Wirtschaftsverwaltungsrecht

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Advertisements

Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Saarland Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Massengeschäfte Massengeschäften ähnliche Geschäfte Der Öffentlichkeit
Perspektiven für eine Europäische Stiftung
Grenzausgleich bei Ressourcensteuern: Europarechtliche Aspekte
Friedrich-Schiller-Universität Jena SS 2010
Friedrich-Schiller-Universität Jena SS 2010
Friedrich-Schiller-Universität Jena SS 2010
Friedrich-Schiller-Universität Jena SS 2010
Das neue GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ
Pflichtübung aus Europarecht 7. Jänner 2014
ao. Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
Pflichtübung aus Europarecht
Mag. Marie-Therese Richter, B.A.
Die Schaffung des Binnenmarktes
Pflichtübung aus Europarecht 8. Mai 2013 Dr. Marie-Therese Richter, BA, LL.M.
UE Vorbereitung auf die FÜM I - Europarechtlicher Teil
Pflichtübung aus Europarecht 9. Mai 2013
Mag. Marie-Therese Richter, B.A.
Bescheidprüfung, Art 144.
Europarecht Materielles Recht
Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) Einführung.
Beate Ehlers, MI, Referat III/4, Referentin Gutachterausschüsse für Grundstücksbewertung, Berufsrecht ÖbVI September gemeinsame Dienstbesprechung.
Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühlingssemester 2014
Pflichtübung aus Europarecht 16. April 2014
Pflichtübung aus Europarecht 10. Mai 2013
Pflichtübung aus Europarecht 11. Mai 2013 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
Pflichtübung aus Europarecht 30. April 2014
Pflichtübung aus Europarecht 16. Jänner 2014
Pflichtübung aus Europarecht 2. April 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
Pflichtübung aus Europarecht 13. Mai 2013
Pflichtübung aus Europarecht 20. Jänner 2014
Pflichtübung aus Europarecht 23. Jänner 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
3. Fall PÜ Europarecht Mag. Dr. Anna Bender-Säbelkampf, BA
Pflichtübung aus Europarecht 9. Jänner 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
UE Vorbereitung auf die FÜM I - Europarechtlicher Teil
Aktuelle Entscheidungen des EuGH/EuG
Gleichbehandlungsgesetz
2. Teil: Europäisches Kartellrecht D Grundzüge der Fusionskontrolle § 12 Grundlagen und Anwendungsbereich der Fusionskontrolle I. Funktion der Fusionskontrolle.
2. Teil: Europäisches Kartellrecht C Kartellverfahrensrecht § 11 Wesentliche Regelungen des Kartellverfahrensrechts der VO 1/2003 im Überblick I. Die Zuständigkeit.
§ 17 Ausnahmen vom Kartellverbot
Völker- und europarechtliche Wirkungen der UN- Behindertenkonvention – am Beispiel des Behindertenbegriffs Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder, LL.M.
Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht
Übung zur Vorlesung „Grundrechte“
§ 10 VO 1/2003 als Grundlage des EU-Kartellverfahrensrechts 2. Teil: Europäisches Kartellrecht C Kartellverfahrensrecht I. Die VO 1/2003 als neues Kartellverfahrensrecht.
Dr. Stephan Schauhoff Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Pflichtübung aus Europarecht 21. Mai 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
Übung zur Vorlesung „Grundrechte“
Pflichtübung aus Europarecht 14. Mai2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
Pflichtübung aus Europarecht 15. Oktober 2014
RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS 2008 Aufbauschema Prüfung Art. 81 EG Verstößt der Vertrag/das.
Pflichtübung aus Europarecht 3. Einheit Dienstleistungsfreiheit
Öffentliches Wirtschaftsrecht I
1 Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät Wettbewerbsrecht Recht gegen unlauteren Wettbewerb III. Die wichtigsten Vorgaben des EU-Rechts.
2. Teil: Europäisches Kartellrecht
Pflichtübung aus Europarecht 13. Mai 2015
Pflichtübung aus Europarecht 6. Einheit Arbeitnehmerfreizügigkeit Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
Binnenmarkt Grundfreiheiten
Pflichtübung aus Europarecht 5. Einheit Niederlassungsfreiheit Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
Ρ. ri x ecker.recht Die Exzellenzinitiative Vorüberlegung: Was ist die Fragestellung? Landesregierung beantragt beim BVerfG „festzustellen“, das das „Gesetz.
Europarecht für Wirtschaftswissenschaftler Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LL.M.
Ρ. ri x ecker.recht Die Shisha-Café Gesellschaft bürgerlichen Rechts Wonach ist gefragt? [S-GbR, A und B erheben VB gegen das NRSchG]  Rechtssatzverfassungsbeschwerde.
S OMMERSEMESTER 2014 AG Europarecht Fall 8: Arbeitnehmerfreizügigkeit/ Niederlassungsfreiheit Felix Bieker.
1 Vierte Doppelstunde: Europarecht 2 Programm vierte Doppelstunde I.Entstehung und Bedeutung der Europäischen Union II.Die Institutionen der Europäischen.
Grenzüberschreitende Arbeitsleistungen Vertragsstatut - Entsenderecht.
Das Arbeits- und Sozialrecht der Europäischen Union.
RA Philipp Franke, wiss. Mit. Übung zu den Grundlagen des Rechts I 4. Stunde Art. 14 GG - Eigentumsgarantie I)Schutzbereich 1)Personaler Schutzbereich.
ALLGEMEINE GRUNDRECHTSLEHREN I. Einteilung der Grundrechte
 Präsentation transkript:

