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Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 1 Rechtsgeschäftliche Grundlagen Definition: Unter einem Rechtsgeschäft versteht.

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1 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 1 Rechtsgeschäftliche Grundlagen Definition: Unter einem Rechtsgeschäft versteht man eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder für sich alleine oder aber zusammen mit zusätzlichen Wirksamkeitserfordernissen den rechtlich bezweckten Erfolg herbeiführen.

2 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 2 Rechtsgeschäfte einseitigemehrseitige empfangs- bedürftige nicht empfangs- bedürftige VerträgeBeschlüsse (der Vereine, Gesellschaft) Rechtsgeschäftliche Grundlagen

3 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 3 - Schuldrechtliche Rechtsgeschäfte: z.B. Kauf, Miete, Werkvertrag - Sachenrechtliche Rechtsgeschäfte: z.B. Übereignung beweglicher/ unbewegli cher Sachen, Bestellung von Sicherungs- oder Nutzungsrechten - Familienrechtliche Rechtsgeschäfte: z.B. Verlobung, Eheschließung, Wahl des ehelichen Güterstandes - Erbrechtliche Rechtsgeschäfte: z.B. Testament, Erbvertrag Rechtsgeschäftliche Grundlagen Unterscheidung nach dem Regelungsgegen- stand:

4 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 4 Bestandteile einer Willenserklärung Wille = Subjektiver Tatbestand Erklärung = Objektiver Tatbestand Entweder ausdrücklich (schriftl. / mündl.) Oder konkludent - Handlungswille = bewusster Willensakt - Erklärungsbewusstsein = Bewusstsein, dass Handeln rechtserhebliche Bedeutung hat - Geschäftswillen = Wille, das bestimmte Rechtsgeschäft vorzunehmen Rechtsgeschäftliche Grundlagen

5 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 5 Abgabe der Willenserklärung bei nicht-empfangsbe- dürftigen WE: Vollendung der Erklärungshandlung (z.B. Fertigstellung eines Schriftstücks) bei empfangsbe- dürftigen WE: Vollendung der Erklärungshandlung + Der Erklärende hat das seinerseits erforderliche getan, damit die Erklä- rung den Adressaten erreichen kann (z.B. Absenden einer Email). Zugang der WE erforderlich Rechtsgeschäftliche Grundlagen

6 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 6 Zugang der Willenserklärung Zugang unter Abwesenden Zugang unter Anwesenden 1. Allgemein Erklärung muss in verkehrs- üblicher Weise dergestalt in den Machtbereich des Em- pfängers gelangen, dass er unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann. Entscheidend ist Möglich- keit der Kenntnisnahme. 2. Speziell bei formge- bundenen WE WE muss dem Empfänger in der vorgeschriebenen Form zugehen (vgl. zum Beispiel § 623). Der Empfänger hat sie nicht nur irgendwie vernommen, sondern auch verstanden. Jedoch genügt es, wenn für den Erklärenden nach der Art seiner Erklärung vernünftiger Weise keine Zweifel an der richtigen Vernehmung bestehen konnten. Rechtsgeschäftliche Grundlagen

7 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 7 Einsatz von Erklärungsboten beim Zugang einer WE 1. Definition a) Erklärungsbote ist derjenige, der vom Erklärenden ermächtigt worden ist, für ihn eine bestimmte Erklärung in den Machtbereich des Adressaten zu übermitteln. b) Erklärungsbote ist auch jene Person, die zwar aus Sicht des Erklärenden als Empfangsbote dienen soll, die aber weder vom Adressaten zur Übernahme dieser Funk- tion ermächtigt wurde noch gemäß der Verkehrsauffas- sung als Empfangsbote gilt. 2. Zugang (+), wenn der Erklärungsbote die WE dergestalt in den Machtbereich des Adressaten bringt, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen davon Kenntnis erlangen kann. 3. Risikozuordnung Der Erklärungsbote steht im Lager des Erklärenden. Deshalb gehen seine Fehler zu Lasten des Empfängers. Rechtsgeschäftliche Grundlagen

