4. Thema: VERTRAGLICHE SCHULDVERHÄLTNISSE VERTRAGANFECHTUNG WEGEN IRRTUMS zu Stande kommen (ein Vertrag kommt zu Stande) die Willenserklärung (Angebot.

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4. Thema: VERTRAGLICHE SCHULDVERHÄLTNISSE VERTRAGANFECHTUNG WEGEN IRRTUMS zu Stande kommen (ein Vertrag kommt zu Stande) die Willenserklärung (Angebot und Annahme als Grundlagen des Vertrags) die Äußerung die Herbeiführung auf etwas gerichtet sein eintreten (die Rechtsfolgen treten ein) die Anfechtung rückwirkend fehlerhaft die Anfechtungsgründe häufig vorliegen (bestehen, vorhanden sein) der Irrtum,-s,-tümer der Wille,-ns der Erklärende, die Erklärung übereinstimmen die Erklärung im Irrtum abgeben (Erklärungsirrtum) im Irrtum sein

sich irren die Sachlage bei Kenntnis der Sachlage die Würdigung bei verständiger Würdigung die Eigenschaft der Eigenschaftsirrtum der Inhaltsirrtum die Tragweite zur Verfügung stellen unentgeltliche Leihe entgeltlich vermieten die Erklärungshandlung sich versprechen sich verschreiben sich vergreifen das Diktiergerät der Kaufpreis (der fehlerhafte Kaufpreis) versehentlich (aus Versehen) unterschreiben verkehrswesentliche Eigenschaften der Person

die Sachkunde,-,-n die Zuverlässigkeit der Vertragsgegenstand,-es,-ände die Herkunft die Echtheit der Tischlerbetrieb,-s,-e der Geselle,-n,-n erfahren tätig sein die Papiererzeugung Anfechtungsgründe liegen vor der Motivirrtum die Umstände außerhalb + Gen. liegen sich falsche Vorstellungen machen in Betracht ziehen das Maiglöckerl ausstehen