Wirtschaftsverwaltungsrecht Europäisches Wirtschaftsrecht

Grundlagen Rechtsquellen des Unionsrechts Primäres Unionsrecht: AEUV Sekundäres Unionsrecht: die von den Organen der EU erlassenen Rechtsakte Art. 288 AEUV Verordnungen Richtlinien Entscheidungen

Grundlagen Anwendungsvorrang Diskriminierungsverbot, Art. 18 AEUV Problem: Umgekehrte Diskriminierung ist durch Unionsrecht nicht untersagt

Grundstruktur und Prüfung der Beschränkung einer Grundfreiheit 1. Unmittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit Rechtfertigung nur auf der Grundlage der Sondervorschriften des AEUV Art. 36, 45 III, 52 (i.V.m. Art. 62), 65 I AEUV.

Grundstruktur und Prüfung der Beschränkung einer Grundfreiheit 2. Mittelbare Diskriminierung oder sonstige Beschränkung Rechtfertigung unter folgenden Voraussetzungen: Keine unionsrechtliche Regelung Anwendung der fraglichen Maßnahme in nichtdiskriminierender Weise Maßnahme dient zwingenden Gründen des Allgemeininteresses Eignung der Maßnahme zur Erreichung des mit ihr verfolgten Zwecks Maßnahme geht nicht über das hinaus, was zur Erreichung des Ziels erforderlich ist.

Verbot von unmittelbaren Diskriminierungen Staatsangehörigkeit als differenzierendes Kriterium ist grds. verboten Ausnahme, wenn sich die diskriminierende Maßnahme auf Vorschriften des AEUV stützen lässt.

Verbot von mittelbaren Diskriminierungen Mittelbare (bzw. versteckte oder indirekte) Diskriminierungen Relevanz iRd Warenverkehrsfreiheit: Mittelbar diskriminierende Verkaufsmodalitäten sind nur durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses rechtfertigbar Unterschiedslos auf in- u. ausländische Waren anwendbare Regelungen sind keine Beeinträchtigungen der WVF

Verbot von sonstigen Beschränkungen Maßnahmen, die zwar unterschiedslos auf Staatsangehörige des betr. MS und anderer MS anwendbar sind, jedoch die Wahrnehmung der jeweiligen GF faktisch beeinträchtigen: Genehmigungen, Vertragsformen, Standards.

Rechtfertigung mittelbarer Diskriminierungen und sonstiger Beschränkungen Es gibt keine unionsrechtliche Normierung, die den betreffenden Bereich bereits abschließend geregelt hat Die Maßnahme muss in nichtdiskriminierender Weise angewendet werden. Die Maßnahme muss zwingenden Gründen des Allgemeininteresses dienen: Allgemeininteressen nichtwirtschaftlicher Natur (Verbraucher-, Gesundheits-, Umweltschutz, Lauterkeit des Handelsverkehrs, Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, Verfolgung kulturpolitischer Ziele).

Eignung der Maßnahme zur Erreichung des mit ihr verfolgten Zwecks Rechtfertigung mittelbarer Diskriminierungen und sonstiger Beschränkungen Eignung der Maßnahme zur Erreichung des mit ihr verfolgten Zwecks Erforderlichkeit der Maßnahme Anders als bei der deutschen Konzeption der Verhältnismäßigkeit wird die Angemessenheit iRd Erforderlichkeitsprüfung geprüft.