8 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 8 Einsatz von Empfangsboten beim Zugang 1. Definition Empfangsbote ist derjenige, der vom Adressaten der Willenserklärung ermächtigt worden ist, für ihn Erklärungen der betreffenden Art entgegenzunehmen. Fehlt es an einer ausdrücklichen Ermächtigung, so gilt mit Rücksicht auf die Interessen des Rechtsverkehrs auch derjenige als ermächtigt, der nach der Verkehrsauffassung die Stellung eines Empfangsboten einnimmt (z.B. Sekretärinnen). 2. Zugang Die Willenserklärung geht dem Adressaten zu, wenn sie einem Empfangsboten ausgehändigt wird. 3. Risikozuordnung Der Empfangsbote steht im Lager des Adressaten. Deshalb gehen seine Fehler zu Lasten des Adressaten Rechtsgeschäftliche Grundlagen

9 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 9 „Schweigen“ 1.Grundsatz Schweigen hat grundsätzlich keinen Erklärungswert 2.Ausnahmen im BGB -positiver Erklärungswert (§ 516 II S.2 BGB) -negativer Erklärungswert (§§ 177 II S. 2 HS 2; 415 II S.2 BGB -§ 151 S. 1 BGB? 3.Ausnahmen im Handelsrecht § 362 I 1 HGB Rechtsgeschäftliche Grundlagen

10 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 10 Rechtsgeschäftliche Grundlagen Die Auslegung von WE Nicht empfangs- bedürftige WE empfangs- bedürftige WE § 133 BGB§ 157 BGB Wirklicher Wille des Erklärenden maßgeblich Wie darf ein verständiger Empfänger die WE nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen? Bei Kaufleuten: Handels- bräuche, § 346 HGB

11 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 11 Formen der Rechtsgeschäfte: grds. formfrei, es sei denn, es bestehen gesetzliche z.B. §§ 484, 492, 568, 623, 766 BGB oder vertragliche Formerfordernisse  §§ §§ 126, 126a (!), 127 BGB bei Nichtbeachtung solcher Formvorschriften  Rechtsgeschäft ist grds. nichtig, § 125 Rechtsgeschäftliche Grundlagen

12 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 12 Rechtsgeschäftliche Grundlagen Funktionen der Formerfordernisse: Integrität = Schutz vor nach- räglichen Verände- rungen der Erklärung Authentizität = Verbindung von Urheber und Erklärung Dokumen- tation = Beleg der Abgabe und des Inhalts der Erklä- rung War- nung = Schutz vor über- Eilter Abgabe Der Erklärung

13 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 13 Auslegung formgebundener WE 1.Schritt: Es ist zu ermitteln, wie der Erklärung unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände auszulegen ist. Dabei dürfen auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände herangezogen werden. Die Anforderungen an den Beweis der äußeren Umstände sind jedoch hoch, da die Urkunde die Vermutung der Vollständigkeit hat 2. Schritt: Nach der Andeutungstheorie ist zu ermit- teln, ob das (vorläufige) Ergebnis der Auslegung in der Urkunde zumindest angedeutet ist. Andernfalls ist die Schrift- form nicht gewahrt. Rechtsgeschäftliche Grundlagen

14 Universität Karlsruhe (TH) BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester 14 Rechtsgeschäftliche Grundlagen Bedingung aufschiebendauflösend Wirkung des RG tritt mit Eintritt der Bedingung ein, § 158 I BGB z.B. Kauf unter Eigentumsvorbe- halt, § 449 BGB Wirkung des RG endigt mit Eintritt der Bedingung, § 158 II BGB z.B. Wiederverhei- ratungsklausel in einem Testament Bedingungsfeindliche Rechtsgeschäfte: z.B. Auflassung, § 925 II BGB; Ausübung von Gestaltungsrechten (Kündigung, Anfechtung, Rücktritt); Eheschließung, § 1311 S.2 BGB


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