglich, sofern die Kurzarbeit vor Abschluss der Maßnahme endet. Die Weiterbildung muss bis zum begonnen haben. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Duisburg - Niederlassung der GSI mbH
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Kug und Weiterbildung von Geringqualifizierten
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH Kug und Weiterbildung von Geringqualifizierten Wer? Kug-Bezieher, die nicht gering qualifiziert sind Was? Allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen = Maßnahmen, die Qualifikationen vermitteln, welche in hohem Maße auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind Spezifische Qualifikationsmaßnahmen = Maßnahmen, die in erster Linie unmittelbar den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz betreffen Die Weiterbildung muss bis zum begonnen haben.
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Kug und Weiterbildung aus ESF-Mitteln
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH Kug und Weiterbildung aus ESF-Mitteln Wie viel? Es werden bis zu 80 % der anerkannten Lehrgangskosten erstattet. (Anwendung der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – AZWV) Grundförderung: Allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen: 60 % Spezifische Qualifizierungsmaßnahmen: 25 % Erhöhung der Grundförderung (max. 80 %): Kleines Unternehmen (weniger als 50 MA, max. 10 Mio. Jahresumsatz): + 20 % Mittlere Unternehmen (weniger als 250 MA, max. 50 Mio. Jahresumsatz): + 10 % Benachteiligte: + 10 % (Benachteiligte sind u. a.: Ü50, Schwerbehinderte, Alleinstehende mit Betreuungspersonen)
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Antragstellung Ansprechpartner für die Förderung ist die für den Betriebssitz verantwortliche Agentur für Arbeit. Der Arbeitgeber beantragt die Fördermittel vor Beginn der Teilnahme des Arbeitnehmers an der Maßnahme. Für Auskünfte steht Ihnen Harald Herzigkeit gerne zur Verfügung. Telefon:
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