Warenverkehrsfreiheit Anwendungsbereich 1. Persönlicher Anwendungsbereich a) Begünstigte b) Verpflichtete: Mitgliedstaaten 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Warenverkehrsfreiheit II. Vorliegen einer Beschränkung 1. Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung 2. Maßnahme gleicher Wirkung (MgW): Eignung der Maßnahme zur Handelsbehinderung (Dassonville-Formel). a) Beschränkung oder Verbot von Verkaufsmodalitäten (Keck-Formel) aa) Nichtdiskriminierende Regelung : keine MgW bb) Diskriminierende Regelung: MgG b) Produktbezogene Regelungen: MgW (Keck-Formel)

Warenverkehrsfreiheit III. Rechtfertigung von Beschränkungen 1. Rechtfertigungsgründe des Art. 36 AEUV 2. Rechtfertigung durch zwingende Erfordernisse (Cassis de Dijon-Urteil).

Arbeitnehmerfreihzügigkeit (Art. 45 ff. AEUV) Eine von der Staatsangehörigkeit unabhängige Standortwahl für die Ausübung abhängiger Tätigkeit Arbeitnehmer Art. 45 II AEUV (lex specialis zu Art. 18 AEUV): - Verbot jeglicher Diskriminierung von AN aufgrund der Staatsangehörigkeit. Gewährleistung eines Anspruchs auf Inländergleichbehandlung Umfassendes Beschränkungsverbot Begleitrechte: Reise-, Aufenthalts-, Verbleiberechte (Art. 45 III AEUV)

Niederlassungsfreiheit I. Anwendungsbereich 1. Persönlicher Anwendungsbereich a) Begünstigte: Natürliche Personen oder Gesellschaften mit Wohnsitz in einem MS b) Verpflichtete aa) Mitgliedstaaten bb) Private

Niederlassungsfreiheit 2. Sachlicher Anwendungsbereich: Vorliegen eines Niederlassungsvorgangs a) Selbständige Erwerbstätigkeit b) Keine Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 51 AEUV) c) Dauerhafte Teilnahme am Wirtschaftsleben eines anderen MS; Erscheinungsformen: aa) Primäre Niederlassungsfreiheit: Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeit sowie Gründung und Leitung von Unternehmen bb) Sekundäre Niederlassungsfreiheit: Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften d) Grenzüberscheitendes Element

Niederlassungsfreiheit II. Vorliegen einer Beschränkung 1. Unmittelbare Diskriminierung 2. Mittelbare Diskriminierung oder sonstige Beschränkung III. Rechtfertigung der Beschränkung 1. Rechtfertigungsgründe des Art. 52 I AEUV 2. Maßnahmen im zwingenden Allgemeininteresse

Dienstleistungsfreiheit I. Anwendungsbereich 1. Persönlicher Anwendungsbereich a) Begünstigte: Natürliche Personen oder Gesellschaften mit Wohnsitz in einem MS b) Verpflichtete aa) Mitgliedstaaten bb) Private

Dienstleistungsfreiheit 2. Sachlicher Anwendungsbereich: Vorliegen einer Dienstleistung a) Selbständige nichtkörperliche Leistung b) Keine Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 62 iVm Art. 51 AEUV) c) Entgeltlichkeit d) Grenzüberschreitung aa) des Leistungserbringers bb) des Leistungsempfängers cc) der Dienstleistung

Dienstleistungsfreiheit II. Vorliegen einer Beschränkung 1. Unmittelbare Diskriminierung 2. Mittelbare Diskriminierung oder sonstige Beschränkung III. Rechtfertigung der Beschränkung 1. Rechtfertigungsgründe des Art. 62 iVm Art. 51 AEUV 2. Maßnahmen im zwingenden Allgemeininteresse

Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs, Art. 63 ff. AEUV Einseitige Wertübertragung in Form von Sach- und Geldkapital (Kapitalverkehr, Art. 63 I AEUV) Transfer von Zahlungsmitteln zur Erfüllung von vertraglichen Zahlungsverpflichtungen (Zahlungsverkehr, Art. 63 II AEUV). Ausdrückliche Beschränkungsmöglichkeiten nach Art. 65 AEUV. Sie sind gerechtfertigt, wenn sie ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgen, sie in nicht diskriminierender Weise angewandt werden und verhältnismäßig sind.